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34 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Entsorgungsbetriebe"


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Drucksache 93/19 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat befürwortet daher die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung der routinemäßigen, stichprobenhaften Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstöße in Entsorgungsbetrieben einschließlich der Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen. Weiterhin befürwortet der Bundesrat die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit in VTN-Betrieben angelieferter Kadaver zu den letzten Haltungsbetrieben zwecks Ermöglichung der konsequenten Ahndung festgestellter Tierschutzverstöße.

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Drucksache 93/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen in Verarbeitungsbetrieben für Tierische Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit von Falltieren


 
 
 


Drucksache 93/19

... 4. Der Bundesrat befürwortet daher die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung der routinemäßigen, stichprobenhaften Überprüfung von Tierkadavern auf Tierschutzverstöße in Entsorgungsbetrieben einschließlich der Betretungsrechte für Tierschutzkontrollen. Weiterhin befürwortet der Bundesrat die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit in VTN-Betrieben angelieferter Kadaver zu den letzten Haltungsbetrieben zwecks Ermöglichung der konsequenten Ahndung festgestellter Tierschutzverstöße.



Drucksache 619/3/16

... Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen stehen im Widerspruch zur Notwendigkeit, die Eigenstromerzeugung effizienter und flexibler zu gestalten und durch eine verbrauchsnahe Erzeugung den erforderlichen Netzausbau zu reduzieren. Das würde sowohl bei kommunalen Liegenschaften oder Entsorgungsbetrieben als auch bei Gewerbe- und Industriebetrieben dazu führen, dass bei steigendem Strombedarf das Standortpotenzial nicht vollständig ausgeschöpft werden kann. Auch kann ein Investitionsstau in notwendige Effizienzmaßnahmen erwachsen, wenn kein ausreichender Bestandsschutz gewährt wird.

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Drucksache 619/3/16




Zu Artikel 2 Nummer 30


 
 
 


Drucksache 494/16

... Der konkrete Kreis von Erzeugern und Besitzern von Altreifen, die bei einer Gesetzesänderung grundsätzlich die Pflicht nach § 8 Absatz 1 KrWG zu erfüllen haben, ist schwer abzuschätzen. Grundsätzlich gibt es in diesem Bereich eine sehr disparate Struktur einschließlich einiger kleinerer und mittlerer Unternehmen, die sich aber vielfach Entsorgungsbetrieben mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen bedienen und selbst keine Entscheidung über den weiteren Entsorgungsweg treffen. An welcher Stelle eine "kritische Größe" der Altreifenmenge pro Betrieb erreicht ist, bei der tatsächlich strategische Entscheidungen über die verschiedenen Entsorgungswege getroffen werden, ist nur im Einzelfall zu beurteilen. Die Anzahl der unter dieser Prämisse betroffenen Erzeuger und Besitzer wird auf etwa 1.000 geschätzt.

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Drucksache 494/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

E.4 Evaluierung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben und Prozesse

3. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

5. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IX. Weitere Kosten

X. Evaluierung

XI. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XII. Gleichstellung von Frauen und Männern

XIII. Demographie-Check

XIV. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3716: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

a beste Umweltoption

b modifizierte Entsorgung

c Entsorgungswirtschaft

2. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 181/15 (Beschluss)

... Der Bundesrat lehnt die Empfehlung der Monopolkommission ab, dass kommunale Entsorgungsbetriebe die Sammlung nur dann eigenständig übernehmen dürfen, wenn keine gewerblichen Sammler bereit seien, die Sammlung durchzuführen (Nummer 1327 des Hauptgutachtens).



Drucksache 181/1/15

... Der Bundesrat lehnt die Empfehlung der Monopolkommission ab, dass kommunale Entsorgungsbetriebe die Sammlung nur dann eigenständig übernehmen dürfen, wenn keine gewerblichen Sammler bereit seien, die Sammlung durchzuführen (Nummer 1327 des Hauptgutachtens).

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Drucksache 181/1/15




Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 216/11 (Begründung)

... -/AbfG. Nach Satz 2 gilt Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 4 nicht für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen und nicht für gefährliche Abfälle. Ausgenommen sind damit nunmehr auch gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen. Hintergrund ist Artikel 16 Absatz 1 AbfRRL, der nicht nur für Abfälle zur Beseitigung, sondern auch für "gemischte Siedlungsabfälle (Abfallschlüssel 20 03 01), die von privaten Haushaltungen eingesammelt werden ( ... )", das Prinzip der Entsorgungsautarkie und Nähe statuiert. Die Entsorgung dieser Abfälle zählt zum Kernbereich der kommunalen Entsorgungspflichten im Rahmen der Daseinsvorsorge. Dieser Entsorgungsbereich steht gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen nicht offen. Auf - auch unter Verwendung einer einheitlichen Wertstofftonne - getrennt gesammelte Abfälle ist die Regelung nicht anwendbar. Nach Satz 3 bleiben durch Rechtsverordnungen nach den §§ 10, 16 und 25 geschaffenen Sonderregelungen für Überlassungspflichten unberührt.

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Drucksache 216/11 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

1. Ausgangslage auf nationaler Ebene

2. Ausgangslage auf EU-Ebene

3. Ziele des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Recht der Abfallwirtschaft

2. Landwirtschaft und Bodenrecht

3. Staatshaftung

IV. Gleichstellung von Frauen und Männern

V. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

1. Allgemeines

2. Unternehmen

a Informationspflichten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

aa Anerkennung von Trägern der regelmäßigen Qualitätssicherung

bb Anzeige der gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung

cc Anzeige der Rücknahme von Produktabfällen

dd Antrag auf Freistellung von Überwachungspflichten

ee Antrag auf Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung

ff Genehmigung für die Beseitigung außerhalb von zugelassen Anlagen

gg Verpflichtung zur Mitbenutzung von Abfallbeseitigungsanlagen

hh Antrag des Zuweisungsverpflichteten auf Übernahme Abfälle gleicher Art und Menge

ii Auskunft über Überwachungsobjekte

jj Anzeigepflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

kk Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle

ll Anzeige der Person des Betreibers bei Kapital- und Personengesellschaften

mm Mitteilung über die Art und Weise der Sicherstellung der Beachtung des Abfallrechts

nn Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

b Informationspflichten der abfallrechtlichen Verordnungen

3. Bürgerinnen und Bürger

4. Verwaltung

a Allgemeines

b Einzelne Informationspflichten

aa Übermittlungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beim Entsorgungsausschluss

bb Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

cc Übersendung der Freistellungsbescheinigung an Behörden betroffener Länder

dd Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen

ee Aufstellung von Abfallvermeidungsprogrammen

ff Bekanntgabe bei Erkundung geeigneter Standorte

gg Informations- und Beratungspflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

hh Auskunftspflicht der Abfallbehörden

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zum Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zum Teil 2 Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlichen Entsorgungsträger

Zum Abschnitt 1 Grundsätze der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung

Zu § 6

Zum Abschnitt 2 Kreislaufwirtschaft

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zum Abschnitt 3 Abfallbeseitigung

Zu § 15

Zu § 16

Abschnitt 4
(Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter)

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zum Teil 3 Produktverantwortung

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zum Teil 4 Planungsverantwortung

Zum Abschnitt 1 Ordnung und Durchführung der Abfallbeseitigung

Zu § 28

Zu § 29

Zum Abschnitt 2 Abfallwirtschaftspläne und Abfallvermeidungsprogramme

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zum Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zum Teil 5 Absatzförderung und Abfallberatung

Zu § 45

Zu § 46

Zum Teil 6 Überwachung

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zum Teil 7 Entsorgungsfachbetriebe

Zu § 56

Zu § 57

Zum Teil 8 Betriebsorganisation, Betriebsbeauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zum Teil 9 Schlussbestimmungen

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Anlage 1 Beseitigungsverfahren

Zu Anlage 2 Verwertungsverfahren

Zu Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Zu Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1220: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts


 
 
 


Drucksache 216/11 (Beschluss)

... a) Nach den Wörtern "die Erteilung und Aufhebung" sind die Wörter "der Befugnis für die Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften, Entsorgungsbetriebe zu Fachbetrieben zu zertifizieren," einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 216/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 4 KrWG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 7 KrWG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 8a - neu - KrWG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Nummer 13 KrWG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 8 Nummer 2 KrWG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 13 KrWG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 16 KrWG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 18 Satz 1 und 2 KrWG

9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 KrWG

10. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 erster Halbsatz, Nummer 1, Nummer 2 KrWG

11. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 1 KrWG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KrWG

14. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

15. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 5 - neu - KrWG

16. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 Satz 3 KrWG

17. Zu Artikel 1 § 12 KrWG

18. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 5 Satz 2,

19. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 4 und Absatz 3 KrWG

Zu Buchstabe n

20. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 2 KrWG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3a - neu -, § 69 Absatz 2 Nummer 01 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 § 21 Satz 2 - neu - KrWG

23. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 KrWG

24. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 2 Satz 2 KrWG

25. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 KrWG

26. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 4a - neu - KrWG

27. Zu Artikel 1 § 47 Absatz 6 - neu - KrWG

28. Zu Artikel 1 § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Abfallrechtlicher Wertausgleich bei Grundstücken

29. Zu Artikel 1 § 49 KrWG

§ 49
Registerpflichten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3a - neu - KrWG

31. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2a - neu - KrWG

32. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 und 6 Satz 3 - neu - KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 Satz 1, 2 - neu - KrWG

34. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 5 KrWG

35. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 Nummer 1 und 2 KrWG

36. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 3 Satz 2 KrWG

37. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 4 Satz 1 und 2 KrWG

38. Zu Artikel 1 § 56 Absatz Satz 3 KrWG

39. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 6 Satz 2 KrWG

40. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 8 KrWG

41. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 7 Buchstabe a und b KrWG

42. Zu Artikel 1 § 57 Satz 2 Nummer 8 KrWG

43. Zu Artikel 1 § 62 KrWG

44. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 - neu - KrWG

45. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 1 Nummer 1 KrWG

46. Zu Artikel 1 § 72 Absatz 1 Satz 2 - neu - KrWG

47. Zu Artikel 1 Anlage 1 D7, Fußnote 1 KrWG

48. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 3 ElektroG

49. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 2 Absatz 3 Satz 4 - neu - ElektroG

50. Zu Artikel 3 Nummer 6a - neu - § 14 Absatz 8 ElektroG

51. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe a und a1 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 7a - neu - und Absatz 2 ElektroG

52. Zu Artikel 4a - neu - § 18 Absatz 1 Nummer 8 AbfVerbrV

'Artikel 4a Änderung des Abfallverbringungsgesetzes

53. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 3 Buchstabe b § 1 Absatz 1 TgV

54. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 8 § 5 TgV

§ 5
Anforderungen an beauftragte Dritte

55. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 1 Satz 1 TgV

56. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 12 § 8 Absatz 4 - neu - TgV

57. Zu Artikel 5 Absatz 16 Nummer 14 § 12 TgV

§ 12
Ordnungswidrigkeiten

58. Zu Artikel 5 Änderung der 5. BImSchV

'Artikel 5a Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

60. Zum Gesetzentwurf allgemein

61. Zum Gesetzentwurf allgemein

62. Zum Gesetzentwurf insgesamt vorrangig Artikel 1 und 2, KrWG und BImSchG

63. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 148/08 (Beschluss)

... Mit dem Änderungsvorschlag werden die Anforderungen an die Sachkunde des Personals in Entsorgungsbetrieben mit den entsprechenden Regelungen der Verordnung(EG) Nr. 303/2008 harmonisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV)

A Änderungen

1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -In § 5 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2 - neu -In § 5 Abs. 2 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2*

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -In § 9 ist nach Absatz 1 folgender Absatz 1a einzufügen:

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 5, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 148/1/08

... Mit dem Änderungsvorschlag werden die Anforderungen an die Sachkunde des Personals in Entsorgungsbetrieben mit den entsprechenden Regelungen der Verordnung(EG) Nr. 303/2008 harmonisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/1/08




1. Zu § 3 Abs. 1 Satz 5 - neu -Dem § 3 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

2. Zu § 3 Abs. 2a - neu -In § 3 ist nach Absatz 2 folgender Absatz 2a einzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 - neu -

4. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 - neu -

5. Zu § 5 Abs. 2 Satz 2

6. Zu § 5 Abs. 2 Satz 3 - neu - *

7. Zu § 5 Abs. 3

8. Zu § 6 Abs. 2 Satz 3

9. Zu § 8 Abs. 2

10. Zu § 9 Abs. 1

11. Zu § 9 Abs. 1a - neu -

12. Zu § 9 Abs. 2

13. Zu § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 2, § 7, § 9 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2


 
 
 


Drucksache 222/07

... Durch das Gesetz entstehen für die Versorgungs- und die Entsorgungsbetriebe geringfügige Kosten. Im Übrigen entstehen für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Unternehmen, keine Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters sowie eines Verzeichnisses zum Geburtsort und Geburtsstaat

§ 2
Anschriften- und Gebäuderegister

§ 3
Ortsverzeichnis

§ 4
Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden

§ 5
Übermittlung von Daten durch die Meldebehörden

§ 6
Übermittlung von Daten durch die Bundesagentur für Arbeit

§ 7
Zusammenführung der Angaben

§ 8
Ordnungsnummern

§ 9
Sondergebäude

Abschnitt 3
Übermittlung von Daten zur Vorbereitung einer Gebäude- und Wohnungszählung

§ 10
Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten

§ 11
Geheimhaltung

§ 12
Nutzung allgemein zugänglicher Quellen

§ 13
Datenübermittlungen

§ 14
Kosten

§ 15
Löschung

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

C. Kosten


 
 
 


Drucksache 638/1/07

... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz werden Landesbehörden, und zwar vor allem die Statistischen Ämter, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet. Damit hat der Bund bereits inzident die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/1/07




1. Zu § 7 Abs. 2

2. Zu § 14a - neu -In einem neuen § 14a ist eine Regelung über Finanzzuweisungen an die Länder zum Ausgleich der ihnen und den Kommunen durch die Vorbereitung und Durchführung des registergestützten Zensus entstehenden Mehrbelastungen zu treffen.

3. Zu § 15a - neu -In einem neuen § 15a ist zu regeln, dass das Verwaltungsverfahren für die Länder abweichungsfest gestaltet wird.


 
 
 


Drucksache 638/07 (Beschluss)

... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz werden Landesbehörden, und zwar vor allem die Statistischen Ämter, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet. Damit hat der Bund bereits inzident die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 638/07 (Beschluss)




1. Zu § 7 Abs. 2

2. Zu § 14a - neu -

3. Zu § 15a - neu -


 
 
 


Drucksache 222/07 (Beschluss)

... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2011 vorgesehenen registergestützten Zensus geregelt. Das Gesetz legt fest, welche Landesbehörden, das sind die Statistischen Ämter der Länder, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet werden. Damit hat der Bund die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und indirekt auch bei den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt. Wie sich aus dem Gesamtkontext des Gesetzes erschließt, machen Ausweichungsmöglichkeiten für die Länder keinen Sinn. Die Durchführung eines registergestützten Zensus kann nämlich nur dann gelingen, wenn die Vorgehensweise in Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich ist. Dies sollte im Gesetz auch klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/07 (Beschluss)




1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

4. Zu § 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4

6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6

7. Zu § 9 Abs. 2

8. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

9. Zu § 10 Abs. 2

10. Zu § 13 Abs. 1

11. Zu § 14

12. Zu § 14a - neu -

13. Zu § 15a - neu -


 
 
 


Drucksache 222/1/07

... Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2011 vorgesehenen registergestützten Zensus geregelt. Das Gesetz legt fest, welche Landesbehörden, das sind die Statistischen Ämter der Länder, die Landesvermessungsbehörden, die Meldebehörden, die Grundbuchämter sowie die für die Erhebung der Grundsteuer zuständigen Stellen, die Finanzbehörden und die Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe zur Mitwirkung und Datenlieferung verpflichtet werden. Damit hat der Bund die Behördenzuständigkeiten bei den Ländern und indirekt auch bei den Gemeinden sowie das Verwaltungsverfahren mitgeregelt. Wie sich aus dem Gesamtkontext des Gesetzes erschließt, machen Ausweichungsmöglichkeiten für die Länder keinen Sinn. Die Durchführung eines registergestützten Zensus kann nämlich nur dann gelingen, wenn die Vorgehensweise in Bund, Ländern und Gemeinden einheitlich ist. Dies sollte im Gesetz auch klargestellt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 222/1/07




1. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1

2. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7

4. Zu § 6 *

5. Zu § 6 Abs. 2 - neu - *

6. Zu § 7 Abs. 2 Satz 2 und 4

7. Zu § 7 Abs. 2 Satz 6

8. Zu § 9 Abs. 2

9. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2

10. Zu § 10 Abs. 2

11. Zu § 13 Abs. 1

12. Zu § 14

13. Zu § 14a - neu -Nach § 14 ist folgender § 14a einzufügen:

14. Zu § 15a - neu -Nach § 15 ist folgender § 15a einzufügen:


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... Nach Artikel 6 der EU-Altgeräte-Richtlinie sind bei der Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten die besten verfügbaren Behandlungs-, Verwertungs- und Recyclingtechniken einzusetzen. Dies ist sinnvoll, damit unter ökologischen und ökonomischen Aspekten sowie aus Sicht des Arbeitsschutzes der Beschäftigten in den Entsorgungsbetrieben optimierte (technische) Verfahren eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.