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25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugverbots"


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Drucksache 62/12

... des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (ABl. EG (Nr.) L 139 S. 9), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreiundneunzigste Verordnung

Artikel 1

§ 69d
Beschränkungen aufgrund der Resolutionen 1373(2001) vom 28. September 2001, 1988(2011) vom 17. Juni 2011 und 1989 vom 17. Juni 2011 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta)

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

3 Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 4

Nummer n

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 5

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 10

Nummer 10

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (NKR-Nr.: 1953)


 
 
 


Drucksache 358/11

... aktualisiert die Verweise auf das EU-Recht und verbietet die Durchfuhr von in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannten Gütern. Berücksichtigt werden jeweils die letzten Änderungen der Verordnung (EG) 881/202 vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan sowie der Durchführungsverordnung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die Änderungen in Absatz 2 ergeben sich ebenfalls aus dem Verbot der Durchfuhren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

Verordnung

Einundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Kapitel VIIq
Besondere Beschränkungen gegen Libyen

§ 69q
Beschränkungen auf Grund der Resolution 1970(2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie auf Grund des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 10

Nummer 14

Nummer 16

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1577: Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 408/07

... 101. bedauert, dass die Gewalt in Darfur immer noch nicht unter Kontrolle gebracht wurde und die sudanesische Regierung nicht für ihre wiederholte Nichtbefolgung internationaler Forderungen und fehlenden Schutz ihrer Bürger vor Gewalt zur Verantwortung gezogen wurde; begrüßt jedoch gleichzeitig die jüngsten Anklageerhebungen des Internationalen Strafgerichtshofes; bedauert, dass die EU im Zusammenhang mit der Krise in Darfur und um die sudanesische Regierung davon zu überzeugen, eine internationale Friedenstruppe zuzulassen, nicht mehr unilaterale Maßnahmen ergriffen hat; betont, dass anhaltender diplomatischer Druck erforderlich ist, um der sudanesischen Regierung zu demonstrieren, dass ihren verbalen Zusagen umfassende und nachhaltige Bemühungen zur Eindämmung der Gewalt in Darfur folgen müssen und die internationale Gemeinschaft vom Sudan keine weitere Vernachlässigung der Zusagen und der Verantwortung für den Schutz seiner Bürger akzeptieren wird; fordert den Rat auf, bei Nichtbefolgung der Forderungen der internationalen Gemeinschaft einen Plan über besondere, zielgerichtete Sanktionen gegen das Regime in Khartum zu verabschieden; fordert die EU nachdrücklich auf, einen Beitrag zu einer internationalen friedenserhaltenden Truppe und zur Durchsetzung einer Flugverbotszone über Darfur zu leisten (und andere unter Druck zu setzen, damit auch sie einen Beitrag leisten) und zu gewährleisten, dass die Afrikanische Union angemessene Mittel und Unterstützung erhält, damit sie ihr Mandat ausüben kann; fordert die EU auf, auf eine Friedensmission der Vereinten Nationen im Tschad mit einem starken Mandat für den Schutz der Zivilbevölkerung zu drängen; drängt die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Bevölkerung Darfurs wirksam vor einer humanitären Katastrophe zu schützen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/07




Der EU-Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt von Rat und Kommission erstellt

Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Foren

Umsetzung der Leitlinien der EU über die Menschenrechte

2 Todesstrafe

Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Kinder und bewaffnete Konflikte

2 Menschenrechtsverteidiger

Leitlinien für den Menschenrechtsdialog und anerkannte Konsultationen mit Drittländern

Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Präsidentschaften

Die Außenhilfeprogramme der Kommission Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte EIDHR

Hilfsprogramme allgemein

Einbeziehung von Menschenrechts- und Demokratieklauseln in Abkommen mit Drittländern

Durchgehende Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen Mainstreaming

Erfolge der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen

Für die Arbeit im Bereich der Menschenrechte zur Verfügung stehende Ressourcen


 
 
 


Drucksache 72/06

... (7) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Luftverkehrssicherheit durch den Betrieb eines Luftfahrzeugs gefährdet wird, da internationale Sicherheitsstandards im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2004/36/EG nicht wirksam angewendet oder eingehalten werden, und dass die Sicherheit des Flugbetriebs des das Luftfahrzeug verwendenden Luftfahrtunternehmens insgesamt nicht gewährleistet ist kann das Luftfahrt-Bundesamt die Erlaubnis nach § 2 Abs. 7 oder die Betriebsgenehmigung nach § 21a für alle Luftfahrzeuge dieses Luftfahrtunternehmens widerrufen. Ist eine Erlaubnis nach § 2 Abs. 7 Satz 2 nicht erforderlich, kann ein allgemeines Einflugverbot verhängt werden. Bei der Entscheidung über den Widerruf oder die Verhängung eines Einflugverbots berücksichtigt das Luftfahrt-Bundesamt die im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG (ABl. EU (Nr.) L 344 S. 15) aufgeführten gemeinsamen Kriterien. Die Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 7 oder einer Betriebsgenehmigung nach § 21a oder gegen die Verhängung eines Einflugverbots hat keine aufschiebende Wirkung.“



Drucksache 286/06

... es handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan (ABl. EG (Nr.) L 139 S. 9), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 142/2006 der Kommission vom 26. Januar 2006 (ABl. EU (Nr.) L 23 S. 55) eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt.

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Drucksache 286/06




A. Zielsetzung:

B. Lösung:

C. Alternativen:

D. Kosten der öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten:

Verordnung

Vierundsiebzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 606/05

... (2) Mit den Verordnungen (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus9 und (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan10 wurden Maßnahmen getroffen, die die Terrorismusfinanzierung durch Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen, Gruppen und Organisationen unterbinden sollen. Mit dem gleichen Ziel wurden darüber hinaus Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, das Finanzsystem vor der Durchleitung von Geldern und anderen wirtschaftlichen Ressourcen für terroristische Zwecke zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche einschließlich der Finanzierung des Terrorismus11 soll gegen den Missbrauch des Finanzsystems zu Geldwäschezwecken und zur Terrorismusfinanzierung vorgegangen werden. Doch versperren all diese Maßnahmen Terroristen und anderen Straftätern nicht gänzlich den Zugang zu Zahlungsverkehrssystemen und berauben sie nicht gänzlich der Möglichkeit, auf diesem Wege ihre Gelder zu transferieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Sonstiges

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Auftraggebers

Artikel 4
Vollständiger Auftraggeberdatensatz

Artikel 5
Bei Geldtransfers zu übermittelnde Angaben und Datenspeicherung

Artikel 6
Geldtransfers innerhalb der Gemeinschaft

Artikel 7
Geldtransfers in Drittländer

Kapitel III
Pflichten des Zahlungsverkehrsdienstleisters des Begünstigten

Artikel 8
Feststellung des Fehlens von Angaben zum Auftraggeber

Artikel 9
Transfers mit fehlenden oder unvollständigen Angaben zum Auftraggeber

Artikel 10
Einschätzung des Risikos

Artikel 11
Datenspeicherung

Kapitel IV
Pflichten zwischengeschalteter Zahlungsverkehrsdienstleister

Artikel 12
Erhaltung der Angaben zum Auftraggeber bei einem Geldtransfer

Artikel 13
Technische Beschränkungen

Kapitel V
Allgemeine Pflichten, Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 14
Pflicht zur Zusammenarbeit

Artikel 15
Strafen

Artikel 16
Durchführungs- und Änderungsbefugnisse

Artikel 17
Ausschuss

Kapitel VI
Ausnahmeregelungen

Artikel 18
Vereinbarungen mit Gebieten oder Ländern außerhalb der Gemeinschaft

Artikel 19
Geldtransfers an karitative Einrichtungen innerhalb eines Mitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Mitteilung

1. eine Botschaft der Zuversicht und Entschlossenheit

2. EIN Auftrag zum Handeln

3. das Lissabon-Programm der Gemeinschaft - eine Agenda für Wachstum und Beschäftigung

3.1. Wissen und Innovation - Motoren des nachhaltigen Wachstums

3.2. Europa für Investoren und Arbeitnehmer attraktiver machen

3.3. Mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 64/16 PDF-Dokument



Drucksache 545/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.