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43 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Flugverkehrskontrolle"


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Drucksache 429/14

... aufgenommen, welche den Betreiber eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle verpflichtet, eine Bodenfunkstelle für die Feuerwehrfrequenz zu errichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Anlage 2
Zu berücksichtigende Informationen gemäß § 48c.

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Anlage 1
Luftfahrerscheine (Muster 3 bis 11) Anlage 2 Voraussetzungen für die Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen (Anlage 2 zu § 125a)

Anlage 3
Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung (Anlage 3 zu § 27).

Abschnitt 1
Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit.

Unterabschnitt 1
Allgemeines .

§ 1
Erlaubnispflichtiges Personal

§ 2
Arten der Erlaubnis und Sonderregelungen der Erlaubnispflicht

§ 3
Anwendbare Vorschriften

§ 4
Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis

§ 5
Zuständige Stellen für die Erteilung von Erlaubnissen

§ 6
Durchführungsbestimmungen

§ 7
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

§ 8
Erteilung der Erlaubnis und mitzuführende Dokumente

§ 9
Gültigkeitsdauer von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 10
Voraussetzungen für die Erneuerung von Erlaubnissen und Berechtigungen

§ 11
Ausübung der Rechte aus einer Erlaubnis

§ 12
Erlaubnisse der Bundeswehr

§ 13
Anerkennung von Erlaubnissen für Flugingenieure

§ 14
Anerkennung von Flugsimulationsübungsgeräten

§ 15
Widerruf, Beschränkung und Ruhen der Erlaubnis

§ 16
Voraussetzungen für die Ausbildung

§ 17
Mindestalter für den Beginn der Ausbildung

§ 18
Zuverlässigkeit

§ 19
Bewerbermeldung

§ 20
Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit

§ 21
Flugmedizinische Tauglichkeit

§ 22
Alleinflüge

§ 23
Ausbildungsbetriebe

§ 24
Voraussetzungen für den Erwerb der Ausbildungserlaubnis

§ 25
Form der Ausbildungserlaubnis

§ 26
Zuständige Stellen für die Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 27
Antrag auf Erteilung der Ausbildungserlaubnis

§ 28
Erteilung und Umfang der Ausbildungserlaubnis

§ 29
Zulassung eines Dachverbandes als Ausbildungsbetrieb

§ 30
Beginn der Ausbildungstätigkeit

§ 31
Aufsicht über Ausbildungsbetriebe

§ 32
Rücknahme und Widerruf der Ausbildungserlaubnis

§ 33
Anerkennung flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren; Aufsicht

§ 34
Fliegerärztlicher Ausschuss

Unterabschnitt 2
Segelflugzeugführer.

Unterabschnitt 3
Luftsportgeräteführer.

Unterabschnitt 9
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten.

§ 88
Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Flugingenieuren

Unterabschnitt 10
(weggefallen).

Abschnitt 2
Weitere Erlaubnisse und Berechtigungen.

Unterabschnitt 1
Prüfer von Luftfahrtgerät.

Unterabschnitt 2
Freigabeberechtigtes Personal.

Unterabschnitt 3
Flugdienstberater.

Unterabschnitt 4
Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-ZulassungsOrdnung und sonstigem Luftfahrtgerät, das nach § 6 Nummer 9 der LuftverkehrsZulassungs-Ordnung verkehrszulassungspflichtig ist.

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

Unterabschnitt 1
Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder Erneuerung eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung.

Unterabschnitt 2
Nachweis der fliegerischen und fachlichen Voraussetzungen.

§ 125
Nachweis von Sprachkenntnissen

Unterabschnitt 2a
(weggefallen).

Unterabschnitt 3
Durchführung der Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Kompetenzbeurteilungen; Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung.

§ 128a
Prüfungen für freigabeberechtigtes Personal und für Prüfer von Luftfahrtgerät; Anerkennung von Prüfern

§ 129
Berücksichtigung einer theoretischen Vorbildung

Unterabschnitt 4
Zuständige Stellen, Antragstellung, Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten und Übergangsvorschriften.

§ 134
Ordnungswidrigkeiten

§ 135
Übergangsvorschriften

Anlage 3
(zu § 27) Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung

Artikel 3
Weitere Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

§ 45a
Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen

§ 45b
Anrechnung von Flugzeiten

Unterabschnitt 5
Berechtigung für Schleppflug und Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer.

§ 96
Erteilung, Umfang, Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung der Berechtigungen

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden

Artikel 5
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 6
Weitere Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummern 10 bis 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Im Einzelnen:

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2442: Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt und zur Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

A: Erfüllungsaufwand nationale Regelung :

B: Erfüllungsaufwand EU-Verordnung :


 
 
 


Drucksache 827/09

... " ist der Eigentümer, ein Mitglied der Besatzung oder der Betreiber des Luftfahrzeugs, das von einem Unfall oder einer Störung betroffen ist, oder eine Person, die an der Erbringung der Flugverkehrskontrolle, der Fluginformation oder von Flughafendiensten beteiligt ist und Kenntnis vom Eintreten des Unfalls oder der Störung hat;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/09




Begründung

1. Hintergrund

2. Erforderliche Änderungen

3. Detaillierte Problemstellung

4. Mögliche Handlungsoptionen

5. Inhalt des Verordnungsvorschlags

5.1. Förderung der freiwilligen Zusammenarbeit

5.2. Untermauerung durch rechtsverbindliche Verpflichtungen

6. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Verpflichtung zur Durchführung einer Untersuchung

Artikel 5
Untersuchungsstelle für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Artikel 6
Zusammenarbeit der Sicherheitsuntersuchungsstellen

Artikel 7
Europäisches Netz der Untersuchungsstellen für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

Artikel 8
Organisation der Arbeiten des Netzes

Artikel 9
Beteiligung der EASA an Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 10
Beteiligung des Entwurfsstaats an Sicherheitsuntersuchungen

Artikel 11
Pflicht zur Meldung von Unfällen und schweren Störungen

Artikel 12
Status der Untersuchungsbeauftragten

Artikel 13
Koordinierung der Untersuchungen

Artikel 14
Beweissicherung

Artikel 15
Schutz sensibler Sicherheitsinformationen

Artikel 16
Verwendung von Aufzeichnungen

Artikel 17
Veröffentlichung von Informationen

Artikel 18
Weitergabe von Informationen

Artikel 19
Untersuchungsbericht

Artikel 20
Sicherheitsempfehlungen

Artikel 21
Folgemaßnahmen zu Sicherheitsempfehlungen und Datenbank für Sicherheitsempfehlungen

Artikel 22
Verfügbarkeit von Passagierlisten

Artikel 23
Unterstützung der Opfer von Flugunfällen und ihrer Angehörigen

Artikel 24
Ausschuss

Artikel 25
Sanktionen

Artikel 26
Aufhebungen

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang
Beispiele für schwere Störungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 283/09 (Beschluss)

... soll eine Altersgrenze von 55 Lebensjahren für Fluglotsen festgelegt werden, ab der zusätzliche Anforderungen an die Tauglichkeit des Fluglotsen selbst, seine Tätigkeit und seinen Arbeitsplatz gestellt werden können. Diese Altersgrenze geht auf den Tarifvertrag der Deutschen Flugsicherung zurück. Die Begründung für die Festlegung der Altersgrenze besteht in der allgemeinen Feststellung, wonach mit zunehmendem Alter die für die Flugverkehrskontrolle notwendigen kognitiven Fähigkeiten regelmäßig nachlassen. Der Einsatz älterer Fluglotsen könne ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei der Verkehrsüberwachung der Luftfahrt darstellen. Belegt durch konkrete Untersuchungen speziell für Fluglotsen wird diese Aussage nicht. Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob diese Festlegungen den Anforderungen des Artikels 12 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG


 
 
 


Drucksache 600/09

... a) in der Flugverkehrskontrolle (Fluglotsen),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/09




I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

III. Nach Artikel 2 werden die folgenden Artikel 3 und 4 eingefügt:

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens

Artikel 4
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

IV. Die bisherigen Artikel 3 und 4 werden die Artikel 5 und 6.


 
 
 


Drucksache 283/09

... Die beauftragte Flugsicherungsorganisation ist bei Einsatz von Personal für Flugsicherungsbetriebsdienste oder für den Betrieb der zu ihrer Durchführung notwendigen Flugsicherungstechnik, das nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft keiner Lizenz bedarf, verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieses Personal über die erforderliche Befähigung und Eignung verfügen, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft handelt es sich hierbei um Bereiche, die neben der (lizenzpflichtigen) Flugverkehrskontrolle durch Fluglotsen Gegenstand der Flugsicherung sind, d. h. um Kommunikations-, Navigations- und Überwachungsdienste, Flugwetterdienste sowie Flugberatungsdienste. Darüber hinaus ist ausdrücklich auch der Bereich der für die Erbringung der Flugsicherung notwendigen Flugsicherungstechnik erfasst. In diesen Bereichen bedarf es - soweit das Recht der Europäischen Gemeinschaft eine staatliche Lizenzierung nicht vorschreibt -einer Regelung, die die Gewähr für die Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards in Deutschland bietet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 31f

§ 31g

§ 73

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Übereinkommens vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und zur Durchführung der Versicherungspflicht zur Deckung der Haftung für Güterschäden nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

2 Allgemeines

4 Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu § 31f

Zu § 31g

Zu Nummer 10

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 900: Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetz und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 283/1/09

... soll eine Altersgrenze von 55 Lebensjahren für Fluglotsen festgelegt werden, ab der zusätzliche Anforderungen an die Tauglichkeit des Fluglotsen selbst, seine Tätigkeit und seinen Arbeitsplatz gestellt werden können. Diese Altersgrenze geht auf den Tarifvertrag der Deutschen Flugsicherung zurück. Die Begründung für die Festlegung der Altersgrenze besteht in der allgemeinen Feststellung, wonach mit zunehmendem Alter die für die Flugverkehrskontrolle notwendigen kognitiven Fähigkeiten regelmäßig nachlassen. Der Einsatz älterer Fluglotsen könne ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei der Verkehrsüberwachung der Luftfahrt darstellen. Belegt durch konkrete Untersuchungen speziell für Fluglotsen wird diese Aussage nicht. Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob diese Festlegungen den Anforderungen des Artikels 12 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/09




1. Zu Artikel 1 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18b Absatz 2 LuftVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 27c Absatz 1 Satz 2 LuftVG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 27c Absatz 2 Satz 2 und 3 LuftVG , Nummer 9 § 31f Absatz 1 LuftVG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 31f Absatz 2 Satz 2 LuftVG

7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 32 Absatz 4 Nummer 4 LuftVG


 
 
 


Drucksache 483/08

... (iv) Flugverkehrskontrolldienste und die zugehörigen Verfahren müssen für eine hinreichende Staffelung von Luftfahrzeugen sowie ausreichenden Abstand zwischen Hindernissen und anderen Gefährdungen in der Luft sorgen und eine prompte und zeitnahe Koordinierung mit allen relevanten Nutzern und angrenzenden Luftraumabschnitten gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 483/08




1. Hintergrund

2. Gegenwärtig anstehende Herausforderungen

3. Stellungnahme der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und Konsultation der Interessengruppen

4. Folgenabschätzung

5. Vorschlag für eine Verordnung

5.1. Instrument und Methode

5.2. Inhalt

5.2.1. Änderungen an der Stellungnahme der Agentur

5.2.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der Verordnung

5.2.2.1. Flugplätze

5.2.2.2 ATM/ANS

5.2.3. Sonstige Änderungen der Verordnung

6. Entsprechungstabelle mit der neuen und der alten Artikelnummerierung sowie Angabe der Änderungen der Verordnung EG NR. 216/2008

7. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

8. Bewertung

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 wird wie folgt geändert:

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 8a
Flugplätze

Artikel 8b
ATM/ANS

Artikel 8c
Fluglotsen

Artikel 8d
Akkreditierte Stellen

Artikel 22a
Zulassung von Flugplatzbetreibern

Artikel 22b
ATM/ANS

Artikel 22c
Zulassung von Fluglotsen

Artikel 22d
Akkreditierte Stellen

Artikel 65a
Abänderungen

Artikel 2

Artikel 3

Anhang

Anhang Va
Grundlegende Anforderungen an Flugplätze

A – Physische Merkmale, Infrastruktur und Einrichtungen von Flugplätzen

Roll - und Vorfeld

5 Hindernisfreiheit

Optische und nicht-optische Hilfen und Flugplatzeinrichtungen

5 Flugplatzdaten

B – Betrieb und Verwaltung

C - Flugplatzumgebung

Anhang Vb
Grundlegende Anforderungen an Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdienste

1 Luftraumnutzung

2 Dienste

a Luftfahrtinformationen und Daten für Luftraumnutzer für Flugsicherungszwecke

b Meteorologische Informationen

c Flugverkehrsdienste

d Kommunikationsdienste

e Navigationsdienste

f Überwachungsdienste

g Verkehrsflussregelung

h Luftraummanagement

3 Systeme und Komponenten

a Allgemeines

b Integrität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Systemen und Komponenten

c Auslegung von Systemen und Komponenten

d Anhaltende Dienstgüte

e Modifizierung von Systemen und Komponenten

4 Qualifikation von Fluglotsen

a Allgemeines

b Theoretische Kenntnisse

c Praktische Fertigkeiten

d Sprachkenntnisse

e Simulationsübungsgeräte

f Ausbildungslehrgang

g Ausbilder

h Prüfer

i Medizinische Tauglichkeit von Fluglotsen

5 Dienstleister und Ausbildungseinrichtungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 831/08

... 8. die Festlegung von Flugverfahren für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln, einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Errichtung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAFG)

§ 1
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

§ 2
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Flugunfall-Untersuchungs-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 9
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Artikel 11
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 12
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 13
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 14
Änderung der Verordnung über Art, Umfang, Beschaffenheit, Zulassung, Kennzeichnung und Betrieb von Anlagen und Geräten für die Flugsicherung

Artikel 15
Änderung der Bergverordnung für den Festlandsockel

Artikel 16
Änderung der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung

Artikel 17
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu den Nummern 19 bis 21

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 596: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung und zur Anpassung von Vorschriften über die Flugsicherung


 
 
 


Drucksache 482/08

... (d) sie gewährleisten eine reibungslose und flexible Übergabe der Zuständigkeit für die Flugverkehrskontrolle zwischen den Flugverkehrsdienststellen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 482/08




Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 549/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Benennung und Unabhängigkeit der nationalen Aufsichtsbehörden

‚Artikel 6 Branchenkonsultationsgremium

‚Artikel 8 Durchführungsvorschriften

‚Artikel 11 Leistungssystem

Artikel 2
Die Verordnung (EG) Nr. 550/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 4 Sicherheitsanforderungen

‚Artikel 9a Funktionale Luftraumblöcke

‚Artikel 14 Allgemeines

‚Artikel 17 Überarbeitung der Anhänge

‚Artikel 18a Überprüfung

Artikel 3
Die Verordnung (EG) Nr. 551/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 3 Einheitliches europäisches Fluginformationsgebiet EFIR

‚Artikel 3a Luftfahrtinformationen

‚Artikel 4 Luftverkehrsregeln und Luftraumklassifizierung

‚Artikel 6 Netzmanagement und -auslegung

Artikel 4
Die Verordnung (EG) Nr. 552/2004 wird wie folgt geändert:

‚Artikel 6a Alternative Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften

‚Artikel 9 Überarbeitung der Anhänge

Artikel 5
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 566/08

... es vor allem durch die fachliche Vorbereitung der Festlegung von Flugstrecken, durch die Verteilung des Flugaufkommens auf die Flugstrecken und durch die sonstige Lenkung des Flugbetriebs beträchtlichen Einfluss insbesondere auf die Verteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung eines Flugplatzes haben, sind sie im Hinblick auf ihre Aufgabenbereiche ebenfalls zur Erteilung von Auskünften verpflichtet. Zu den mit der Flugsicherung Beauftragten zählen insbesondere die Stellen, die die Flugverkehrskontrolle für An- und Abflüge im Luftraum in der Umgebung des Flugplatzes und auf dem Rollfeld des Flugplatzes ausüben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Datenerfassung über den Flugbetrieb

§ 3
Elektronische Datenerfassung und Datenübermittlung

§ 4
Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen

§ 5
Berechnungsverfahren für die Überprüfung von Lärmschutzbereichen

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

II. Alternativen

III. Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Ausgaben mit Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Anlage 1
Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD)

Anlage 2
Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)


 
 
 


Drucksache 274/06

... "Sie umfasst insbesondere die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/06




Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10a

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 668/06

... für Luftfahrzeuge, die auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle betrieben werden, gilt die Meldung als abgegeben, wenn der Flugplan von der Flugverkehrskontrollstelle angenommen worden ist; für Schulungsflüge, Flugzeugschleppstarts und Segelflugbetrieb mit ständig wechselnden Segelflugzeugführern können mit der örtlichen Luftaufsicht oder der Flugleitung auf dem Flugplatz besondere Vereinbarungen getroffen werden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 596/06

... 19. fordert die Kommission auf, unverzüglich Initiativen für eine Verbesserung der Flugverkehrskontrolle und des Flugverkehrsmanagements im Rahmen des Vorhabens SESAR (Single European Sky Air Traffic Research) und der Rechtsvorschriften über den einheitlichen europäischen Luftraum im Hinblick auf eine höhere Energieeffizienz der Flüge und eine Verringerung oder Vermeidung der Kondensstreifenbildung zu ergreifen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/06




Einbeziehung des Luftverkehrs in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union

Geltungsbereich eines Systems für den Luftverkehr

Ursprüngliche Zuteilung

2 Zuteilungsmethode


 
 
 


Drucksache 732/05

... 4 Die Rechtsvorschriften zum einheitlichen europäischen Luftraum wurden 2004 verabschiedet. Sie bilden die institutionelle und ordnungspolitische Grundlage für eine flächendeckende und interoperable europäische Flugverkehrskontrolle. SESAME betrifft die technische Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 622/05 (Beschluss)

... Sie umfasst insbesondere die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 - neu - FSG

3. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 3 - neu - FSG

4. Zu Artikel 1 § 10 Abs. 1a - neu - FSG

5. Zu Artikel 1 § 12 Abs. 1 FSG allgemein

6. Zu Artikel 2 Nr. 23 Buchstabe a und d § 32b Abs. 1 und 4 Satz 1 LuftVG


 
 
 


Drucksache 872/05

... - Die europäischen Hersteller von Flugsicherungsausrüstungen sind in einem „Nischenmarkt“ tätig, in dem es praktisch keine Standardprodukte gibt, da alle für die Flugverkehrskontrolle installierten Systeme den lokalen Bedingungen spezifisch angepasst werden. Dies führt zu höheren Produktionsstückkosten und beeinträchtigt die Investitionsmöglichkeiten der Industrie in die technologische Innovation, was ein Nachteil gegenüber der amerikanischen Konkurrenz ist, die von einem einheitlichen und wirtschaftlich bedeutenden Markt in den USA profitiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 872/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Flugsicherung: Wesentliches Element des Flugverkehrs

2.1. Eine institutionelle Organisation im Umbruch

2.2. Eine veralternde Infrastruktur

2.3. Eine notwendige technische Reform

3. DAS Projekt SESAR

3.1. SESAR: Die Flugsicherung der neuen Generation

4. SESAR IST EIN industriepolitisches Grossvorhaben für Europa

5. Die SESAR-Führungsstruktur: Schlüsselfaktor für den Erfolg

5.1. Entscheidungsschwierigkeiten vermeiden

5.2. Der einheitliche europäische Luftraum: eine institutionelle Lösung

5.3. Das gemeinsame Unternehmen SESAR

6. SESAR IST EIN Schrittweise ZU verwirklichendes Vorhaben

6.1. Definitionsphase 2005-2007

6.2. Umsetzungsphase 2008-2020

Entwicklung 2008-2013

Errichtung 2014-2020

6.3. Akteure und Finanzierung

7. Fazit

Begründung

1.Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.2.1. Im Anwendungsbereich des vorgeschlagenen Rechtsakts geltende Rechtsvorschriften

1.2.2. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung Interessierter Parteien und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Parteien

2.1.1. Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Antwortenden

2.1.2. Zusammenfassung und Berücksichtigung der Antworten

2.2. Heranziehung von Fachwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Gewähltes Mittel

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ZUSÄTZLICHE Angaben

5.1. Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsstatus

Artikel 3
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Ausschuss

Artikel 6
Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 1
Mitglieder

Artikel 2
Organe des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 3
Zusammensetzung des Verwaltungsrates

Artikel 4
Abstimmungen des Verwaltungsrats

Artikel 5
Aufgaben und Sitzungen des Verwaltungsrats

Artikel 6
Der Exekutivdirektor

Artikel 7
Personal des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 8
Vereinbarungen

Artikel 9
Externe Verträge

Artikel 10
Arbeitsgruppen

Artikel 11
Finanzbestimmungen

Artikel 12
Einnahmen

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Ausführung und Kontrolle des Haushalts

Artikel 15
Zu erstellende Unterlagen

Artikel 16
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 17
Eigentumsrechte

Artikel 18
Transparenz und Handhabung von Unterlagen

Artikel 19
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 20
Haftung

Artikel 21
Vertraulichkeit

Artikel 22
Dauer des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 23
Auflösung des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 24
Anwendbares Recht


 
 
 


Drucksache 622/1/05

... Sie umfasst insbesondere die Flugverkehrskontrolle zur Überwachung und Lenkung der Bewegungen im Luftraum und auf den Rollflächen von Flugplätzen, einschließlich der Überprüfung, Warnung und Umleitung von Luftfahrzeugen im Luftraum.



Drucksache 243/05

... „(4) Das Flugsicherungsunternehmen kann zur Durchführung von militärischem Übungsflugverkehr in Lufträumen, in denen auch für Flüge nach Sichtflugregeln gemäß Anlage 5 eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich ist, in einem zeitlich und räumlich begrenzten Umfang Gebiete festlegen, in denen Flüge nach Sicht- und Instrumentenflugregeln ganz oder teilweise untersagt sind oder Beschränkungen unterliegen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs erforderlich ist. In Gebieten nach Satz 1 darf der militärische Übungsluftverkehr von den Vorschriften dieser Verordnung abweichen. Einzelheiten zur Festlegung von Gebieten zur Durchführung von militärischem Übungsflugverkehr gibt das Flugsicherungsunternehmen in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 243/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierzehnte Verordnung

Artikel 1

A. FLUGBETRIEB

1. Betrieb des Luftfahrzeugs

2. Notfälle

3. Einsatzunfähigkeit der Flugbesatzung

4. Verletzungen

5. Wetter

6. Äußere Sicherheit

7. Sonstige Ereignisse

B. Technische Vorkomnisse am Luftfahrzeug

1. Struktur

2. Systeme

3. Antriebssysteme einschließlich Triebwerke, Propeller und Rotorsysteme und Hilfskraftturbinen-Systeme

4. Humanfaktoren

5. Sonstige Ereignisse

C. INSTANDHALTUNG und Instandsetzung von Luftfahrzeugen

D. Flugnavigationsdienste, FLUGPLATZEINRICHTUNGEN und Bodendienste

1. Flugnavigationsdienste ANS

2. Flugplätze und Flugplatzeinrichtungen

3. Fluggäste, Gepäck, Fracht

4. Bodenabfertigung des Luftfahrzeugs

E. BEISPIELE für Ereignisse, die auf Grund der Kriterien für spezifische Systeme NACH Abschnitt B Ziffer 2 meldepflichtig SIND.

1. Klima-/Lüftungsanlage

2. Automatisches Flugsteuerungssystem

3. Kommunikation

4. Elektrische Anlage

5. Cockpit/Kabine/Frachträume

6. Brandschutzanlage

7. Flugsteuerung

8. Treibstoffanlage

9. Hydraulik

10. Vereisungsmelde-/-schutzsystem

11. Anzeige-, Warn-, Aufzeichnungssysteme

12. Fahrwerk, Bremsen, Reifen

13. Navigationssysteme einschließlich Präzisionsanflugsysteme und Luftdatensysteme

14. Sauerstoff bei Luftfahrzeugen mit Druckkabine

15. Nebenluftsystem

Anlage 7
(zu § 5b LuftVO)

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

zu Nummer 1

zu Nummer 2

zu Nummer 2

zu Nummer 3

zu Nummer 4

zu Nummer 4

zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 924/05

... „für Luftfahrzeuge, die im Fluglinienverkehr oder im gewerblichen Gelegenheitsverkehr auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle betrieben werden, gilt die Meldung als abgegeben, wenn der Flugplan von der Flugverkehrskontrollstelle angenommen worden ist; für Schulungsflüge, Flugzeugschleppstarts und Segelflugbetrieb mit ständig wechselnden Segelflugzeugführern können mit der örtlichen Luftaufsicht oder der Flugleitung auf dem Flugplatz besondere Vereinbarungen getroffen werden;"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsordnung

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 11c wird wie folgt geändert:

3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:

4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:

5. § 22a wird wie folgt geändert:

6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:

7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:

8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. In der Inhaltsübersicht

2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2

3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:

5. In § 12 Abs. 3

6. § 42 wird wie folgt geändert:

7. § 52 wird wie folgt geändert:

8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

9. § 57 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:

11. § 75 wird wie folgt gefasst:

12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:

13. In § 90

14. § 91 wird wie folgt geändert:

15. § 92 wird wie folgt geändert:

16. § 93 wird wie folgt geändert:

17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:

18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:

19. § 94 wird wie folgt gefasst:

20. § 95 wird wie folgt gefasst:

21. § 96 wird wie folgt gefasst:

22. § 96a wird wie folgt geändert:

23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

24. § 97 wird wie folgt gefasst:

25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:

26. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 18

Zu Nummer 15

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 622/05

... 3. die Anforderungen an die Befähigung und Eignung des nach diesem Gesetz erlaubnispflichtigen Personals für die Flugsicherung und seiner Ausbilder, das Höchstalter für das erlaubnispflichtige Flugsicherungsbetriebspersonal in den Flugverkehrskontrolldiensten, die Art, den Umfang und die fachlichen Voraussetzungen der Erlaubnisse sowie das Verfahren zur Erlangung der Erlaubnisse und Berechtigungen und deren Rücknahme und Widerruf oder Beschränkung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 622/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Flugsicherungsgesetz (FSG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Flugsicherungsaufsicht

§ 3
Beleihung

§ 4
Voraussetzungen und Durchführung einer Beleihung

§ 5
Kontrolle der Geschäftsleitung

§ 6
Pflichten des Beliehenen

§ 7
Verwaltungsmaßnahmen der Flugsicherungsorganisationen

§ 8
Verpflichtungen der Flugplatzunternehmen

§ 9
Kostengläubigerschaft, Einnahmeausfälle

§ 10
Widerruf der Beleihung, Übertragung Gesellschaftsanteile

§ 11
Erlaubnis für Flugsicherungspersonal und seine Ausbildung

§ 12
Rechtsverordnungen, Gebühren

§ 13
Ordnungswidrigkeiten

§ 14
Einschränkungen von Grundrechten, Datenschutz

§ 15
Übergangsregelung Personalvertretung,

§ 16
Übergangsregelungen

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über vereinfachte Verkündungen und Bekanntgaben

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. In Satz 2 werden die Wörter „Außenstellen der für die Flugsicherung zuständigen Stelle“

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

Artikel 7
Änderung des Flugunfall-Untersuchungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Artikel 9
Änderung des Gesetzes zur Übernahme der Beamten und Arbeitnehmer der Bundesanstalt für Flugsicherung

§ 4

§ 5

Artikel 10
Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

Artikel 11
Aufhebung der Verordnung

Artikel 12
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 13
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel der Regelung

II. Lösung des Problems durch Beleihung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Begleitende Maßnahmen

V. Gender Mainstreaming

VI. Finanzielle Auswirkungen

VII. Sonstige Kosten- und Preiswirkungen

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu den Nummer n

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu den Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 9/16 PDF-Dokument



Drucksache 439/16 PDF-Dokument



Drucksache 440/14 PDF-Dokument



Drucksache 517/13 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.