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76 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gesundheitsvorschriften"


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Drucksache 106/16

... Gesundheitsvorschriften(2005) (IGV) vom 23. Mai 2005

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 106/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III. Weitere Kosten

IV. Nachhaltigkeit

V. Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage 7
(Übersetzung) Anforderungen an die Impfung oder Prophylaxe für bestimmte Krankheiten

Denkschrift

2 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 106/16 (Beschluss)

... Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005



Drucksache 263/13

... Des weiteren wird nach der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der zuständigen Behörden in Krisensituationen durch das Gesetz zur Durchführung Internationaler Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze die Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen in Krisenzeiten dahingehend geändert, dass zukünftige Rechtsverordnungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 263/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelhandelsverordnung

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzesentwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

V. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

VI. Weitere Kosten

VIII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

IX. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2526: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 347/1/13

... /EG vom 24. Oktober 2006 mit Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten mit Gesundheitsvorschriften für Wassertiere auf Gemeinschaftsebene beachtet werden.



Drucksache 51/13 (Beschluss)

... Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze



Drucksache 51/13

... Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 51/13




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 und zur Änderung weiterer Gesetze

Anlage
Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 456/12 (Beschluss)

... Durch die Neuregelung werden eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Aufgabe betraut. Zeitintensive und überflüssige Doppelbegehungen werden begünstigt, da die Gesundheitsämter/Hafenärztlichen Dienste weiterhin im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Begehung der medizinischen Räumlichkeiten an Bord verantwortlich sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG

2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG

3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG

4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG

5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeearbG

6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG

9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG


 
 
 


Drucksache 66/12

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12




§ 22
Strafvorschrift


 
 
 


Drucksache 456/1/12

... Durch die Neuregelung werden eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Aufgabe betraut. Zeitintensive und überflüssige Doppelbegehungen werden begünstigt, da die Gesundheitsämter/Hafenärztlichen Dienste weiterhin im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Begehung der medizinischen Räumlichkeiten an Bord verantwortlich sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/12




1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG

2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG

3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG

4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG

5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeeArbG

6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG

9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG


 
 
 


Drucksache 66/1/12

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze



Drucksache 783/12

... Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze enthält die in der Entschließung des Bundesrates geforderten Änderungen in § 11 des



Drucksache 475/12

... (6) Dieser Artikel steht dem Erfordernis der Erbringung eines angemessenen Nachweises darüber nicht entgegen, dass die Personen, welche die nach diesem Artikel eingeräumten Rechte beanspruchen, unter die in Absatz 1 Buchstaben a bis f angegebenen Kategorien fallen; des Weiteren steht er dem Erfordernis einer angemessenen Anwendung von Quarantäne- und Gesundheitsvorschriften nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 4/12 (Beschluss)

... 6. Bereits jetzt gibt es auf Ebene der EU gut funktionierende Systeme zum Umgang mit Gesundheitsgefahren (z.B. im Arzneimittel- und Lebensmittelbereich, bei der Bekämpfung von Tierseuchen etc.). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll das bestehende gemeinschaftsrechtliche Regime zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auf EU-Ebene nun auf nahezu alle schwerwiegenden grenzüberschreitenden (außer nuklearen) Gesundheitsgefahren ausgedehnt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das neue System grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn bei einer Gesundheitsgefahr kein anderer Mechanismus greift. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss in allen Regimen die höchste Priorität haben und darf nicht zum Aufbau von Parallelstrukturen führen. Die internationalen Gesundheitsvorschriften regeln die Maßnahmen an Grenzübergangsstellen. Darüber hinaus werden keine speziellen europäischen Regelungen benötigt.



Drucksache 66/12 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12 (Beschluss)




Zur Kostentragung


 
 
 


Drucksache 476/12

... (3) Die Vertragsparteien bemühen sich, die Durchführung internationaler Gesundheitsübereinkommen wie der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 4/1/12

... 9. Bereits jetzt gibt es auf Ebene der EU gut funktionierende Systeme zum Umgang mit Gesundheitsgefahren (z.B. im Arzneimittel- und Lebensmittelbereich, bei der Bekämpfung von Tierseuchen etc.). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll das bestehende gemeinschaftsrechtliche Regime zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auf EU-Ebene nun auf nahezu alle schwerwiegenden grenzüberschreitenden (außer nuklearen) Gesundheitsgefahren ausgedehnt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das neue System grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn bei einer Gesundheitsgefahr kein anderer Mechanismus greift. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss in allen Regimen die höchste Priorität haben und darf nicht zum Aufbau von Parallelstrukturen führen. Die internationalen Gesundheitsvorschriften regeln die Maßnahmen an Grenzübergangsstellen. Darüber hinaus werden keine speziellen europäischen Regelungen benötigt.



Drucksache 126/12

... Da die oben genannte Übergangsregelung bzw. -frist abgelaufen ist und eine Reihe von Änderungen an den Tiergesundheitsvorschriften der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 456/12 (Beschluss)

... Durch die Neuregelung werden eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Aufgabe betraut. Zeitintensive und überflüssige Doppelbegehungen werden begünstigt, da die Gesundheitsämter/Hafenärztlichen Dienste weiterhin im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Begehung der medizinischen Räumlichkeiten an Bord verantwortlich sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG

2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG

3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG

4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG

5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeearbG

6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG

9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG


 
 
 


Drucksache 66/12

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12




§ 22
Strafvorschrift


 
 
 


Drucksache 456/1/12

... Durch die Neuregelung werden eine Vielzahl weiterer Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Aufgabe betraut. Zeitintensive und überflüssige Doppelbegehungen werden begünstigt, da die Gesundheitsämter/Hafenärztlichen Dienste weiterhin im Rahmen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für die Begehung der medizinischen Räumlichkeiten an Bord verantwortlich sein werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/1/12




1. Zu Artikel 1 § 92 Satz 2 - neu - SeeArbG

2. Zu Artikel 1 § 96 Absatz 1 Satz 1 SeeArbG

3. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 4 SeeArbG

4. Zu Artikel 1 § 109 Absatz 2 Satz 1 SeeArbG

5. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 1 Satz 3 SeeArbG

6. Zu Artikel 1 § 130 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

7. Zu Artikel 1 § 138 Absatz 4 Satz 3 - neu - SeeArbG

8. Zu Artikel 1 § 145 Absatz 1 Nummer 5, 8, 12 und 13 SeeArbG

9. Zu Artikel 1 § 146 Absatz 1 Nummer 2 SeeArbG


 
 
 


Drucksache 66/1/12

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze



Drucksache 783/12

... Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze enthält die in der Entschließung des Bundesrates geforderten Änderungen in § 11 des



Drucksache 475/12

... (6) Dieser Artikel steht dem Erfordernis der Erbringung eines angemessenen Nachweises darüber nicht entgegen, dass die Personen, welche die nach diesem Artikel eingeräumten Rechte beanspruchen, unter die in Absatz 1 Buchstaben a bis f angegebenen Kategorien fallen; des Weiteren steht er dem Erfordernis einer angemessenen Anwendung von Quarantäne- und Gesundheitsvorschriften nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 475/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Geltungsbereich des Abkommens

Artikel 3
Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit

Artikel 4
Unverletzlichkeit des Amtssitzes

Artikel 5
Recht und Autorität am Amtssitz

Artikel 6
Unverletzlichkeit der Archive und aller Dokumente des Treuhandfonds

Artikel 7
Schutz des Amtssitzes und seiner Umgebung

Artikel 8
Vermögen des Treuhandfonds

Artikel 9
Befreiung von Steuern und Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen

Artikel 10
Öffentliche Dienstleistungen am Amtssitz

Artikel 11
Nachrichtenverkehr und Beförderung

Artikel 12
Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die Amtsträger des Treuhandfonds

Artikel 13
Durchreise und Aufenthalt

Artikel 14
Vertreter bei Sitzungen des Treuhandfonds

Artikel 15
Sachverständige, die Aufträge durchführen oder in Nebenorganen des Treuhandfonds tätig sind, und Amtsträger von Organisationen

Artikel 16
Ortskräfte, die nach Stunden bezahlt werden

Artikel 17
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden

Artikel 18
Soziale Sicherheit

Artikel 19
Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienmitglieder

Artikel 20
Zusatzabkommen

Artikel 21
Auslegung

Artikel 22
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 23
Änderungen

Artikel 24
Schlussbestimmungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes


 
 
 


Drucksache 4/12 (Beschluss)

... 6. Bereits jetzt gibt es auf Ebene der EU gut funktionierende Systeme zum Umgang mit Gesundheitsgefahren (z.B. im Arzneimittel- und Lebensmittelbereich, bei der Bekämpfung von Tierseuchen etc.). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll das bestehende gemeinschaftsrechtliche Regime zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auf EU-Ebene nun auf nahezu alle schwerwiegenden grenzüberschreitenden (außer nuklearen) Gesundheitsgefahren ausgedehnt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das neue System grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn bei einer Gesundheitsgefahr kein anderer Mechanismus greift. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss in allen Regimen die höchste Priorität haben und darf nicht zum Aufbau von Parallelstrukturen führen. Die internationalen Gesundheitsvorschriften regeln die Maßnahmen an Grenzübergangsstellen. Darüber hinaus werden keine speziellen europäischen Regelungen benötigt.



Drucksache 66/12 (Beschluss)

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 66/12 (Beschluss)




Zur Kostentragung


 
 
 


Drucksache 476/12

... (3) Die Vertragsparteien bemühen sich, die Durchführung internationaler Gesundheitsübereinkommen wie der Internationalen Gesundheitsvorschriften und des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich

Artikel 1
Grundlage der Zusammenarbeit

Artikel 2
Ziele der Zusammenarbeit

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarbeit

Artikel 3
Politischer Dialog

Artikel 4
Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen

Artikel 5
Kleinwaffen und leichte Waffen

Artikel 6
Schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft berühren

Artikel 7
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Artikel 8
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen

Titel IV
Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung

Artikel 9
Handel und Investitionen

Artikel 10
Wirtschaftspolitischer Dialog

Artikel 11
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen

Artikel 12
Steuern

Artikel 13
Zoll

Artikel 14
Wettbewerbspolitik

Artikel 15
Informationsgesellschaft

Artikel 16
Wissenschaft und Technologie

Artikel 17
Energie

Artikel 18
Verkehr

Artikel 19
Seeverkehrspolitik

Artikel 20
Verbraucherpolitik

Titel V
Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Entwicklung

Artikel 21
Gesundheit

Artikel 22
Beschäftigung und Soziales

Artikel 23
Umwelt und natürliche Ressourcen

Artikel 24
Klimawandel

Artikel 25
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Forstwirtschaft

Artikel 26
Meeres- und Fischereiangelegenheiten

Artikel 27
Entwicklungshilfe

Titel VI
Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Kultur

Artikel 28
Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Information, Kommunikation, Audiovisuelles und Medien

Artikel 29
Bildung

Titel VII
Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit

Artikel 30
Rechtsstaatlichkeit

Artikel 31
Justizielle Zusammenarbeit

Artikel 32
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 33
Migration

Artikel 34
Bekämpfung illegaler Drogen

Artikel 35
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption

Artikel 36
Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus

Artikel 37
Bekämpfung der Computerkriminalität

Artikel 38
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung

Titel VIII
Zusammenarbeit in anderen Bereichen

Artikel 39
Tourismus

Artikel 40
Zivilgesellschaft

Artikel 41
Öffentliche Verwaltung

Artikel 42
Statistik

Titel IX
Institutioneller Rahmen

Artikel 43
Andere Abkommen

Artikel 44
Gemischter Ausschuss

Artikel 45
Durchführungsmodalitäten

Artikel 46
Schiedsverfahren

Titel X
Schlussbestimmungen

Artikel 47
Begriffsbestimmung

Artikel 48
Nationale Sicherheit und Offenlegung von Informationen

Artikel 49
Inkrafttreten, Laufzeit und Kündigung

Artikel 50
Notifikationen

Artikel 51
Erklärungen und Anhänge

Artikel 52
Räumlicher Geltungsbereich

Artikel 53
Verbindlicher Wortlaut

2 Schlussakte

Denkschrift

A. Allgemeines

Titel I
Grundlage und Geltungsbereich (Artikel 1 und 2)

Titel II
Politischer Dialog und Zusammenarabeit (Artikel 3 bis 7)

Titel III
Zusammenarbeit in regionalen und internationalen Organisationen (Artikel 8)

Titel IX
Institutioneller Rahmen (Artikel 43 bis 46)

Titel X
Schlussbestimmungen (Artikel 47 bis 53)


 
 
 


Drucksache 4/1/12

... 9. Bereits jetzt gibt es auf Ebene der EU gut funktionierende Systeme zum Umgang mit Gesundheitsgefahren (z.B. im Arzneimittel- und Lebensmittelbereich, bei der Bekämpfung von Tierseuchen etc.). Mit dem vorliegenden Vorschlag soll das bestehende gemeinschaftsrechtliche Regime zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auf EU-Ebene nun auf nahezu alle schwerwiegenden grenzüberschreitenden (außer nuklearen) Gesundheitsgefahren ausgedehnt werden. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das neue System grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn bei einer Gesundheitsgefahr kein anderer Mechanismus greift. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung muss in allen Regimen die höchste Priorität haben und darf nicht zum Aufbau von Parallelstrukturen führen. Die internationalen Gesundheitsvorschriften regeln die Maßnahmen an Grenzübergangsstellen. Darüber hinaus werden keine speziellen europäischen Regelungen benötigt.



Drucksache 126/12

... Da die oben genannte Übergangsregelung bzw. -frist abgelaufen ist und eine Reihe von Änderungen an den Tiergesundheitsvorschriften der Verordnung (EG) Nr.



Drucksache 522/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/1/11




1. Zum Gesetzentwurf allgemein bei Annahme entfallen Ziffern 2, 6, 7, 10 und 11

2. Zu Artikel 1 allgemein IGV-DG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Satz 3 bis 5 IGV-DG

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 7 Satz 2 IGV-DG

12. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

13. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

15. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

16. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

17. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG , Buchstabe 1a - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe l1 - neu - IfSG , Buchstabe a1 - neu - 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe n1 - neu - IfSG , Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe 0 1 aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 IfSG , Doppelbuchstabe 02aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 27 IfSG , Doppelbuchstabe 03aa - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 30a - neu - IfSG , Doppelbuchstabe aa1 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38a - neu - IfSG . Doppelbuchstabe aa2 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 42a - neu - IfSG und Doppelbuchstabe aa3 - neu - 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 43a - neu - IfSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

19. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

20. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

21. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 522/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften(2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 522/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 15a - neu -, § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 4 - neu - IGV-DG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 20a - neu - IGV-DG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 - neu - IGV-DG

5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 IGV-DG

6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 9, Absatz 5 Nummer 4 und Absatz 10 IGV-DG

7. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 9 Satz 1 IGV-DG

8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 Nummer 01 - neu - IGV-DG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 - neu - IGV-DG

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Nummer 2a - neu - IGV-DG

11. Zu Artikel 1 Anlage 2 zu § 19

Anlage 2
Zu § 19 Gebührenverzeichnis

12. Zu Artikel 3 Nummer 2 Buchstabe 0a - neu - § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe j2 - neu - IfSG ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 8 Absatz 1 Nummer 6 IfSG

14. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 4 Satz 1 IfSG

15. Zu Artikel 3 Nummer 10 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 IfSG

16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 79 Absatz 5 Satz 2 AMG


 
 
 


Drucksache 309/11

... Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU



Drucksache 223/10

... gebrauchs2 war das erste internationale Gesundheitsübereinkommen. In jüngerer Zeit nahm die WHA die Internationalen Gesundheitsvorschriften an, die einen Rahmen für ein koordiniertes Vorgehen gegen akute Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit vorgeben. Die meisten WHA-Resolutionen sind jedoch nicht verbindlich, so dass deren Befolgung von den Kapazitäten und dem politischen Willen der einzelnen Länder abhängt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/10




Mitteilung

Mitteilung

1. Bewältigung globaler Gesundheitsprobleme

Global Governance im Gesundheitsbereich und internationale Rahmenkonzepte

2. Die Legitimation des Handelns der EU

3. Die EU muss eine Vision entwickeln, ihre Stimme erheben und handeln

3.1. Governance als Herausforderung: Koordinierung der globalen Akteure durch starke Führung

3.2. Universalität: Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle

3.3. Politikkohärenz: Gesundheitspolitik kann nicht isoliert betrieben werden

3.4. Wissen: Investitionen in eine Forschung, die allen zugute kommt

4. Ein verstärktes Engagement der EU

4.1. Eine demokratische und alle einbeziehende Governance

4.2. Eine qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung für alle: Zielländer, Inhalte und Modalitäten

4.3. Kohärenz zwischen den verschiedenen Bereichen der EU-Politik mit Bezug zur globalen Gesundheit

4.4. Forschung sowie Dialog und Maßnahmen, die evidenzbasiert sind

4.5 Bessere Ergebnisse durch verstärkte Koordinierung, Monitoring und Kapazitätenaufbau


 
 
 


Drucksache 177/10

... 107. vertritt die Auffassung, dass zur nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur umweltverträgliche Anlagen und Erzeugungsmethoden, einschließlich des Bezugs von Futtermitteln aus nachhaltiger Erzeugung, gehören, damit Probleme wie die Eutrophierung von Gewässern unterbunden werden und die Produktion hochwertigerer Erzeugnisse mit Hilfe anspruchsvoller Gesundheitsvorschriften und der Festlegung hoher Maßstäbe für die ökologische Aquakultur und den Tierschutz gefördert wird, und dass dazu auch ein hohes Verbraucherschutzniveau notwendig ist; hebt es als wichtig hervor, dass Anreize für die Förderung einer ökologischen Aquakultur eingeführt werden und die Effizienz der Marikulturanlagen gesteigert wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/10




2 Allgemeines

2 Einzelaspekte

Schutz und Erhaltung der Ressourcen und wissenschaftliche Erkenntnisse

Rentabilität der Fangtätigkeit und Aufwertung des Berufsfelds

Bewirtschaftungsmodelle, Dezentralisierung, verantwortungsbewussteres Handeln und Überwachung

Bewirtschaftung der Fangflotten der Gemeinschaft

Aquakultur und verarbeitete Produkte

Märkte und Vermarktungstätigkeit

3 Außenbeziehungen

Integrierte Meerespolitik


 
 
 


Drucksache 78/09

Erste Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anlage 9

Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit1

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 816: Erste Verordnung zur Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005


 
 
 


Drucksache 670/09

... 6.1.1.3.1 Krankheiten mit epidemischem Potential i.S.d. einschlägigen Rechtsinstrumente der WHO sind die in der Anlage 2 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) ausdrücklich genannten Krankheiten: Pocken, Poliomyelitis durch Wildtyp-Poliovirus, durch einen neuen Subtyp des Virus verursachte humane Influenza, schweres akutes Atemwegssyndrom (SARS), Cholera, Lungenpest, Gelbfieber, virale hämorrhagische Fieber (Ebola, Lassa, Marburg). Ferner sind dies übertragbare Krankheiten, zu denen die Generaldirektorin / der Generaldirektor der WHO aufgrund eines Ereignisses gemäß Artikel 12 der IGV eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite festgestellt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 670/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

0 Vorbemerkung

0.1 Allgemeines

0.2 Gemeinschaftsrecht

1 Zu § 1 Anwendungsbereich

2 Zu § 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

2.1 Freizügigkeitsrecht

2.2 Freizügigkeitsberechtigte

2.3 Aufrechterhaltung des Freizügigkeitsrechts für Erwerbstätige

2.4 Einreise und Aufenthalt

2.5 Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten

2.6 Gebührenfreie Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums

3 Zu § 3 Familienangehörige

3.0 Allgemeines

3.1 Voraussetzungen des abgeleiteten Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen

3.2 Begriff des Familienangehörigen

3.3 Hinterbliebene eines Unionsbürgers

3.4 Aufenthaltsrecht für Kinder und sorgeberechtigten Elternteil nach Tod oder Wegzug des Unionsbürgers

3.5 Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe

3.6 Recht auf Einreise und Aufenthalt von Lebenspartnern eines Unionsbürgers

4 Zu § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

4.1 Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts

4.2 Familienangehörige von studierenden Unionsbürgern

4a Zu § 4a Daueraufenthaltsrecht

4a.0 Allgemeines

4a.1 Allgemeine Voraussetzungen

4a.2 Daueraufenthaltsrecht bei Beendigung einer Erwerbstätigkeit

4a.3 Familienangehörige verstorbener Unionsbürger

4a.4 Familienangehörige daueraufenthaltsberechtigter Unionsbürger

4a.5 Familienangehörige nach § 3 Absatz 3 bis 5

4a.6 Abwesenheitszeiten

4a.7 Verlust

5 Zu § 5 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltskarten

5.0 Allgemeines

5.1 Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht

5.2 Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern

5.3 Glaubhaftmachung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen

5.4 Überprüfung des Fortbestands der Ausstellungsvoraussetzungen

5.5 Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

5.6 Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts

5.7 Verlust des Daueraufenthaltsrechts

5a Zu § 5a Vorlage von Dokumenten

5a.0 Allgemeines

5a.1 Dokumente, deren Vorlage von Unionsbürgern verlangt werden kann

5a.2 Dokumente, deren Vorlage von Familienangehörigen eines Unionsbürgers verlangt werden kann

6 Zu § 6 Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

6.0 Allgemeines

6.1 Verlustgründe

6.2 Verlust nach einer strafrechtlichen Verurteilung

6.3 Ermessenserwägungen

6.4 Verlust nach Erwerb des Daueraufenthaltsrechts

6.5 Verlust bei zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet und bei Minderjährigen

6.6 Nicht belegt.

6.7 Nicht belegt.

6.8 Anhörung

7 Zu § 7 Ausreisepflicht

7.1 Allgemeines

7.2 Wiedereinreisesperre

8 Zu § 8 Ausweispflicht

8.1 Ausweispflichten

8.2 Erhebung und Abgleich biometrischer Daten

9 Zu § 9 Strafvorschriften

10 Zu § 10 Bußgeldvorschriften

11 Zu § 11 Anwendung des Aufenthaltsgesetzes

11.0 Allgemeines

11.1 Anwendbare Bestimmungen des AufenthG

11.2 Anwendbarkeit des AufenthG bei Feststellung von Nichtbestehen oder Verlust des Freizügigkeitsrechts

11.3 Anrechnung von Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

12 Zu § 12 Staatsangehörige der EWR-Staaten

13 Zu § 13 Staatsangehörige der Beitrittstaaten

13.0 Die Unionsbürger aus den mit Wirkung zum 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten

13.1 Auswirkungen der Übergangsregelung auf das Aufenthaltsrecht

13.2 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit

13.3 Anwendung der Übergangsregelung im Bereich der Dienstleistungsfreiheit

14 Zu § 14 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

15 Zu § 15 Übergangsregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 756: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, zum Freizügigkeitsgesetz/EU und zum Ausländerzentralregistergesetz


 
 
 


Drucksache 78/09 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005



Drucksache 338/09

... Die EU-Gesundheitsvorschriften für Wassertiere und zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten wurden 2006 überarbeitet. Die Kommission wird die Umsetzung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 731/09

... Im Gesundheitssektor arbeitet die Kommission eng mit den für wissenschaftliche Bewertung zuständigen Stellen – dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), der Europäischen Agentur für Arzneimittel (EMEA) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) – in spezifischen Fragen zusammen und hält zudem engen Kontakt zur WHO, um sicherzustellen, dass die auf EU-Ebene getroffenen Maßnahmen mit den WHO-Empfehlungen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften im Einklang stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Ergänzende Massnahmen für EU-Mitgliedstaaten

3. Hintergrund

4. EU-Koordinierung der Reaktion des Gesundheitswesens – Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten

Schnittstelle zwischen Mensch und Tier

4 Luftverkehr

Siebtes Forschungsrahmenprogramm FP7

5. Internationale Koordinierung

6. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen der Pandemie

Langfristige Auswirkungen wirtschaftliche Ungewissheit

7. Zentrale strategische Linien12

Unterstützung von Drittländern bei der Bekämpfung der H1N1-Pandemie 2009

4 Impfstrategien

Regulierungsverfahren für die Zulassung von antiviralen Arzneimitteln und von Impfstoffen

Kommunikation mit der Öffentlichkeit und den Medien über die H1N1-Pandemie 2009

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 952/1/08

... 8. Nach Auffassung des Bundesrates begegnet auch deshalb die politische Option B+ rechtssystematischen Bedenken, weil nach dem Gesamtkontext der Mitteilung der Kommission mit dieser Option das Ziel verfolgt wird, geltende Pflanzenschutz-/Tiergesundheitsvorschriften in ihrer Zielsetzung und Anwendbarkeit auch auf die neu hinzukommenden Regelungsmaterien wie Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Fragen auszudehnen.



Drucksache 999/08

... (10) Diese Richtlinie sollte für sämtliche privat und gewerblich genutzten Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Diese Richtlinie sollte unbeschadet der Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften der Gemeinschaft, die all diejenigen schützen, die in Kontakt mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten kommen, und unbeschadet der einschlägigen Abfallvorschriften der Gemeinschaft, insbesondere der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 655/08

... (12) Robbenerzeugnisse sollten nur in den Verkehr gebracht, eingeführt, durchgeführt oder ausgeführt werden, wenn sie die diesbezüglichen Bedingungen dieser Verordnung erfüllen. Wenn Robbenerzeugnisse jedoch auf Basis einer nach dieser Verordnung gewährten Ausnahme in den Verkehr gebracht, eingeführt oder ausgeführt werden, müssen sie auch den maßgeblichen Gemeinschaftsvorschriften, einschließlich den Tiergesundheitsvorschriften und den Vorschriften für die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, genügen. Diese Verordnung sollte die Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte19 zur Entsorgung von Robbenerzeugnissen aus human- und tiergesundheitlichen Erwägungen nicht berühren.



Drucksache 952/08 (Beschluss)

... 8. Nach Auffassung des Bundesrates begegnet auch deshalb die politische Option B+ rechtssystematischen Bedenken, weil nach dem Gesamtkontext der Mitteilung der Kommission mit dieser Option das Ziel verfolgt wird, geltende Pflanzenschutz-/Tiergesundheitsvorschriften in ihrer Zielsetzung und Anwendbarkeit auch auf die neu hinzukommenden Regelungsmaterien wie Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Fragen auszudehnen.



Drucksache 952/08

... B+) Anpassung existierender Vorschriften Diese Option entspricht in den meisten Punkten der Option B, sieht jedoch u.a. vor, dass die geltenden Pflanzenschutz-/Tiergesundheitsvorschriften dahingehend geändert würden, dass eine breitere Palette potenziell invasiver Organismen erfasst wird, und das Verzeichnis "



Drucksache 396/08

... 19. betont, wie wichtig es ist, dass im Fischereisektor die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden, damit dadurch die Entwicklung der Fischerei in diesen Ländern verbessert und vorangebracht wird und ein fairer Wettbewerb zwischen diesen Ländern und dem Fischereisektor der Europäischen Union erreicht wird; fordert die Kommission eindringlich auf, für die notwendige technische Hilfe zu sorgen, damit die Fischereiindustrie in den ASEAN-Staaten diese Ziele erreichen kann;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/08




Sektorbezogene Anliegen

Länderspezifische Anliegen

Nachhaltige Entwicklung

Politische Erwägungen

Die Rolle des Europäischen Parlaments


 
 
 


Drucksache 803/07

... konsums und der internationalen Gesundheitsvorschriften zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/07




Weissbuch
Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013

1. Wozu eine neue Gesundheitsstrategie?

2. Grundlegende Prinzipien für EG-Massnahmen im Gesundheitswesen

3. Strategische Ziele

4. Gemeinsam für die Gesundheit: Durchführung der Strategie

4.1. Durchführungsmechanismen

4.2. Finanzierungsinstrumente


 
 
 


Drucksache 427/07

Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005



Drucksache 427/07 (Beschluss)

Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005



Drucksache 693/07

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu Internationalen Gesundheitsvorschriften (2007/2079(INI))



Drucksache 229/07 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005



Drucksache 447/07

... 45. ist der Auffassung, dass die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen unter Beachtung der Umwelt- und Gesundheitsvorschriften der Europäischen Union gestärkt werden sollten, und dass die Unabhängigkeit ihrer Wettbewerbspolitik, ihre Regeln zum Schutz der öffentlichen Dienste und die kulturelle Vielfalt dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden dürfen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/07




Die EU im globalen Wettbewerb

Die Welthandelsorganisation WTO

Bilaterale und regionale Freihandelsabkommen

Plurilaterale/sektorbezogene Verhandlungen

Allgemeine Vorgehensweise bei den Verhandlungen über den Handel

Transatlantische Beziehungen

2 China

Fragen der Regulierung

Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

Strategie für den Marktzugang

2 Dienstleistungen

Rohstoffe und Energie

Öffentliches Beschaffungswesen

Einhaltung der Regeln

Handelspolitische Schutzmaßnahmen

2 Zölle

2 Wechselkurse

Institutionelle Fragen


 
 
 


Drucksache 383/07

... Aufgrund dieser Unterschiede bei den Arbeitskosten, den Umwelt- und Gesundheitsvorschriften sowie den Einkünften aus dem Recycling und dem Verkauf gebrauchter Materialien können Betreiber in Südasien den Schiffseigentümern wesentlich höhere Preise zahlen als ihre potenziellen Mitbewerber in anderen Ländern. Abwrackunternehmen in Bangladesch, denen keine Kosten für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit entstehen, zahlen gegenwärtig für Schiffe 450–500 USD/t, während chinesische Anlagen, die etwas besseren Standards genügen, die Hälfte und US-Unternehmen nur ein Zehntel davon bieten können. Vor dem Stahlboom war es sogar Gang und Gäbe, dass die Recycling-Anlagen in Industrieländern Gebühren für das Abwracken von Marineschiffen erhoben.

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Drucksache 383/07




Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen

1. Einleitung: Der Beitrag Europas zur Lösung eines Weltweiten Problems

2. Wichtige Aspekte

2.1. Rechtslage: das Ausfuhrverbot für gefährliche Abfälle

2.2. Die Ökonomie der Schiffsabwrackung

2.3. Folgen für die Umwelt und soziale Auswirkungen

2.4. Internationale Bestandsaufnahme

3. Möglichkeiten zur Verbesserung des Managements der Schiffsabwrackung in Europa

3.1. Bessere Durchsetzung der europäischen Abfallverbringungsvorschriften

3.2. Internationale Lösungen

3.3. Stärkung der Abwrackkapazitäten in der EU

3.4. Technische Hilfe für Recyclingstaaten sowie Technologietransfer und Weitergabe von bewährten Praktiken

3.5. Förderung freiwilliger Maßnahmen

3.6. Abwrackfonds

3.7. Weitere Optionen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 229/07

Entwurf eines Gesetzes zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Schlussbemerkung

Internationale Gesundheitsvorschriften 2005 Übersetzung

Teil I
Begriffsbestimmungen, Zweck und Anwendungsbereich, Grundsätze und zuständige Behörden

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zweck und Anwendungsbereich

Artikel 3
Grundsätze

Artikel 4
Zuständige Behörden

Teil II
Informationen und Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 5
Überwachung

Artikel 6
Meldung

Artikel 7
Weitergabe von Informationen während unerwarteter oder ungewöhnlicher Ereignisse betreffend die öffentliche Gesundheit

Artikel 8
Konsultation

Artikel 9
Andere Berichte

Artikel 10
Bestätigung

Artikel 11
Übermittlung von Informationen durch die WHO

Artikel 12
Feststellung einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite

Artikel 13
Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 14
Zusammenarbeit der WHO mit zwischenstaatlichen Organisationen und internationalen Organen

Teil III
Empfehlungen

Artikel 15
Zeitlich befristete Empfehlungen

Artikel 16
Ständige Empfehlungen

Artikel 17
Kriterien für Empfehlungen

Artikel 18
Empfehlungen in Bezug auf Personen, Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter und Postpakete

Teil IV
Grenzübergangsstellen

Artikel 19
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 20
Flughäfen und Häfen

Artikel 21
Landübergänge

Artikel 22
Aufgaben der zuständigen Behörden

Teil V
Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Gesundheitsmaßnahmen bei Ankunft und Abreise

Kapitel II
Besondere Bestimmungen für Beförderungsmittel und Beförderer

Artikel 24
Beförderer

Artikel 25
Schiffe und Luftfahrzeuge auf der Durchfahrt bzw. Durchreise

Artikel 26
Zivile Lastwagen, Züge und Busse auf der Durchfahrt

Artikel 27
Betroffene Beförderungsmittel

Artikel 28
Schiffe und Luftfahrzeuge an Grenzübergangsstellen

Artikel 29
Zivile Lastwagen, Züge und Busse an Grenzübergangsstellen

Kapitel III
Besondere Bestimmungen für Reisende

Artikel 30
Reisende unter Beobachtung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit

Artikel 31
Gesundheitsmaßnahmen bei der Einreise von Reisenden

Artikel 32
Behandlung von Reisenden

Kapitel IV
Besondere Bestimmungen für Güter, Container und Container-Verladeplätze

Artikel 33
Durchgangsgüter

Artikel 34
Container und Container-Verladeplätze

Teil VI
Gesundheitsdokumente

Artikel 35
Allgemeine Regel

Artikel 36
Impfbescheinigungen oder Bescheinigungen über andere Prophylaxemaßnahmen

Artikel 37
Seegesundheitserklärung

Artikel 38
Allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit

Artikel 39
Schiffshygienebescheinigungen

Teil VII
Gebühren

Artikel 40
Gebühren für Gesundheitsmaßnahmen in Bezug auf Reisende

Artikel 41
Gebühren für Gepäck, Fracht, Container, Beförderungsmittel, Güter oder Postpakete

Teil VIII
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 42
Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 43
Zusätzliche Gesundheitsmaßnahmen

Artikel 44
Zusammenarbeit und Hilfe

Artikel 45
Ümgang mit personenbezogenen Daten

Artikel 46
Transport und Handhabung von biologischen Stoffen, Reagenzien und Materialien für Diagnosezwecke

Teil IX
Die IGV-Sachverständigenliste, der Notfallausschuss und der Prüfungsausschuss

Kapitel I
Die IGV-Sachverständigenliste

Artikel 47
Zusammensetzung

Kapitel II
Der Notfallausschuss

Artikel 48
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 49
Verfahren

Kapitel III
Der Prüfungsausschuss

Artikel 50
Aufgabenbereich und Zusammensetzung

Artikel 51
Geschäftsführung

Artikel 52
Berichte

Artikel 53
Verfahren für ständige Empfehlungen

Teil X
Schlussbestimmungen

Artikel 54
Berichtswesen und Überprüfung

Artikel 55
Änderungen

Artikel 56
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 57
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften

Artikel 58
Internationale Sanitätsabkommen und Gesundheitsvorschriften

Artikel 59
Inkrafttreten; Frist für Ablehnungen oder Vorbehalte

Artikel 60
Neue Mitgliedstaaten der WHO

Artikel 61
Ablehnung

Artikel 62
Vorbehalte

Artikel 63
Rücknahme von Ablehnungen und Vorbehalten

Artikel 64
Staaten, die nicht Mitglieder der WHO sind

Artikel 65
Notifikationen durch den Generaldirektor

Artikel 66
Verbindliche Wortlaute

Anlage 1

A. Geforderte Kernkapazitäten für die Überwachung und Reaktion

B. Von benannten Flughäfen, Häfen und Landübergängen geforderte Kernkapazitäten


 
 
 


Drucksache 924/07

... 17. begrüßt die Rolle, die beim Schutz der Gesundheit der europäischen Bürger insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und das EU-Frühwarn- und Reaktionssystem für Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit (EWRS) hinsichtlich der Anwendung der internationalen Gesundheitsvorschriften spielen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/07




2 Allgemeines

2 Sozialschutz


 
 
 


Drucksache 701/06

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


Drucksache 285/06

... Die Verbringung nicht heimischer Arten leistet häufig auch der Ausbreitung von Parasiten und Krankheitserregern Vorschub. So hat beispielsweise das Austernvirus Bonamia ostreae, von dem Wissenschaftlicher glauben, dass es durch die Verbringung der Europäischen Auster von der nordamerikanischen Pazifikküste in die Gemeinschaft eingeschleppt wurde, zur Dezimierung heimischer Austernbestände geführt. Da die Frage der Verbreitung von Krankheitserregern jedoch bereits in den Tiergesundheitsvorschriften der Gemeinschaft geregelt ist, fällt sie nicht in den Geltungsbereich dieses Vorschlags. Gleichermaßen gelten die Vorschriften für nicht heimische Arten nicht für Parasiten, die ebenfalls unter das Veterinärrecht fallen.



Drucksache 701/06 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Internationalen Gesundheitsvorschriften KOM (2006)



Drucksache 472/06

... Artikel 16 sieht Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Förderung einer Informationspolitik im Bereich des Tierschutzes vor. Die Harmonisierung der Tiergesundheitsvorschriften und die stärkere Ausrichtung der Informationspolitik auf den Bereich der Tiergesundheit und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs würde durch die Schaffung von Informationsinstrumenten, einschließlich einer Datenbank, über die etwa erforderlich werdende Informationen erfasst, gespeichert und verbreitet werden können, erleichtert.



Drucksache 527/06

... Trotz der mit Pestiziden in Verbindung gebrachten Risiken für die Gesundheit des Menschen und die Umwelt hat der Pestizideinsatz auch Vorteile zumeist wirtschaftlicher Art, vor allem für die Landwirte. Mit Pestiziden lassen sich landwirtschaftliche Erträge und die Qualität der Produktion maximieren und der Arbeitskräfteeinsatz minimieren. Indem die Bodenbearbeitung reduziert werden kann, können sie zur Begrenzung der Bodenerosion beitragen und fördern somit die angemessene Versorgung mit einer großen Auswahl erschwinglicher Agrarerzeugnisse. Pflanzenschutzmittel tragen auch in bedeutendem Maße dazu bei, dass Pflanzengesundheitsvorschriften eingehalten werden können, und gestatten den internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Dies sind die Hauptgründe, warum Pestizide in der Landwirtschaft so weitläufig verwendet werden. Außerhalb des Agrarsektors werden sie auch zum Schutz von Holz und Textilien und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit eingesetzt.



Drucksache 285/05

... bewertet werden sollen. Außerdem soll den Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten dabei geholfen werden, die internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO anzuwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 818/05

... 19. Die zuständige Stelle sollte für die Verbreitung von Richtlinien betreffend die Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften und -vorkehrungen sorgen, die Arbeitgeber und Heimarbeiter zu beachten haben. Soweit praktisch möglich, sollten diese Richtlinien in von den Heimarbeitern verstandene Sprachen übersetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 818/05




Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 173 der Internationalen Arbeitsorganisation über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I
- Artikel 1 bis 4

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
- Artikel 5 bis 8

Teil III
- Artikel 9 bis 13

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
- Artikel 14 bis 22

Artikel 14

Artikel 15 bis 22

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 180 betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Allgemeines

II. Besonderes

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 173 Übereinkommen über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Teil I
allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Teil II
, Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht Geschützte Forderungen

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Teil III
. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Teil IV
. Schlussbestimmungen

Artikel 74

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Internationale ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 180 Empfehlung betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

I. Begriffsbestimmungen UNI Durchführungsmethoden

II. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch EIN Vorrecht

III. Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch eine Garantieeinrichtung

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 177 der Internationalen Arbeitsorganisation über Heimarbeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Empfehlung Nr. 184 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend Heimarbeit

Abschnitt I

Abschnitt II

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Abschnitt III

Zu Absatz 7

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Abschnitt IV

Abschnitt V

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Abschnitt VI

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Abschnitt VII

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Abschnitt IX

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 177 Übereinkommen über Heimarbeit

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

INTERNATlONALE ARBEITSKONFERENZ Empfehlung 184 Empfehlung betreffend Heimarbeit

I. Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

II. allgemeine Bestimmungen

III. UBERWACHUNG der Heimarbeit

IV. MlNDESTALTER

V. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen

VI. Entgelt

VII. ARBEITSSCHUTZ

IX. SOZIALE Sicherheit und Mutterschutz

X. Schutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

XII. Programme betreffend Heimarbeit

XIII. Zugang ZU Informationen

Stellungnahme der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 181 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 188 über private Arbeitsvermittler

I. Allgemeines

II. Besonderes

Die Absätze 1 bis 3 enthalten allgemeine Bestimmungen.

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Für die in Absatz 8 Buchstabe a beschriebenen Fälle

Absatz 9

Absatz 10

Die Absätze 11 und 12 betreffen den von den privaten Arbeitsvermittlern gegenüber Arbeitnehmern einzuhaltenden Datenschutz.

Die in Absatz 11 vorausgesetzte Erforderlichkeit der in Dateien und Karteien gespeicherten Daten

Die in Absatz 12 1

Absatz 13

Absatz 14

Absatz 15

Die Absätze 16 und 17 betreffen die Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Arbeitsvermittlung und privaten Arbeitsvermittlern.

Internationale ARBEITSKONFERENZ Übereinkommen 181 Übereinkommen über private Arbeitsvermittler

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Internationale ARBEITSKONFERENZ

Empfehlung 188 Empfehlung betreffend private Arbeitsvermittler Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

II. Schutz der Arbeitnehmer

III. Beziehung zwischen dem öffentlichen Arbeitsvermittlungsdienst und den Privaten Arbeitsvermittlern

Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Übereinkommen Nr. 168 über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. Allgemeines

II. Besonderes

I. Allgemeines

II. Besonderes:

Teil III
(Nr. 12 - 23) enthält nähere Ausführungen zum Schutz der Arbeitslosen, die im deutschen Recht z.T. keine Entsprechung finden.

Übereinkommen 168 Übereinkommen über Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

I. allgemeine Bestimmungen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

III. GEDECKTE Fälle

Artikel 10

IV. geschützte Personen

Artikel 11

V. FORMEN des Schutzes

Artikel 12

VI. ZU gewährende Leistungen

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

VII. besondere Bestimmungen für erstmals oder erneut Arbeitsuchende

Artikel 26

VIII. Rechts- Verwaltungs- und Finanzgarantien

Artikel 27

Artikel 28

Artikel 29

Artikel 30

Artikel 31.

Artikel 32

Artikel 33

Artikel 34

Artikel 35
.

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Empfehlung 176 Empfehlung betreffend Beschäftigungsförderung und den Schutz gegen Arbeitslosigkeit

I. allgemeine Bestimmungen

II. FÖRDERUNG der produktiven Beschäftigung

III. Schutz der Arbeitslosen

IV. Entwicklung und Verbesserung von Schutzsystemen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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