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60 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage"


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Drucksache 295/20

... Der Aufbau Europas wird allen zugutekommen und jeder muss zu seinem Gelingen beitragen. Um sicherzugehen, dass der Aufbau im Zeichen der Solidarität und der Fairness steht, wird die Kommission Steuerbetrug und sonstige unfaire Praktiken noch vehementer bekämpfen. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Steuereinnahmen zu erzielen, die sie benötigen, um die größten Herausforderungen der aktuellen Krise zu bewältigen. Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage würde Unternehmen ein einziges Regelwerk an die Hand geben, das sie bei der Berechnung ihrer Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in der EU zurate ziehen können. Steuervereinfachungen können das Geschäftsumfeld verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/20




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE

3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation

Die Gelder beschaffen

Die Gelder investieren

4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen

4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU

4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt

4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau

5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN

5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten

5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement

6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU

7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT

8. Fazit - die STUNDE EUROPAS


 
 
 


Drucksache 31/1/19

... 10. Das Einstimmigkeitsprinzip in der europäischen Steuerpolitik schützt einerseits die bestehende nationalstaatliche Steuerautonomie. Andererseits kann ein Vetorecht für jeden einzelnen Mitgliedstaat wichtige gemeinsame Binnenmarktprojekte oder eine von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich gewünschte gemeinsame Ausrichtung der Steuerpolitik auf europäischer Ebene verhindern. Die Erfahrungen mit den Diskussionen um die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die Besteuerung der Digitalwirtschaft oder eine gemeinsame (konsolidierte) Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage verdeutlichen dies.



Drucksache 173/18

... vom 12. Juli 2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts, Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) (COM(2016) 683 final - 2016/0336), Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (COM(2016) 0685 final - 2016/0337,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Persönlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen

Artikel 5
Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle

Artikel 8
Zuständige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften für externe Meldungen

Artikel 10
Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Günstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 168/18

... - ein Anteil der erneut vorgeschlagenen gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (die mit der Verabschiedung der erforderlichen Rechtsvorschriften Schritt für Schritt eingeführt werden soll); Damit wird die Finanzierung des EU-Haushalts direkt mit den Vorzügen des Binnenmarkts verknüpft, die den dort tätigen Unternehmen zugutekommen. - ein Anteil der Versteigerungseinnahmen aus dem

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 94/18

... Allgemein sollte unterstrichen werden, dass der Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) die optimale Lösung wäre, um eine fairere und effizientere Unternehmensbesteuerung in der EU sicherzustellen. Die GKKB würde jedoch mit ihrem derzeitigen Geltungsbereich keine strukturelle Lösung für einige bedeutende Herausforderungen der Besteuerung von Unternehmen der digitalen Wirtschaft bieten, da sie einen beschränkten Geltungsbereich hat (sie ist nur für große multinationale Unternehmen verbindlich vorgeschrieben) und die Definition der Betriebsstätte in der GKKB auf der derzeit international angewandten Definition basiert. Darüber hinaus erfassen die Vorschriften zur Zuordnung von Gewinnen in der GKKB (Formelzerlegung) die digitalen Geschäftstätigkeiten eines Unternehmens unter Umständen nicht ausreichend. Die Vorschriften für einen steuerlichen Anknüpfungspunkt für digitale Geschäftstätigkeiten sollten in die GKKB aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte in Bezug auf die Gewinnzuordnung in großen multinationalen Unternehmensgruppen das Verfahren der Formelzerlegung der GKKB angepasst werden, damit digitale Geschäftstätigkeiten effizient erfasst werden. Die Kommission begrüßt die Änderungen in den Berichten des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments zur Gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage und zur GKKB als guten Ausgangspunkt für weitere Arbeiten im Hinblick auf eine faire Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten.8 Die Kommission ist bereit, mit den Mitgliedstaaten und dem Parlament zusammenzuarbeiten, um zu prüfen, wie die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie in die GKKB integriert werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 94/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Geltungsbereich Artikel 2

Begriffsbestimmungen Artikel 3

Signifikante digitale Präsenz Artikel 4

Der signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnende Gewinne Artikel 5

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
SIGNIFIKANTE DIGITALE Präsenz

Artikel 4
Signifikante digitale Präsenz

Artikel 5
Gewinne, die einer signifikanten digitalen Präsenz zuzuordnen sind oder im Zusammenhang mit ihr stehen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 6
Überprüfung

Artikel 7
Ausschuss für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Artikel 8
Begrenzung der bei den Nutzern erhobenen Daten

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Liste der Steuern gemäß Artikel 3 Absatz 1:

Anhang II
Liste der Dienstleistungen gemäß Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe f:

Anhang III
Liste der Dienstleistungen, die gemäß Artikel 3 Absatz 5 letzter Satz nicht als digitale Dienstleistungen gelten:


 
 
 


Drucksache 169/18

... Außerdem werden mit dem Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss drei neue Eigenmittelkategorien eingeführt, die auf der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
ERMITTLUNG der Eigenmittel

Artikel 1
Geltende Abrufsätze

Artikel 2
Bezugs-Bruttonationaleinkommen und wesentliche Änderungen desselben

Artikel 3
Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos

Kapitel II
Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und ENTSPRECHENDE MITTEILUNGSPFLICHTEN

Artikel 4
Kontrolle und Überwachung

Artikel 5
Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission

Artikel 6
Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen

Artikel 7
Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen

Artikel 8
Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen der traditionellen Eigenmittel

Kapitel III
Ausschuss und Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Inkrafttreten

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 536/18

... Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 536/18




ÜBER die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit Jahresbericht 2017

1. Einführung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-ORGANE

2.1. Die Kommission

Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Weniger, aber effizienteres Handeln

Subsidiaritäts - und Verhältnismäßigkeitsprüfung

5 Folgenabschätzungen

Evaluierungen und Fitness-Checks

2.2. Folgemaßnahmen zu begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente

2.3. Das Europäische Parlament

2.4. Der Rat der Europäischen Union

2.5. Ausschuss der Regionen31

2.6. Gerichtshof der Europäischen Union

3. Wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄßIGKEIT erhoben WURDEN

3.1. Vorschläge, zu denen 2017 die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen

- Vorschlag über den Elektrizitätsbinnenmarkt

- Zwei Vorschläge des Dienstleistungspakets

- Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

3.2 Verfahren der gelben Karte und politische Ergebnisse - der Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft

4. SCHLUSSBEMERKUNG

Anhang des
Berichts der Kommission Jahresbericht 2017 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit

Liste der Kommissionsdokumente, zu der die Kommission im Jahr 2017 begründete Stellungnahmen1 von nationalen Parlamenten hinsichtlich der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips erhalten hat


 
 
 


Drucksache 97/18

... In Erwartung der umfassenden Lösung, deren Annahme und Umsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, stehen die Mitgliedstaaten angesichts des Risikos, dass ihre Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlagen im Lauf der Zeit erheblich ausgehöhlt werden, sowie angesichts der wahrgenommenen Ungerechtigkeit der Situation unter Zugzwang. Obwohl in 10 Mitgliedstaaten einseitige Maßnahmen eingeführt wurden oder konkret geplant sind, um dieses Problem auf beschränkte Weise anzugehen, verstärkt sich der Trend, und die angenommenen Maßnahmen unterscheiden sich erheblich, was den Geltungsbereich und die Begründung angeht. Solch unkoordinierte Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten einzeln getroffen werden, bergen die Gefahr einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarkts und verzerren den Wettbewerb, behindern die Entwicklung neuer digitaler Lösungen und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Union insgesamt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 97/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Steuerbare Erträge

Artikel 4
Steuerpflichtiger

Kapitel 2
ORT der Besteuerung, STEUERANSPRUCH und BERECHNUNG der STEUER

Artikel 5
Ort der Besteuerung

Artikel 6
Steueranspruch

Artikel 7
Berechnung der Steuer

Artikel 8
Steuersatz

Kapitel 3
Pflichten

Artikel 9
Steuerschuldner und Erfüllung von Pflichten

Artikel 10
Identifizierung

Artikel 11
Identifikationsnummer

Artikel 12
Streichung aus dem Identifikationsregister

Artikel 13
Änderung des Mitgliedstaats der Identifizierung

Artikel 14
Digitalsteuererklärung

Artikel 15
Angaben in der Digitalsteuererklärung

Artikel 16
Zahlungsmodalitäten

Artikel 17
Änderung der Digitalsteuererklärung

Artikel 18
Rechnungslegungs-, Buchführungs-, Betrugsbekämpfungs-, Durchsetzungs- und Kontrollmaßnahmen

Artikel 19
Benennung der zuständigen Behörden

Kapitel 4
Verwaltungszusammenarbeit

Artikel 20
Informationsaustausch über die Identifizierung

Artikel 21
Informationsaustausch über die Digitalsteuererklärung

Artikel 22
Informationsaustausch über die Zahlung

Artikel 23
Mittel des Informationsaustauschs

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 34. Die Einführung neuer Eigenmittelquellen, bestehend aus einem Anteil der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, einem Anteil der Versteigerungseinnahmen aus dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 642/16

... Diese Richtlinie ist Teil eines Pakets, das auch die Neuauflage des Vorschlags für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sowie einen Vorschlag für eine gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKB) umfasst. Die hybride Gestaltungen betreffenden Vorschriften in der GKKB und GKB stehen im Einklang mit den Bestimmungen dieser Richtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen

Hybride Unternehmensgestaltungen, die zu einem doppelten Abzug führen

Hybride Gestaltungen bei Unternehmen, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führen

Hybride Gestaltungen bei Finanzinstrumenten

Hybride Übertragungen

Hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu Nichtbesteuerung bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem doppelten Abzug führt

Hybride Gestaltung bei Betriebsstätten, die zu einem Abzug bei gleichzeitiger steuerlicher Nichtberücksichtigung führt

Eingeführte Inkongruenzen

Inkongruenz bei doppelter Ansässigkeit

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 9
Hybride Gestaltungen

Artikel 9a
Inkongruenzen bei der Steueransässigkeit

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 48/16

... Zum anderen hat die Kommission im Aktionsplan von Juni 2015 angekündigt, dass sie ihren Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als umfassende Lösung für eine fairere und effizientere Besteuerung wieder auf den Tisch legen will. Sie hat zudem die Mitgliedstaaten aufgefordert, während der Überarbeitung des GKKB-Vorschlags die Arbeit an den internationalen Aspekten der gemeinsamen Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit dem BEPS-Projekt der OECD fortzusetzen. Die vorliegende Richtlinie trägt den Ergebnissen der Diskussion der Mitgliedstaaten über diese Fragen im Rat Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften im betreffenden Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Konsultation der Interessenträger

Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Abzugsfähigkeit von Zinsen

Wegzugsbesteuerung

Klausel über den Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode Switchover-Klausel

Schwellenwert für Niedrigbesteuerung

Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Rahmenregelung für das Vorgehen gegen hybride Gestaltungen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Mindestschutzniveau

Kapitel II
Massnahmen zur Bekämpfung der STEUERVERMEIDUNG

Artikel 4
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen

Artikel 5
Wegzugsbesteuerung

Artikel 6
Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode (Switchover-Klausel)

Artikel 7
Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch

Artikel 8
Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen

Artikel 9
Berechnung der Einkünfte eines beherrschten ausländischen Unternehmens

Artikel 10
Hybride Gestaltungen

Kapitel III
Schlussbestimmungen

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 704/16

... Darüber hinaus enthalten die jüngst angenommenen Vorschläge für die Neuvorlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) Anreize für Unternehmen, innerhalb des Binnenmarkts grenzüberschreitend zu wachsen und zu expandieren. Insbesondere für innovative Start-ups und Scale-ups, die sich für die GKKB entscheiden, sind sogenannte Superabzüge für FuE sowie ein Freibetrag vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Eigenkapital- und Kreditfinanzierung steuerlich gleich behandelt werden.23

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 704/16




1. Einleitung

2. BESEITIGUNG der Hindernisse

3. Schaffung NEUER MÖGLICHKEITEN

3.1 Partner, Cluster und Ökosysteme

3.2 Mit öffentlichen Aufträgen verbundene Möglichkeiten

3.3 Kompetenzen

3.4 Verbesserung der Innovationschancen für Start-ups und Scale-ups in der EU

3.5 Solidarwirtschaft und soziale Unternehmen

4. Zugang zu FINANZMITTELN

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 640/1/16

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) - COM(2016) 683 final; Ratsdok. 13731/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 640/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 641/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final; Ratsdok. 13730/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 373/16

... Der Aktionsplan der Kommission für eine faire und effiziente Besteuerung3 vom Juni 2015 enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU. Er bildet den Grundstein für einen mehrgleisigen EU-Ansatz zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung und der Systeme, die sie begünstigen, wobei gleichzeitig das Risiko der ungerechtfertigten Doppelbesteuerung gering gehalten wird. Die Arbeiten sind in Bezug auf viele Maßnahmen bereits weit fortgeschritten, darunter die Ausarbeitung eines Vorschlags für die Wiederbelebung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), den die Kommission vor Jahresende vorlegen will. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt zu verbessern und gleichzeitig Diskrepanzen zwischen den nationalen Systemen, die derzeit durch aggressive Steuerplaner ausgenutzt werden, zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/16




2 Einleitung

Mehr Steuertransparenz

Gerechtere Besteuerung

Bewältigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen

1. Verstärkte Verknüpfung der Bekämpfung von Geldwäsche mit den Steuertransparenzvorschriften

2. Verbesserung des Informationsaustauschs über wirtschaftliches Eigentum

3. Stärkere Beaufsichtigung der Gestalter und Förderer aggressiver Steuerplanung

4. Förderung höherer Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit

5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern

2 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 641/1/16

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage - COM(2016) 685 final; Ratsdok. 13730/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 641/1/16




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 677/16

... bestehen. Mit der unionsweiten Einführung der 5G-Technik (fünfte Generation drahtloser Kommunikationssysteme) bis 2025 können zwei Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus wird der kürzlich neu aufgelegte Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage13 dazu beitragen, die EU für Investitionen attraktiver zu machen, da den Unternehmen vorhersehbare Regeln, faire Wettbewerbsbedingungen und geringere Befolgungskosten geboten werden. Er wird für Europa außerdem innovationsfördernd wirken, indem er dafür sorgt, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung steuerlich abzugsfähig sind, und indem er die Benachteiligung der Eigenkapitalfinanzierung im Vergleich zur Fremdkapitalfinanzierung bei der Unternehmensbesteuerung angeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 677/16




Mitteilung

3 Einleitung

Kasten 1: Zentrale wirtschaftliche und soziale Entwicklungen im Zeitraum 2014-2016

Kasten 2: Aktionsschwerpunkte für die EU

1. Investitionsförderung

1.1 Verbesserung der Funktionsweise des Finanzsektors

1.2 Verbesserung der Wirksamkeit der EU-Mittel im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa

1.3 Beseitigung von Investitionshindernissen

1.4 Globale Märkte und Investitionen eröffnen Chancen für europäische Unternehmen

2. Fortsetzung der Strukturreformen

2.1. Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Kompetenzen

2.2. Sozialpolitik als produktiver Faktor - Modernisierung des Wohlfahrtsstaates

2.3 Vertiefung des Binnenmarkts und Vergrößerung der nationalen Märkte

3. Verantwortungsvolle Haushaltspolitik

4. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 640/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) - COM(2016) 683 final; Ratsdok. 13731/16

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Drucksache 640/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 296/1/15

... 3. Auch die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann einen Beitrag zur Bekämpfung von BEPS liefern. Der anstehende Richtlinienvorschlag der Kommission wird die ins Stocken geratene Diskussion neu beleben. Auch bei einem schrittweisen Vorgehen weist der Bundesrat darauf hin, dass das Ziel die Umsetzung des Gesamtkonzepts sein muss und von einer flankierenden Harmonisierung der Steuersätze mit einer substantiellen Begrenzung nach unten begleitet werden muss.



Drucksache 510/1/15

... 101. Der Vorschlag der Kommission für einen stufenweisen Ansatz zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage erscheint aus pragmatischen Erwägungen gangbar. Ziel muss allerdings weiterhin die Umsetzung des Gesamtkonzepts bleiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie für Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gestärkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fußender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 296/15 (Beschluss)

... 3. Auch die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage kann einen Beitrag zur Bekämpfung von BEPS liefern. Der anstehende Richtlinienvorschlag der Kommission wird die ins Stocken geratene Diskussion neu beleben. Auch bei einem schrittweisen Vorgehen weist der Bundesrat darauf hin, dass das Ziel die Umsetzung des Gesamtkonzepts sein muss und von einer flankierenden Harmonisierung der Steuersätze mit einer substantiellen Begrenzung nach unten begleitet werden muss.



Drucksache 205/14

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten - begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.



Drucksache 205/14 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene die Umsetzung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) energischer voranzutreiben und dies mit der Harmonisierung der Nominalsteuersätze zu verbinden. Dem Steuerwettlauf nach unten ("Racetothebottomeffect") und Steuerdumping muss Einhalt geboten werden. Die Harmonisierung der Bemessungsgrundlage sollte zumindest von einer substanziellen Begrenzung des Steuersatzes nach unten begleitet werden. Steuerliche Sonderregelungen, die darauf abzielen, Steuersubstrat aus anderen Ländern abzuziehen, wie z.B. Patentboxen, stehen einem harmonisierten Unternehmensteuerrecht entgegen. Die Bundesregierung sollte an die Mitgliedstaaten der EU appellieren, die Verhandlungen zu einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht nicht durch solche Maßnahmen zu unterlaufen.

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Drucksache 205/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung internationaler Steuergestaltungen


 
 
 


Drucksache 390/12

... Wie im ersten Jahr der Anwendung des neuen Subsidiaritätskontrollmechanismus wurden in den begründeten Stellungnahmen der nationalen Parlamente sehr unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt - die 64 begründeten Stellungnahmen aus dem Jahr 2011 betrafen 28 verschiedene Kommissionsvorschläge. Der Großteil der begründeten Stellungnahmen stand im Zusammenhang mit Legislativvorschlägen aus den Bereichen Steuern, Landwirtschaft, Binnenmarkt und Justiz. Die Vorschläge, zu denen die meisten begründeten Stellungnahmen eingingen, betrafen die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (neun Stellungnahmen), die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen (sechs), das Gemeinsame Europäische Kaufrecht (fünf) und die Verordnung "Einheitliche GMO" (fünf). Am aktivsten bei der Abgabe von begründeten Stellungnahmen waren der schwedische Riksdag, die luxemburgische Chambre des Députés (Unterhaus) sowie der Sejm und der Senat in Polen (Unter- und Oberhaus).

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Drucksache 390/12




Bericht

1. Einleitung

2. Anwendung der Grundsätze durch die EU-Organe

2.1. Kommission

2.2. Nationale Parlamente

2.3. Europäisches Parlament und Rat

2.4. Ausschuss der Regionen

2.5. Gerichtshof

3. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich Subsidiarität Verhältnismassigkeit erhoben wurden

3.1. Follow-up der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

3.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage GKKB 18

Vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen unter außergewöhnlichen Umständen19

5 Fluggastdatensätze20

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 155/11 (Beschluss)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011)



Drucksache 803/11 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als einen weiteren Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts innerhalb der EU. Auch wenn in diesem Zusammenhang noch eine Vielzahl von Fragen zu klären ist, wird die Chance gesehen, die Transparenz der Unternehmensbesteuerung zu erhöhen, Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern. Im Interesse der Stabilität der öffentlichen Haushalte und der notwendigen Haushaltskonsolidierung sind negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu vermeiden.



Drucksache 155/1/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011)



Drucksache 155/2/11

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2011)



Drucksache 803/1/11

... 15. Der Bundesrat unterstützt die Bestrebungen der Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage als einen weiteren Beitrag zur Harmonisierung des Steuerrechts innerhalb der EU. Auch wenn in diesem Zusammenhang noch eine Vielzahl von Fragen zu klären ist, wird die Chance gesehen, die Transparenz der Unternehmensbesteuerung zu erhöhen, Hindernisse für den Binnenmarkt zu beseitigen und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern. Im Interesse der Stabilität der öffentlichen Haushalte und der notwendigen Haushaltskonsolidierung sind negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu vermeiden.



Drucksache 631/11

... Ein wichtiger Bereich, in dem es etwas zu verbessern gäbe, ist die Besteuerung von Unternehmen. Sowohl auf Ebene der EU als auch der Mitgliedstaaten muss weiter über die Fragen des allgemeinen effektiven Körperschaftsteuersatzes und die Ausgewogenheit der Besteuerung des Faktors Arbeit gegenüber der Ressourcennutzung nachgedacht werden; gleichzeitig kann der Abbau der steuerlichen Verwaltungslasten die Rahmenbedingungen für Unternehmen deutlich verbessern. Dies erfordert eine größere Transparenz und die Verringerung der Komplexität der Steuervorschriften und Durchführungsbestimmungen, die Vereinfachung der Zahlungsverfahren - u.a. durch E-Government - sowie die Gewährleistung einer verlässlichen Steuergesetzgebung. Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger6Schritt1 .

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Drucksache 631/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie

2.1. Industrie im Wandel

2.2. Eine innovative Industrie

2.3. Eine nachhaltige Industrie

3. auf dem Weg zu einem unternehmensfreundlicheren Europa

3.1. Rahmenbedingungen für Unternehmen

3.2. Förderung des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors

3.3. Kleine und mittlere Unternehmen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 232/11

... Darüber hinaus müssen Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in der EU bei mehreren Steuerverwaltungen Körperschaftsteuererklärungen abgeben. Mit dem Projekt einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) will die Kommission die Berechnungsmodalitäten für den steuerpflichtigen Gewinn harmonisieren, damit alle Unternehmen, die dies wünschen, den gleichen Regeln unterliegen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie steuerpflichtig sind. 53 Die Einführung einer einzigen Anlaufstelle für Steuersachen würde die Beziehungen zwischen den Unternehmen und der Steuerverwaltung vereinfachen und die Organisation der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten erleichtern. Im Falle einer GKKB könnten die Unternehmen in der EU alljährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. EUR einsparen, zuzüglich weiterer 1,3 Mrd. EUR durch Konsolidierung. Für Unternehmen, die über Landesgrenzen hinaus expandieren wollen, würden sich darüber hinaus Einsparungen in einer Größenordnung von 1 Mrd. EUR ergeben. Im Jahreswachstumsbericht wurde die GKKB als eine der wachstumsfördernden Maßnahmen genannt, der Priorität eingeräumt werden muss, damit sie bis Ende 2012 beschlossen werden kann. Um die hohen Erwartungen der Unternehmen in Bezug auf eine Vereinfachung ihres Regulierungsumfelds zu erfüllen, müssen sich auch der Rat und das Parlament uneingeschränkt hierfür einsetzen.

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Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 257/10

... b) die Förderung der steuerlichen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einschließlich eines Zeitplans für die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/10




2 Geldpolitik

Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Zusammenarbeit

Öffentliche Finanzen

Bekämpfung der Ressourcenabhängigkeit und Schaffung einer größeren Anzahl neuer Arbeitsplätze in modernen, ökologisch nachhaltigen Industriezweigen

Vertretung des Euroraums nach außen


 
 
 


Drucksache 463/07 (Beschluss)

... 1. Eine von allen Mitgliedstaaten mitgetragene EU-weite einheitliche und konsolidierte Bemessungsgrundlage bietet die Chance, bedeutende steuerliche Probleme und Hemmnisse innerhalb Europas zu lösen. Insofern werden die von der Kommission eingeleiteten und von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten unterstützten Bestrebungen zur Schaffung einer gemeinsamen einheitlichen und konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage auch vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt und unterstützt.



Drucksache 463/1/07

... 1. Eine von allen Mitgliedstaaten mitgetragene EU-weite einheitliche und konsolidierte Bemessungsgrundlage bietet die Chance, bedeutende steuerliche Probleme und Hemmnisse innerhalb Europas zu lösen. Insofern werden die von der Kommission eingeleiteten und von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten unterstützten Bestrebungen zur Schaffung einer gemeinsamen einheitlichen und konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage auch vom Bundesrat grundsätzlich begrüßt und unterstützt.



Drucksache 463/07

... In dieser Mitteilung werden die bis heute erzielten Fortschritte auf dem im Arbeitsprogramm aus dem Jahr 2004 aufgezeigten Weg zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zusammengefasst. Die Mitteilung konzentriert sich auf die 2006 erfolgten Arbeiten, hebt einige besonders erwähnenswerte Fragestellungen hervor, die während dieses Zeitraums aufgekommen sind, und fasst noch einmal kurz die strategischen Kernpunkte im Zusammenhang mit der Einführung einer GKKB zusammen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/07




1. Hintergrund

2. Bisher erzielte Fortschritte

2.1. Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage” AG GKKB

2.2. Fortschritte außerhalb der Arbeitsgruppe – Folgenabschätzung

3. Die nächsten Schritte

4. Schlussfolgerungen

2 Anhänge

Anhang 1
Einige der besonderen Sachfragen, die in der erweiterten Sitzung der Arbeitsgruppe GKKB im Dezember 2006 diskutiert wurden

Anhang 2
Einige detaillierte Sachfragen, die in der Arbeitsgruppe GKKB diskutiert wurden und zu denen die Überlegungen der Kommission noch nicht abgeschlossen sind


 
 
 


Drucksache 281/06

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/06




Mitteilung

1. Hintergrund

2. BISHERIGE Fortschritte

2.1. Ziele der Arbeitsgruppe

2.2. Organisation der Arbeitsgruppe

2.3. Ergebnisse der Arbeitsgruppe

3. weitere Schritte

3.1. Allgemeines Konzept

3.2. Verknüpfung zwischen internationalen Rechnungslegungsstandards und Steuerbemessungsgrundlage

3.3. Konsolidierung

3.4. Fakultative oder obligatorische Steuerbemessungsgrundlage

3.5. Arbeitsprogramm für die Zeit nach 2006

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Überblick über das Arbeitsprogramm der AG GKKB GKKB - Überblick über das Arbeitsprogramm und die bisherigen Fortschritte

Anhang 2
Überblick über die bisher IN der AG GKKB Erzielten Fortschritte

-Rechnungslegungsstandards und Maßgeblichkeit von Handelsbilanz und Steuerbilanz

-Besteuerungsgrundsätze

-Strukturelemente der Steuerbemessungsgrundlage

-Anlagevermögen und Abschreibung einschließlich Veräußerungsgewinnen

-Rücklagen, Rückstellungen und Schulden

-Steuerbares Einkommen

-Internationale Aspekte


 
 
 


Drucksache 281/06 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft -Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006)



Drucksache 281/1/06

... Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft - Bisherige Fortschritte und weitere Schritte zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) KOM (2006)



Drucksache 162/05

6 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss "Ein Binnenmarkt ohne steuerliche Hindernisse - Strategie zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der EU", KOM (2001)

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Drucksache 162/05




Begründung

1. Einleitung

2. Erläuterung der Artikel des Richtlinienvorschlags im einzelnen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 46/20 PDF-Dokument



Drucksache 153/07 PDF-Dokument



Drucksache 166/18 PDF-Dokument



Drucksache 281/17 PDF-Dokument



Drucksache 321/19 PDF-Dokument



Drucksache 331/18 PDF-Dokument



Drucksache 353/17 PDF-Dokument



Drucksache 401/16 PDF-Dokument



Drucksache 444/17 PDF-Dokument



Drucksache 453/15 PDF-Dokument



Drucksache 492/17 PDF-Dokument



Drucksache 510/15 PDF-Dokument



Drucksache 542/06 PDF-Dokument



Drucksache 544/17 PDF-Dokument



Drucksache 628/14 PDF-Dokument



Drucksache 629/17 PDF-Dokument



Drucksache 637/16 PDF-Dokument



Drucksache 640/16 PDF-Dokument



Drucksache 641/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/17 PDF-Dokument



Drucksache 694/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.