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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Migrationsbericht"


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Drucksache 545/1/16

... Es ist belegbar, dass bereits im Verlauf des Jahres 2015 nennenswerte, flüchtlingsbedingte Übergänge in das SGB II zu verzeichnen waren, die nun auf längere Zeit die Kommunen belasten. So ergibt sich z.B. aus dem Migrationsbericht der Bundesagentur für Arbeit (Juni 2016) für Deutschland bezogen auf die nichteuropäischen Asylzugangsländer, dass die Veränderungen in den letzten Jahren bei monatlich 0,5 - 1,5 Prozent lagen, diese Veränderungsraten im Jahr 2015 aber deutlich stiegen, mit einer ersten überproportionalen Spitze im März 2015 sowie nochmals deutlicher ab November 2015.

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Drucksache 545/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG

Artikel 1
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II

5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II


 
 
 


Drucksache 461/13 (Beschluss)

... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2 Prozent, 2006: 51,0 Prozent; 2007: 52,4 Prozent; 2008: 52,9 Prozent; 2009: 53,7 Prozent; 2010: 53,1 Prozent). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9 Prozent), Israel (95,6 Prozent), Nigeria (93,7 Prozent), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4 Prozent) und Togo (80,2 Prozent) festzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/13 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 461/13

... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 % aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2%; 2006: 51,0%; 2007: 52,4%; 2008: 52,9%; 2009: 53,7%; 2010: 53,1 %). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9%), Israel (95,6%), Nigeria (93,7%), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4%) und Togo (80,2%%) festzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/13




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

§ 9
Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern

Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Passgesetzes

Artikel 5
Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 33/11

... Migrationsbericht 2009



Drucksache 880/11

... Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2010



Drucksache 616/11

... Diese Renten aus dem Ausland können auch nach Deutschland gezahlt werden. So können jüdische Zuwanderer, die nach dem Migrationsbericht 2009 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwiegend aus der Russischen Föderation kommen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Renten aus den Arbeitsjahren im Herkunftsgebiet nach Deutschland "mitnehmen". Renten aus der Russischen Föderation werden nach derzeitigem Kenntnisstand der Deutschen Rentenversicherung unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Zeitpunkt der Ausreise dann auch nach Deutschland gezahlt, wenn die Zuwanderer bis zum Verlassen der Russischen Föderation bereits eine Rente bezogen haben. Personen, die vor Erreichen des Rentenalters die Russische Föderation verlassen und daher noch keine russische Rente bezogen haben, können auf Antrag eine Rente erhalten, sofern sie noch russische Staatsangehörige sind. Nach Informationen des Rentenfonds der Russischen Föderation vom Mai 2011 wird derzeit an rund 79.000 in Deutschland lebende Berechtigte eine russische Rente gezahlt. Angaben über den Anteil jüdischer Zuwanderer an diesen Berechtigten liegen nicht vor.



Drucksache 72/10

... Migrationsbericht 2008



Drucksache 953/08

... Migrationsbericht 2007



Drucksache 388/2/07

... vorgesehenen Mindestverdienstgrenze in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt in ihrem vorgelegten Migrationsbericht fest, dass selbst dann Fachkräfte aus dem Ausland benötigt werden, wenn alle Menschen in Deutschland gut gebildet und ausgebildet wären.



Drucksache 338/2/07

... vorgesehenen Mindestverdienstgrenze in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt in ihrem vorgelegten Migrationsbericht fest, dass selbst dann Fachkräfte aus dem Ausland benötigt werden, wenn alle Menschen in Deutschland gut gebildet und ausgebildet wären.



Drucksache 945/07

... Migrationsbericht 2006



Drucksache 9/17 PDF-Dokument



Drucksache 263/20 PDF-Dokument



Drucksache 545/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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