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"Migrationsbericht"
Drucksache 545/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
... Es ist belegbar, dass bereits im Verlauf des Jahres 2015 nennenswerte, flüchtlingsbedingte Übergänge in das SGB II zu verzeichnen waren, die nun auf längere Zeit die Kommunen belasten. So ergibt sich z.B. aus dem Migrationsbericht der Bundesagentur für Arbeit (Juni 2016) für Deutschland bezogen auf die nichteuropäischen Asylzugangsländer, dass die Veränderungen in den letzten Jahren bei monatlich 0,5 - 1,5 Prozent lagen, diese Veränderungsraten im Jahr 2015 aber deutlich stiegen, mit einer ersten überproportionalen Spitze im März 2015 sowie nochmals deutlicher ab November 2015.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 5 und § 11 Absatz 3a FAG
Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 1 Nummer 1 SGB II
5. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 46 Absatz 10 Satz 3 SGB II
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 46 SGB II
Drucksache 461/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 Prozent aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2 Prozent, 2006: 51,0 Prozent; 2007: 52,4 Prozent; 2008: 52,9 Prozent; 2009: 53,7 Prozent; 2010: 53,1 Prozent). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9 Prozent), Israel (95,6 Prozent), Nigeria (93,7 Prozent), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4 Prozent) und Togo (80,2 Prozent) festzustellen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 9 Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Artikel 2 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Passgesetzes
Artikel 5 Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Drucksache 461/13
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
... Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist bislang der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit verankert. Dieser Grundsatz wird bereits nach geltender Rechtslage durch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen durchbrochen. Sie führen zu einer beständigen Zunahme von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Nach dem Migrationsbericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2011 erfolgten seinerzeit 50,4 % aller Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (2005: 47,2%; 2006: 51,0%; 2007: 52,4%; 2008: 52,9%; 2009: 53,7%; 2010: 53,1 %). Von der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit wird zum Beispiel bei Staatsangehörigen aus dem Iran, aus Marokko, Afghanistan, dem Libanon, Tunesien, Algerien und Syrien abgesehen, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen, erfolgen die Einbürgerungen unter Beibehaltung der früheren Staatsangehörigkeit. Ein insoweit überdurchschnittlich hoher Anteil ist außerdem bei Personen aus Brasilien (98,9%), Israel (95,6%), Nigeria (93,7%), den Vereinigten Staaten von Amerika (90,4%) und Togo (80,2%%) festzustellen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen und Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
§ 9 Einbürgerung von Ehegatten oder Lebenspartnern
Artikel 2 Änderung des Personalausweisgesetzes
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Passgesetzes
Artikel 5 Änderung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1a
Zu Nummer 1
Zu Artikel 6
Drucksache 33/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2009
...
Migrationsbericht 2009
Drucksache 880/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2010
Bundesministerium des Innern Berlin, den 20. Dezember 2011
... Unterrichtung durch die Bundesregierung Migrationsbericht 2010
Drucksache 616/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaustüberlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"
... Diese Renten aus dem Ausland können auch nach Deutschland gezahlt werden. So können jüdische Zuwanderer, die nach dem Migrationsbericht 2009 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) überwiegend aus der Russischen Föderation kommen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Renten aus den Arbeitsjahren im Herkunftsgebiet nach Deutschland "mitnehmen". Renten aus der Russischen Föderation werden nach derzeitigem Kenntnisstand der Deutschen Rentenversicherung unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Zeitpunkt der Ausreise dann auch nach Deutschland gezahlt, wenn die Zuwanderer bis zum Verlassen der Russischen Föderation bereits eine Rente bezogen haben. Personen, die vor Erreichen des Rentenalters die Russische Föderation verlassen und daher noch keine russische Rente bezogen haben, können auf Antrag eine Rente erhalten, sofern sie noch russische Staatsangehörige sind. Nach Informationen des Rentenfonds der Russischen Föderation vom Mai 2011 wird derzeit an rund 79.000 in Deutschland lebende Berechtigte eine russische Rente gezahlt. Angaben über den Anteil jüdischer Zuwanderer an diesen Berechtigten liegen nicht vor.
Drucksache 72/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2008 ...
Migrationsbericht 2008
Drucksache 953/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2007
...
Migrationsbericht 2007
Drucksache 388/2/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union Punkt 5 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
... vorgesehenen Mindestverdienstgrenze in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt in ihrem vorgelegten Migrationsbericht fest, dass selbst dann Fachkräfte aus dem Ausland benötigt werden, wenn alle Menschen in Deutschland gut gebildet und ausgebildet wären.
Drucksache 338/2/07
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union Punkt 5 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
... vorgesehenen Mindestverdienstgrenze in Höhe von mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stellt in ihrem vorgelegten Migrationsbericht fest, dass selbst dann Fachkräfte aus dem Ausland benötigt werden, wenn alle Menschen in Deutschland gut gebildet und ausgebildet wären.
Drucksache 945/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Migrationsbericht 2006
...
Migrationsbericht 2006
Drucksache 9/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
Drucksache 263/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes /EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
Drucksache 545/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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