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"Schwellenprozentsätze"


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Drucksache 636/04

... Alle großen Nettobeitragszahler zum EU-Haushalt (Vereinigtes Königreich, Deutschland, Niederlande, Schweden) würden in den Genuss des Korrekturmechanismus kommen, wenn die Schwellenprozentsätze höchstens 0,50 % des BNE betragen würden. Kleinere Nettobeitragszahler würden Korrekturen erhalten, die von dem festgelegten Schwellenprozentsatz abhängen. Die jeweilige Position eines jeden Nettobeitragszahlers im Vergleich zu seiner voraussichtlichen künftigen Position bei Beibehaltung des geltenden Eigenmittelbeschlusses hängt vom Zusammenwirken der folgenden beiden Faktoren ab:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/04




Begründung

1. Einführung

2. derzeitige Situation des VK IM Vergleich ZU anderen Nettobeitragszahlern

2.1. Relativer Wohlstand

Tabelle

2.2. Nettohaushaltssalden vor VK-Korrektur

Tabelle

Tabelle

3. VORAUSSICHTLICHE Nettosalden Beibehaltung bei des geltenden Eigenmittelbeschlusses

Tabelle

4. Allgemeiner Korrekturmechanismus

4.1. Beschreibung des Mechanismus

4.2 Höhe des Schwellenwertes

Tabelle

4.3. Finanzierungsvorschriften

4.4. Höhe der Korrekturen im Vergleich

5. Vorschlag der Kommission

Tabelle

6. ÜBERGANGSMASSNAHMEN

6.1 Zusätzliche Ausgleichszahlungen für das VK

6.3 Simulierung

2 Schlussfolgerung

Anhang 1
Elemente des vorgeschlagenen allgemeinen Korrekturmechanismus

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


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