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"Schwellenprozentsatz"


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Drucksache 636/04

... Ein Schwellenprozentsatz von circa -0,25 % wäre eine Art "neutrale Größe"; bei diesem Schwellenprozentsatz würden die voraussichtlichen künftigen Kosten für die Finanzierung des allgemeinen Korrekturmechanismus den voraussichtlichen künftigen Kosten für die Finanzierung des gegenwärtigen VK Korrekturmechanismus entsprechen. Ein Schwellenprozentsatz unter 0,25 % würde bedeuten, dass die Mitgliedstaaten, die den vollen Anteil für den VK-Ausgleich zahlen (sie kommen gegenwärtig für mehr als 90 % der Gesamtkosten auf), Kosten zu tragen hätten, die höher wären als die voraussichtlichen künftigen Kosten für die Finanzierung des gegenwärtigen VK-Korrekturmechanismus. Bei einem Schwellenprozentsatz über 0,25 % wäre der Mechanismus für diese Mitgliedstaaten sowie für alle Nettoempfänger aus dem EU-Haushalt weniger kostspielig als die Finanzierung der voraussichtlichen künftigen VK-Korrektur.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 636/04




Begründung

1. Einführung

2. derzeitige Situation des VK IM Vergleich ZU anderen Nettobeitragszahlern

2.1. Relativer Wohlstand

Tabelle

2.2. Nettohaushaltssalden vor VK-Korrektur

Tabelle

Tabelle

3. VORAUSSICHTLICHE Nettosalden Beibehaltung bei des geltenden Eigenmittelbeschlusses

Tabelle

4. Allgemeiner Korrekturmechanismus

4.1. Beschreibung des Mechanismus

4.2 Höhe des Schwellenwertes

Tabelle

4.3. Finanzierungsvorschriften

4.4. Höhe der Korrekturen im Vergleich

5. Vorschlag der Kommission

Tabelle

6. ÜBERGANGSMASSNAHMEN

6.1 Zusätzliche Ausgleichszahlungen für das VK

6.3 Simulierung

2 Schlussfolgerung

Anhang 1
Elemente des vorgeschlagenen allgemeinen Korrekturmechanismus

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6


 
 
 


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