Drucksache 936/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Verminderung der Salmonellenverbreitung durch Schlachtschweine (Schweine -Salmonellen-Verordnung)
... Er stellt einen Kompromiss dar zwischen der klassischen Schwellenwertlösung (statistische Sicherheit von x % bei einer Prävalenz von y %) und einer Prävalenzschätzung. Dabei ist der Untersuchungspflichtige verpflichtet, den über das Jahr verteilten Stichprobenschlüssel auf den Betrieb selbst, oder, sofern der Betrieb in Betriebsabteilungen aufgeteilt ist, getrennt auf die Betriebsabteilungen, anzuwenden. Um eine gleichmäßige Abschätzung der Salmonellensituation eines Betriebes zu erlangen, ist es erforderlich, fortlaufend Informationen zu erhalten. Insoweit wird vorgeschrieben, dass die Probenahme gleichmäßig über das Jahr verteilt zu erfolgen hat (Absatz l).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Untersuchung
§ 3 Untersuchungsergebnisse
§ 4 Aufzeichnungen und Kategorisierung
§ 5 Begleitpapiere
§ 6 Maßnahmen
§ 7 Informationspflicht
§ 8 Beauftragung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Übergangsvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2 und § 6 Abs. 2) Stichprobenschlüssel
Anlage 2 (zu § 5) Begleitpapier
Anlage 3 (zu § 4 Abs. 2) Bewertung der Ergebnisse
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand:
3. Sonstige Mehrkosten:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
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