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3 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Verfahrens- oder Prozessrecht"


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Drucksache 700/08

... Der Gesetzentwurf reformiert die Vorschriften zum Verwaltungsverfahren und zum gerichtlichen Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen. Für das berufsrechtliche Verwaltungsverfahren sollen grundsätzlich die allgemeinen Regeln für Verwaltungshandeln gelten. Das gerichtliche Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarsachen soll den Grundsätzen verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten unterstellt werden. Es sollen nur noch wenige verfahrens- oder prozessrechtliche Sonderregelungen getroffen werden, soweit solche Vorschriften auf Grund von Besonderheiten des Berufsrechts unbedingt erforderlich sind. Die Zuständigkeit des Anwaltsgerichtshofs bzw. des Notarsenats bei dem Oberlandesgericht sowie des Bundesgerichtshofs soll ebenso wie der bisherige Instanzenzug zunächst beibehalten bleiben. Sobald erste Erfahrungen mit dem neuen Verfahren in anwaltlichen und notariellen Verwaltungsstreitigkeiten vorliegen, sollen jedoch sowohl die Zuständigkeiten als auch die Frage, ob anstelle der bisher eröffneten zwei Tatsacheninstanzen allein die Revision zum BGH statthaft sein soll, evaluiert werden.



Drucksache 552/06 (Beschluss)

... berufen könne. Diese Aussage ist vor dem Hintergrund der Vorlagefrage und der vorgebrachten Argumente im Verfahren der Vorabentscheidung zu sehen. Maßgeblich war danach, dass jedenfalls das vom EuGH anerkannte Verbot einer umgekehrten Direktwirkung von Richtlinien zu Lasten Privater sowie Grundsätze der Rechtssicherheit einer Berufung Einzelner auf die Richtlinie nicht entgegenstehen. Ob eine Berufung auf die UVP-Richtlinie aus anderen Gründen eingeschränkt sein kann, etwa auf Grund einer im Verfahrens- oder Prozessrecht des Mitgliedstaates vorgesehenen Beschränkung des Rechtsschutzes auf die Geltendmachung dem Schutz Einzelner dienender Vorschriften sowie das Erfordernis einer zumindest möglichen Auswirkung von Verfahrensfehlern auf derartige Vorschriften, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/06 (Beschluss)




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 4a - neu -In § 2 ist nach Absatz 4 folgender Absatz 4a einzufügen:

7. Zu § 3 Abs. 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -Dem § 3 Abs. 2 sind folgende Sätze anzufügen:

9. Zu § 3

10. Zu § 4


 
 
 


Drucksache 552/1/06

... berufen könne. Diese Aussage ist vor dem Hintergrund der Vorlagefrage und der vorgebrachten Argumente im Verfahren der Vorabentscheidung zu sehen. Maßgeblich war danach, dass jedenfalls das vom EuGH anerkannte Verbot einer umgekehrten Direktwirkung von Richtlinien zu Lasten Privater sowie Grundsätze der Rechtssicherheit einer Berufung Einzelner auf die Richtlinie nicht entgegenstehen. Ob eine Berufung auf die UVP-Richtlinie aus anderen Gründen eingeschränkt sein kann, etwa auf Grund einer im Verfahrens- oder Prozessrecht des Mitgliedstaates vorgesehenen Beschränkung des Rechtsschutzes auf die Geltendmachung dem Schutz Einzelner dienender Vorschriften sowie das Erfordernis einer zumindest möglichen Auswirkung von Verfahrensfehlern auf derartige Vorschriften, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/06




1. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

2. Zu § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

3. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 2a - neu -

5. Zu § 2 Abs. 2

6. Zu § 2 Abs. 2 Satz 2

7. Zu § 2 Abs. 4a - neu -

8. Zu § 3 Abs. 2

9. Zu § 3 Abs. 2 Satz 2 bis 5 - neu -

10. Zu § 3

11. Zu § 4

12. Zu § 4 Abs. 1


 
 
 


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