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"dienstleistungsrichtlinie"


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0917/3/04
0128/04B
0917/1/04
Drucksache 9/20

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 588/19

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 520/19

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 127/18

... Bestimmte Anforderungen, wie beispielsweise wirtschaftliche Bedarfsprüfungen34, sind gemäß der Dienstleistungsrichtlinie, mit der die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit kodifiziert wurde, untersagt. Auskunftsersuchen zur Beurteilung des Angebots (z.B. Anzahl, Art und Konzept bestehender Verkaufsstellen) und zur Messung der Marktnachfrage (z.B. Kaufkraft oder Verbrauch pro Haushalt innerhalb des jeweiligen Einzugsgebiets) fallen in diese Kategorie. Derartige Anforderungen wurden durch den EU-Gesetzgeber untersagt, da sie entweder rein wirtschaftlichen Interessen dienen oder aber durch weniger beschränkende Vorschriften ersetzt werden können. Viele Mitgliedstaaten haben im Rahmen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ihre Niederlassungsbedingungen geprüft und die Anforderung einer wirtschaftlichen Bewertung abgeschafft.35 Wirtschaftliche Auskünfte sind jedoch in einigen Mitgliedstaaten weiterhin gesetzlich vorgeschrieben oder werden in der Praxis verlangt oder genutzt.



Drucksache 127/1/18

... 3. In der Mitteilung verweist die Kommission auf Rechtsstaatlichkeitsanforderungen, die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die stadtplanerische Einzelhandels-Standortentwicklung ergeben, darunter auch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung von Gemeinwohlzielen.



Drucksache 208/18

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 127/18 (Beschluss)

... 2. In der Mitteilung verweist die Kommission auf Rechtsstaatlichkeitsanforderungen, die sich aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für die stadtplanerische Einzelhandels-Standortentwicklung ergeben, darunter auch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit und eine angemessene Berücksichtigung von Gemeinwohlzielen.



Drucksache 45/17

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 6/1/17

... 2. Bisher müssen die Mitgliedstaaten neue nationale Vorschriften im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 6/17

... bereitgestellte Handlungshilfen, den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen nationalen Behörden sowie die Veröffentlichung von Daten über die Anwendung des bestehenden Notifizierungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten. Infolgedessen betrafen 40 % der strukturierten Dialoge, die die Kommission im Jahr 2015 einleiten musste, um die Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen, neu eingeführte nationale Maßnahmen. Das bestehende Notifizierungsverfahren hat demzufolge keinen adäquaten Beitrag zu einer ordnungsgemäßen und vollständigen Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie geleistet.5



Drucksache 678/17

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 43/17 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 144/17

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 6/2/17

... 15. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, Artikel 4 des Richtlinienvorschlags zu überarbeiten. Die Verweise auf bestimmte Regelungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bisher schon zu Unklarheiten geführt haben, beseitigen diese Unklarheiten nicht hinreichend.



Drucksache 44/17 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 438/1/17

... /EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie), die einen vergleichbaren Kontext hat, wurde im Vorfeld der Bedarf der EU-Bürgerinnen und -Bürger nach Einschätzung des Bundesrates deutlich überschätzt. Es ist daher zweifelhaft, ob die im Entwurf vorgesehenen Verpflichtungen für einen Zugang zu Hilfs- und Problemlösungen dem tatsächlichen Bedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen entsprechen.



Drucksache 45/2/17

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 43/1/17

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 6/17 (Beschluss)

... 2. Bisher müssen die Mitgliedstaaten neue nationale Vorschriften im Bereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 44/1/17

... 14. Es besteht die Gefahr, dass hierdurch das geltende Ziellandprinzip durch das Herkunftslandprinzip faktisch ersetzt wird. Bereits im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 289/1/16

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 12/16

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 311/16

... /EG ("Dienstleistungsrichtlinie") sowie Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).



Drucksache 301/16

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 289/16

... /EG3 ("Dienstleistungsrichtlinie") kommt es weiter vor, dass Kunden, die Waren oder Dienstleistungen jenseits der Grenze erwerben möchten, der Verkauf verweigert wird oder dass für sie unterschiedliche Bedingungen gelten. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass unklar ist, welche objektiven Kriterien eine Ungleichbehandlung von Kunden durch Anbieter rechtfertigen. Um diesem Problem abzuhelfen, sollte Anbietern und Verbrauchern größere Klarheit darüber verschafft werden, in welchen Fällen eine Ungleichbehandlung aufgrund des Wohnsitzes nicht gerechtfertigt ist.



Drucksache 289/16 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 300/15 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 196/15

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36; im Folgenden "Dienstleistungsrichtlinie") in Deutschland eingerichtet wurde, mit der Entgegennahme und Weitergabe von Anträgen und Unterlagen im Anerkennungsverfahren.



Drucksache 509/15

... In Artikel 20 der Dienstleistungsrichtlinie35 sind bereits alle Arten von ungerechtfertigten territorialen Beschränkungen untersagt36, es werden dort aber nur allgemeine Grundsätze festgelegt, durch die sich diskriminierende Praktiken vor Ort nicht immer verhindern lassen. Daher bedarf es weiterer Maßnahmen, um diesen Grundsätzen Geltung zu verschaffen und konkrete Vorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen zu erarbeiten, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz von Marktteilnehmern beruhen.



Drucksache 300/1/15

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 583/14

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 77/14 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 544/14

... /EU. Während es bei der Vorgängerregelung in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe a der Energiedienstleistungsrichtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

§ 5
Verbot der Behinderung oder Beeinträchtigung durch Energieunternehmen

§ 8
Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits; Verpflichtungsbefreiung

§ 8a
Anforderungen an Energieaudits; Verfügbarkeit von Energieaudits

§ 8b
Anforderungen an die das Energieaudit durchführenden Personen

§ 8c
Nachweisführung

§ 8d
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas

Artikel 3
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 8b

Zu § 8c

Zu § 8d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2924: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht

3. Darstellung von Evaluierungserwägungen


 
 
 


Drucksache 400/14

... /EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") muss für Prüfungen im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen nicht angewendet werden, da es sich weitestgehend nur um Prüfungen zum Schutz von Beschäftigten handelt. Für den Arbeitsschutz ist in der EG-Richtlinie eine Ausnahme vorgesehen.



Drucksache 111/14

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 447/14

... erforderlich, verhältnismäßig und nicht diskriminierend. Denn die Regelungen gelten rechtlich und tatsächlich unterschiedslos für Dienstleister sowohl aus dem Inland als auch aus dem EU-Ausland; sie sind frei von offenen und versteckten Diskriminierungen. Sie sind zudem gerechtfertigt durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne von Artikel 4 Nummer 8 Dienstleistungsrichtlinie, nämlich die öffentlichen Ordnung im gemeinschaftsrechtlichen Sinne der Artikel 52 und 62 AEUV, den Verbraucherschutz sowie sozialpolitische Zielsetzungen. Sie dienen zum einen dem Schutz der angestammten Wohnbevölkerung vor Verdrängung aus ihrem Wohnquartier und zum anderen tragen sie dazu bei, dass auch einkommensschwächere Haushalte eine Chance haben, in besonders angespannten Wohnungsmärkten eine bezahlbare Wohnung zu finden. Schließlich ist die Anforderung verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. die Ausführungen zu V Ziffer 1 Buchstabe c).



Drucksache 470/13

... beseitigen würden. Bei Umsetzung des ehrgeizigsten Szenarios würden dabei die größten Zugewinne in CY, ES, UK, LU, NL, DK, AT, SE und FR 7 erzielt. Es werden konkrete Maßnahmen empfohlen, um den Wettbewerb im Dienstleistungssektor zu verbessern, insbesondere durch die Beseitigung von Hindernissen im Einzelhandel sowie von übermäßigen Beschränkungen bei den freien und reglementierten Berufen. Die vollständige Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie kann eine wichtige Rolle bei der Entwicklung grenzübergreifender Dienstleistungen spielen und dazu beitragen, auch die Produktivität auf den Inlandsmärkten zu erhöhen.



Drucksache 32/13

... Absatz 6 regelt die Möglichkeit, Beglaubigungen für Kopien und Übersetzungen zu verlangen. Dies ist im Hinblick auf Artikel 5 Absatz 3 der Dienstleistungsrichtlinie zulässig, da das Allgemeininteresse die sorgfältige Auswahl und Bewertung von Konformitätsbewertungsstellen erfordert. Auf Grund ihrer zentralen Stellung im System des Inverkehrbringens von Messgeräten muss deren Kompetenz unzweifelhaft nachgewiesen sein. Hierfür stellen beglaubigte Nachweise eine wesentliche Voraussetzung dar.



Drucksache 717/13

... Auf regionaler Ebene geltende Vorschriften für Qualifikationen sollten der gleichen Bewertung der Notwendigkeit unterzogen werden wie die auf zentraler Ebene eines Landes geltenden Vorschriften. Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang eine weitere Herausforderung: Die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen zwischen den Regionen eines Mitgliedstaats muss gewährleistet sein, um sicherzustellen, dass Fachkräfte dieses Landes oder aus einem anderen Mitgliedstaat im gesamten Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats ihren Beruf ausüben können. Wie in Artikel 10 Absatz 4 der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen, sollte mit jeder Genehmigung grundsätzlich das gesamte Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats abgedeckt werden. In Spanien wird in Kürze eine umfassende Reform der einschlägigen Vorschriften anlaufen.



Drucksache 89/13 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einführung einer Zulassungs- bzw. Eintragungspflicht sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung für alle Dienstleister für Treuhandvermögen und Gesellschaften (Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Richtlinienvorschlags) mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Zweck steht. Auf diese Regelung sollte daher auch im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr und die EU-Dienstleistungsrichtlinie verzichtet werden.



Drucksache 60/13

... unzulässige Anforderungen abzuschaffen, etwa eine wirtschaftliche Überprüfung, bei der die Erteilung der Genehmigung für die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit vom Nachweis eines wirtschaftlichen Bedarfs oder einer Marktnachfrage abhängig gemacht wird, oder eine Bewertung ihrer Eignung der Tätigkeit für die Verwirklichung wirtschaftlicher, von der zuständigen Behörde festgelegter Programmziele. In der Mitteilung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie19 kündigte die Kommission an, eine "Nulltoleranz"-Politik zu verfolgen, um nach wie vor bestehende Verstöße gegen eindeutige Verpflichtungen, etwa im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Überprüfungen, die - obwohl sie nach der Dienstleistungsrichtlinie unzulässig sind - in einigen Mitgliedstaaten weiterhin Anwendung finden, zu beenden. Die Nulltoleranz-Politik gilt jedoch nicht für Planungsvorschriften, die durch einen Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind .20



Drucksache 334/1/13

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 89/1/13

... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Einführung einer Zulassungs- bzw. Eintragungspflicht sowie einer Zuverlässigkeitsprüfung für alle Dienstleister für Treuhandvermögen und Gesellschaften (Artikel 44 Absatz 1 und 2 des Richtlinienvorschlags) mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden ist, der in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen Zweck steht. Auf diese Regelung sollte daher auch im Hinblick auf den freien Dienstleistungsverkehr und die EU-Dienstleistungsrichtlinie verzichtet werden.



Drucksache 363/12

... zu maximieren. Die Mitgliedstaaten sollten, wie vom Europäischen Rat3 gefordert, gewährleisten, dass die Richtlinie ihre volle Wirkungskraft entfalten kann. Durch die vollständige Umsetzung wird das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen erheblich verbessert, vor allem in Bezug auf den Marktzugang von KMU und eine größere Auswahl für die Verbraucher. Sie wird ferner zu verstärkter Wettbewerbsfähigkeit der EU, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, wie dies erreicht werden kann. Die Kommission genügt damit ihrer Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 41 der Richtlinie sowie den Aufforderungen des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments, die Umsetzung der Richtlinie sowie die Initiativen zur Verbesserung und Stärkung des Binnenmarktes für Dienstleistungen genau zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten. In der Mitteilung werden die Maßnahmen dargelegt, die die Mitgliedstaaten und die Kommission ergreifen sollten, um zu gewährleisten, dass die Richtlinie die größtmöglichen Auswirkungen hat. Diese Maßnahmen beruhen auf detaillierten Angaben zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in den einzelnen Mitgliedstaaten und den Ergebnissen der in den beigefügten Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen enthaltenen Kohärenztests4.



Drucksache 319/12 (Begründung)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 158/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 363/12 (Beschluss)

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 472/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 557/12

... sgesetzes auch elektronisch (also z.B. per E-Mail) gestellt werden können. Dies ist eine Verfahrenserleichterung für den Antragsteller, die auch dem Anliegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie entspricht. Die Änderung beruht auf einem Vorschlag seitens der Länder.



Drucksache 395/1/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 581/12

... bis 2015 in vollem Umfang ausgeschöpft werden soll. Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, diesen Aktionsplan unverzüglich gemeinsam umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie der vollständigen Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie und der Maximierung ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen, der geplanten Charta für vollelektronische einheitliche Ansprechpartner und der gegenseitigen Bewertung der Vorschriften für reglementierte Berufe widmen. Sie sollten ferner die vollumfängliche Anwendung der in der Dienstleistungsrichtlinie enthaltenen "Nichtdiskriminierungsklausel" gewährleisten, gemäß der Dienstleistungserbringer ihre Kunden nur dann aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes unterschiedlich behandeln dürfen, wenn dies objektiv gerechtfertigt ist.



Drucksache 557/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält das in Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 beschriebene Vorgehen zur weiteren Reduzierung der Schriftformerfordernisse für zu restriktiv. Es lässt gänzlich offen, mit welcher Intensität die Verzichtbarkeit der Schriftformerfordernisse geprüft werden soll. Erforderlich ist vielmehr die Überprüfung aller Schriftformerfordernisse des gesamten Normenbestandes analog dem Normenscreening der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Dazu sind die Prüfkriterien im Gesetz selbst zu verankern.



Drucksache 224/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 808/12

... In Absatz 3 Satz 1 wird geregelt, dass die Kontrolluntersuchung in Anlehnung an § 8 Absatz 5 hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an die zu lagernden metallischen Quecksilberabfälle von einem Sachverständigen stichprobenartig bereits "vorgelagert" beim Befüller erfolgt, da nur dieser über eine Anlage zum sicheren offenen Umgang mit flüssigem Quecksilber (Quecksilberabfälle) verfügt. Das Prüfspektrum des Sachverständigen erstreckt sich auf die Analyse der Reinheit der metallischen Quecksilberabfälle nach Anhang 6 Nummer 2a) und auf die visuelle Kontrolle aufgeschwommener wässriger oder öliger Phasen nach Anhang 6 Nummer 2 b). Die Kontrolle des Befüllungsgrades des Behälters nach Anhang 6 Nummer 2c) ist durch den Sachverständigen entbehrlich, da der Betreiber des Langzeitlagers nach § 8 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 bei der Annahme die Masse der befüllten Behälter feststellt und damit auf den Befüllungsgrad rückschließen kann. Die Bestellung des Sachverständigen, die durch den Befüller im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde erfolgt, steht im Einklang mit den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie



Drucksache 434/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 300/12

... Dienstleistungsrichtlinie



Drucksache 340/1/12

... Dienstleistungsrichtlinie



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