Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305177 - vom 20. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2009 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik1,
- - unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)2,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. September 2008 mit dem Titel "Eine europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung - Ein kohärenter Rahmen für den europäischen Forschungsraum zur Förderung der nachhaltigen Nutzung von Ozeanen und Meeren" (KOM (2008) 0534) ("Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung"),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. September 2002 über eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur (KOM (2002) 0511),
- - unter Hinweis auf seinen in erster Lesung am 15. Juni 2006 festgelegten Standpunkt im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013)3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu einer integrierten Meerespolitik für die Europäische Union4,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie)5,
- - unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der gemeinsamen Fischereipolitik6,
- - unter Hinweis auf die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen1,
- - unter Hinweis auf den Bericht des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung, der vom 26. August bis zum 4. September 2002 in Johannesburg (Südafrika) abgehalten wurde,
- - unter Hinweis auf die Erklärung von Aberdeen, die am 22. Juni 2007 auf der Konferenz EurOCEAN von europäischen Meeresforschungsinstituten, wissenschaftlichen Netzwerken und zahlreichen Wissenschaftlern aus ganz Europa abgegeben wurde,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses (A6-0016/2009),
A. in der Erwägung, dass sich die Kommission seit dem vierten Rahmenprogramm um die Förderung der europäischen Forschung im Bereich der Fischerei und der Aquakultur bemüht, um die gemeinsame Fischereipolitik zu unterstützen,
B. in der Erwägung, dass die gesamte Forschung im Bereich der Fischerei und der Aquakultur im siebten Rahmenprogramm unter die Rubrik "landwirtschaftliche Forschung" (Themenbereich 2) fällt, während die Meereswissenschaft und das Küstenzonenmanagement der Umweltwissenschaft zugerechnet werden,
C. in der Erwägung, dass in dem Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie im Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und Beständen weit wandernder Fische betont wird, dass die Forschung und die Datenerhebung entwickelt werden müssen, um die wissenschaftlichen Kenntnisse auf diesem Gebiet zu verbessern,
D. in der Erwägung, dass die gemeinsame Fischereipolitik zu jenen Politikbereichen gehört, die am stärksten von der wissenschaftlichen Forschung abhängen, und dass die Glaubwürdigkeit der im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik ergriffenen Maßnahmen von Gutachten hochrangiger Wissenschaftler abhängt,
E. in der Erwägung, dass die gemeinsame Fischereipolitik auf dem Grundsatz der verantwortungsvollen Regierungsführung beruht, wonach sich der Entscheidungsprozess auf solide wissenschaftliche Gutachten gründet und rechtzeitig Ergebnisse erbringt,
F. in der Erwägung, dass wissenschaftliche Daten die Grundlage für die Festsetzung der Quoten sowie des höchstmöglichen Dauerertrags (Maximum Sustainable Yield, MSY) bilden müssen,
G. in der Erwägung, dass die Fischer einerseits und die Wissenschaftler andererseits den Zustand der Meere und Fischbestände häufig unterschiedlich einschätzen,
H. in der Erwägung, dass sich die Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung auf die Verbesserung der Wechselwirkungen zwischen der maritimen Forschung und der Meeresforschung statt auf bereits gut entwickelte Forschungsgebiete konzentriert, gleichzeitig aber die Wichtigkeit weiterer Bemühungen in den verschiedenen Bereichen der maritimen Forschung und der Meeresforschung anerkennt,
I. in der Erwägung, dass die in Regionen in äußerster Randlage angesiedelten Spitzenforschungszentren einen besonders guten Standort für die Beobachtung der Meeresumwelt in Europa im Rahmen der Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung haben,
J. in der Erwägung, dass die anstehende Revision der gemeinsamen Fischereipolitik einer regionsspezifischen und ökosystemorientierten Bewirtschaftung größere Bedeutung beimisst und sich deshalb auf solide wissenschaftliche Grundlagen stützen muss,
- 1. ist der Auffassung, dass die spezifischen Probleme der Fischerei und der Aquakultur wegen der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bedeutung dieses Sektors in der Europäischen Union im Rahmen der Forschungspolitik stärker berücksichtigt werden müssen;
- 2. begrüßt die neuen Anstrengungen der Kommission im Rahmen der Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung, um Mittel zur Schaffung von mehr Kohärenz zwischen der Meeresforschung und der maritimen Forschung aufzubringen;
- 3. erinnert die Kommission daran, dass sie aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 verpflichtet ist, ihre Vorschläge im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik "auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Gutachten und unter Anwendung des Vorsorgeansatzes" einzubringen; fordert die Kommission auf, die Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung über den Zustand der Meere und der Fischbestände hervorzuheben und bekannt zu machen;
- 4. ist besorgt angesichts der Neuordnung der Themen im siebten Rahmenprogramm, bei der die Erforschung der Fischproduktion von der Fischerei und der Meeresökologie abgekoppelt wird, obwohl die Neuausrichtung der gemeinsamen Fischereipolitik auf einen ökosystemorientierten Ansatz ganz im Gegenteil eine verstärkte Einbindung erfordern würde;
- 5. bedauert, dass die Fischerei und die Aquakultur keine spezifischen Schwerpunkte im siebten Rahmenprogramm darstellen und dass darin lediglich auf den Themenbereich 2 "Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei und Biotechnologie" Bezug genommen wird, in den die Fischereiforschung nur in indirekter Weise und bei extensiver Auslegung dieses Themenbereichs einbezogen wird; stellt fest, dass das Gleiche für den Themenbereich 6 "Umwelt (einschließlich Klimaänderung)" gilt;
- 6. fordert die Kommission auf, das siebte Rahmenprogramm im Zuge der 2010 vorgesehenen Halbzeitbewertung abzuändern und dabei diese Entschließung zu beachten und die spezifischen Probleme der Fischerei und der Aquakultur besser zu berücksichtigen;
- 7. ist der Auffassung, dass sowohl die politischen Entscheidungsträger als auch die in der Fischerei Tätigen dringend eine mehr an der Praxis ausgerichtete Forschung brauchen und dass Zielvorgaben angesichts der Durchführungsdauer des siebten Rahmenprogramms unerlässlich sind;
- 8. ist der Auffassung, dass infolge des Fehlens spezifischer Schwerpunkte für die Fischerei und die Aquakultur im siebten Rahmenprogramm nicht genügend Forschungsprojekte in diesen Bereichen vorgeschlagen werden, was die Qualität und Relevanz der ausgewählten Vorhaben mindert;
- 9. weist darauf hin, dass die wirksame Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik spezifische Programme der angewandten Forschung mit einer angemessenen Mittelausstattung erfordert; ist der Auffassung, dass dazu die Einführung eines Aufteilungsschlüssels im siebten Rahmenprogramm unerlässlich ist;
- 10. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der im siebten Rahmenprogramm betriebenen angewandten Forschung auf dem Gebiet der gemeinsamen Fischereipolitik eine Hebelwirkung entfaltet, um Synergien zwischen den Forschungsanstrengungen der einzelnen Mitgliedstaaten zu schaffen und um eine kritische Masse zu erreichen, mit der den wichtigsten themenübergreifenden Herausforderungen der Meeresforschung begegnet werden kann;
- 11. empfiehlt, die Meeresforschung nicht ausschließlich auf die Gewinnung von Erkenntnissen über den Zustand der Fischbestände auszurichten, sondern auch die für das Fischereimanagement hochwichtigen ökosystemischen, kommerziellen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte gebührend zu berücksichtigen;
- 12. ist der Auffassung, dass im Bereich der Fischerei und Aquakultur der angewandten Forschung Vorrang gegeben werden sollte, wobei das grundlegende Ziel die Verbesserung der wissenschaftlichen Daten sein sollte, welche den Rechtsvorschriften und dem Fischereimanagement, insbesondere den Wiederauffüllungsplänen für biologisch besonders gefährdete Arten, zugrunde liegt;
- 13. stellt einen eindeutigen Interessenkonflikt zwischen den Fischern und den Wissenschaftlern auf kurze Sicht fest, während sich ihre langfristigen Ziele besser decken; ist der Auffassung, dass ein Konsens über den Zustand der Meere die Grundlage einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Fischereipolitik sein muss; fordert die Kommission auf, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Fischern und den Wissenschaftlern zu fördern;
- 14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Fischern besser verständlich zu machen, dass es in ihrem Interesse ist, bei der Bewertung ihrer kurzfristig zu erwartenden wirtschaftlichen Verluste den mittelfristig bzw. langfristig zu erwartenden ökonomischen Nutzen zu berücksichtigen;
- 15. weist darauf hin, dass in der angewandten Fischereiforschung ein akuter Mangel an jungen Wissenschaftlern besteht, weil diese Karriere gegenüber jener in der Grundlagenforschung und in anderen wissenschaftlichen Disziplinen unattraktiv ist;
- 16. weist darauf hin, dass interessante und prestigeträchtige Studienprogramme geschaffen werden müssen, die gut bezahlte Karrieren in diesem Wissenschaftszweig versprechen;
- 17. befürwortet eine Bildungspolitik, die eine größere Anzahl junger Wissenschaftler für die angewandte Fischereiforschung statt für die Grundlagenforschung gewinnt;
- 18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Schaffung eines stabilen europäischen Netzwerks auf der Basis der in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen Infrastrukturen zu fördern, welches die Meeresumweltdaten beobachtet und sammelt, den Informationsaustausch zwischen den in der Fischerei Tätigen und den europäischen Forschungseinrichtungen erleichtert sowie der Europäischen Union auch weiterhin einen Spitzenplatz sichert; fordert die Kommission nachdrücklich auf, in diesem Netzwerk die in Regionen in äußerster Randlage angesiedelten Forschungseinrichtungen besonders zu berücksichtigen;
- 19. weist darauf hin, dass die unterschiedlichen nationalen Modelle der angewandten Forschung vereinheitlicht werden müssen, um die Forschungsergebnisse besser vergleichen zu können und die Datenzusammenfassung zu erleichtern;
- 20. fordert die Kommission auf, die wissenschaftliche Gemeinde zu ermuntern, mehr Normen für gemeinsame Methoden in der Fischereiforschung zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Forschungseinrichtungen zu verstärken;
- 21. fordert die Kommission auf, spezifische Informationen über die derzeitige Funktionsweise des Dialogs zwischen Wissenschaftlern und Fischern in den einzelnen Mitgliedstaaten zu sammeln und die bewährten Methoden aufzulisten;
- 22. weist darauf hin, dass den regionalen Beiräten eine wichtige Rolle in der angewandten Forschung zukommt, und fordert deshalb, dass Wissenschaftler Vollmitglieder dieser Beiräte werden können;
- 23. nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, dass die Gesamthöhe der Zahlungen der Mitgliedstaaten für die Datenerhebung im Fischereisektor seit 2006 kontinuierlich gesunken ist;
- 24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union für die Erfassung von Fischereidaten zu verwenden, insbesondere jene der Haushaltslinie 11 07 02: "Unterstützung der Bewirtschaftung der Fischbestände (Verbesserung der wissenschaftlichen Gutachten)";
- 25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.
- 2 ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- 3 ABl. C 300 E vom 9.12.2006, S. 400.
- 4 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0213.
- 5 ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19.
- 6 ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1.
- 1 ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.