Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 3. Februar 2009 angenommen.
Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 914/08(B)
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel "Zweite Überprüfung der Energiestrategie - EU-Aktionsplan für Energieversorgungssicherheit und -solidarität" (KOM (2008) 0781) (Mitteilung zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie),
- - unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel "Hin zu einem sicheren, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen europäischen Energienetz" (KOM (2008) 0782),
- - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. November 2008 über die Umsetzung des Programms für transeuropäische Energienetze im Zeitraum 2002-2006 (KOM (2008) 0770),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 zur Richtlinie 2004/67/EG vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (KOM (2008) 0769),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (KOM (2008) 0775),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel "Energieeffizienz: Erreichung des 20 % -Ziels" (KOM (2008) 0772),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Energieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (KOM (2008) 0780),
- - unter Hinweis auf Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) (KOM (2008) 0778),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter (KOM (2008) 0779),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 26. November 2008 für eine Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit (KOM (2008) 0790),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 an das Europäische Parlament und den Rat mit dem Titel "Mehr Energie einsparen in Europa durch Kraft-Wärme-Kopplung" (KOM (2008) 0771),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel "Offshore-Windenergie: Zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderliche Maßnahmen" (KOM (2008) 0768),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 13. November 2008 mit dem Titel "Aktualisierung des hinweisenden Nuklearprogramms im Zuge der zweiten Überprüfung der Energiestrategie" (KOM (2008) 0776),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel "Begrenzung des globalen Klimawandels auf 2 Grad Celsius: Der Weg bis 2020 und darüber hinaus" (KOM (2007) 0002),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. Januar 2008 mit dem Titel "20 und 20 bis 2020: Chancen Europas im Klimawandel" (KOM (2008) 0030),
- - unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 23. Januar 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (KOM (2008) 0019),
- - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 2008 mit dem Titel "Europäisches Konjunkturprogramm" (KOM (2008) 0800),
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 4. April 2006 zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG1,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. Mai 2007 zu der Bewertung von Euratom - 50 Jahre Europäische Atomenergiepolitik2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2007 zu dem Thema "Auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen Energieaußenpolitik"4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2007 zu dem Thema "Konventionelle Energiequellen und Energietechnologie"5
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen"6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2008 zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zu dem Europäischen Strategieplan für Energietechnologie8,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt9,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 9. Juli 2008 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt10,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel11,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 9. Juli 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1755/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen12,
- - unter Hinweis auf seinen Standpunkt vom 18. Juni 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden13,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. November 2008 zur Unterstützung der frühzeitigen Demonstration einer nachhaltigen Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen14,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 8. und 9. März 2007,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 13. und 14. März 2008,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf der Tagung vom 15. und 16. Oktober 2008,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0013/2009),
A. in der Erwägung, dass es in der europäischen Energiepolitik im Wesentlichen drei gleich wichtige Hauptziele zu verfolgen gilt, nämlich Versorgungssicherheit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich eines starken Engagements für die Ziele der Union und die Erfüllung dieser Zielvorgaben, und Wettbewerbsfähigkeit,
B. in der Erwägung, dass eine völlige Umstellung der Energiepolitik notwendig ist, um die oben genannten drei Hauptziele zu erreichen und gleichzeitig eine Lösung in Bezug auf sozial-, umwelt-, wirtschafts- und beschäftigungspolitische Lösungen herbeizuführen,
C. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit der Union von konventionellen Energiequellen und von einer begrenzten Zahl von Energieproduzenten ein ernsthaftes Risiko für Stabilität, Wohlfahrt und Energieversorgungssicherheit darstellt,
D. in der Erwägung, dass die Steigerung der Energieeffizienz eine zentrale Rolle bei der Verringerung der Energieimportabhängigkeit, der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Bekämpfung des Klimawandels spielen muss,
E. unter Hinweis darauf, dass derzeit die Nachfrage nach Energie in der Union in den meisten Sektoren noch immer steigt und dass demnach die Potenziale in Bezug auf die Energieeffizienz weitgehend ungenutzt bleiben,
F. unter Hinweis darauf, dass die Union heute 50 % der von ihr verbrauchten Energie einführt und dass dieser Anteil 2030 70 % erreichen könnte,
G. in der Erwägung, dass die Risiken für die Versorgungssicherheit der Union noch dadurch verstärkt werden, dass es keine vorausschauende Ausrichtung auf eine Wirtschaft gibt, die sich auf einen sorgsamen Umgang mit Energie stützt, und dass die Investitionstätigkeit, insbesondere auf örtlicher und regionaler Ebene, schwach ist, was in allen Energie- und energiebezogenen Bereichen knappe bzw. unzulängliche Kapazitäten verursacht, woraus sich vor allem die Notwendigkeit ergibt, den Kraftwerksbestand bis 2030 bei einem Investitionsvolumen, das auf 900 Mrd. Euro geschätzt wird, zu erneuern,
H. unter Hinweis darauf, dass sich die sinkenden Öl- und Erdgaspreise nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirken, wodurch es notwendig wird, sämtliche großen Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, die zur Einfuhr wesentlicher Erdgasmengen nach Europa, zur Diversifizierung der Quellen und Transitstrecken und zur Vermeidung von Transitrisiken beitragen,
I. in der Erwägung, dass die aktuelle Wirtschaftskrise Investitionen in die Energieinfrastruktur zusätzlich erschwert,
J. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Szenario zwar mit dem Rückgang der Nachfrage nach konventionellen Energiequellen in den nächsten zwei Jahrzehnten rechnet, Europa aber dennoch alle geplanten Investitionen in neue Infrastrukturen für importierte Energie unterstützen muss; in der Erwägung, dass dies einen sicheren Übergang zu dem für 2020 erwarteten neuen europäischen Energiesystem gewährleistet,
K. in der Erwägung, dass die Europäische Union bis 2030 neue, wettbewerbsfähige, nachhaltige Energietechnologien, die wenig CO₂-Emissionen verursachen, entwickelt und geplant haben muss, um der erheblichen Gefahr der Knappheit fossiler Energieträger zu begegnen, und zugleich ihren Energieverbrauch wesentlich gesenkt haben muss,
L. in der Erwägung, dass die Union dringend umfangreiche Netzinvestitionen tätigen und den Energiebinnenmarkt vollenden muss, und in der Erwägung, dass deshalb zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des Europäischen Übertragungsnetzbetreibers und der Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes gefördert werden sollten,
M. unter Hinweis darauf, dass die Energiewirtschaft und die Investitionen in Energieinfrastrukturen einen zuverlässigen Regelungsrahmen und eine engere Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Regelungsbehörden erfordern,
N. in der Erwägung, dass der Aufbau von Energieverbünden ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Versorgungssicherheit ist, das zu den wichtigen Prioritäten der EU-Energiepolitik gehören muss,
O. in der Erwägung, dass die Sektoren Strom und Erdgas einen stabilen und berechenbaren Rechtsrahmen benötigen, weshalb es notwendig ist, der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ("Agentur") entscheidende Befugnisse zu übertragen, um zur Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsrahmen beizutragen und der sich aus der Anwendung des Ausschussverfahrens möglicherweise ergebende Unsicherheit entgegenzuwirken,
P. in der Erwägung, dass die in den Mitgliedstaaten der Union vorhandenen konventionellen Energieressourcen unter Einhaltung der nationalen und der gemeinschaftlichen Umweltrechtsvorschriften genutzt werden müssen, damit die auf Versorgungssicherheit bezogenen Ziele erreicht werden können;
- 1. fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Überprüfung der Energiestrategie als Grundlage für die Verwirklichung einer Energiepolitik für Europa und die Festlegung eines ambitionierten Aktionsplans für den Zeitraum 2010-2012 zu betrachten;
- 2. bekräftigt das für 2020 gesetzte dreifache Ziel: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % bzw. 30 % im Fall eines internationalen Übereinkommens, der Senkung des Energieverbrauchs um mindestens 20 % und Anteil von 20 % für die erneuerbaren Energieträger am Endenergieverbrauch; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Volkswirtschaft mit der größten Energieeffizienz aufzubauen, um aktiv zur Verwirklichung des Klimaschutzziels beizutragen, wonach der Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius begrenzt werden soll; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % zu reduzieren; fordert die Kommission auf, in Konsultation mit sämtlichen Interessenvertretern mögliche energiewirtschaftliche Szenarien aufzustellen, in denen aufgezeigt wird, wie die genannten Ziele erreicht werden können, und die damit verbundenen technischen und wirtschaftlichen Annahmen dargelegt werden;
- 3. ist der festen Überzeugung, dass die Senkung des Energieverbrauchs unbedingt Vorrang haben muss, um die Ziele in Bezug auf nachhaltige Entwicklung, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen und Wettbewerbsfähigkeit zu erreichen, und dass sie zudem eine höchst wirkungsvolle, kostengünstige Art der Verbesserung der Versorgungssicherheit ist;
- 4. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Ziel der Energieeinsparung um 20 % bis 2020 für die Mitgliedstaaten verbindlich zu machen und damit in Einklang stehende Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels vorzuschlagen und durchzuführen;
- 5. fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, eine Steigerung der Energieeffizienz um 35 % und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen um 60 % bis 2050 als Ziele zu setzen;
- 6. fordert die Kommission auf, alle geplanten Investitionen in neue Infrastrukturen für Energieeinfuhren und in Technologien für erneuerbare Energiequellen zu fördern, um den Rückgang der Öl- und Erdgaspreise zu bewältigen, der sich nachteilig auf die geplanten Investitionen auswirkt;
Europäische Energiepolitik
- 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der wachsenden Risiken für die Europäische Union bei der Energieversorgungssicherheit mit einer Stimme zu sprechen; weist darauf hin, dass ihr jetziges Verhalten diesem Anliegen entgegensteht; betrachtet es im Interesse der Versorgungssicherheit, der Solidarität und effizienter Verhandlungen zur Festlegung des internationalen Regelungsrahmens als unbedingt notwendig, dass die Kommission dem Parlament und dem Rat vorschlägt, eine europäische Energiepolitik unter Beachtung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten zu konzipieren: internationale Beziehungen, Energieeffizienz, Bekämpfung des Klimawandels, Weiterentwicklung des Binnenmarkts, Aushandlung internationaler Verträge, Vorausplanung und Dialog mit den Erzeuger- und Transitländern, energiebezogene Forschung und Diversifizierung der Energieversorgung;
- 8. fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass Europa gegenüber den Erzeugern in Drittstaaten mit einer Stimme spricht, indem eine für alle Seiten vorteilhafte Interdependenz aufgebaut wird, und die Verbesserung der Verhandlungsposition von EU-Unternehmen gegenüber staatseigenen Drittlandsunternehmen zu unterstützen;
- 9. vertritt die Auffassung, dass die Energieversorgungssolidarität zu einem wichtigen europäischen Anliegen auf europäischer, regionaler und bilateraler Ebene werden muss, und dass die Beeinträchtigung der Energieversorgung in einem Mitgliedstaat die gesamte Europäische Union belastet;
- 10. unterstreicht die Bedeutung lokaler Klimaschutzinitiativen; begrüßt Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen, wie die Finanzierungssysteme der Kohäsionspolitik oder das Ökosteuerpaket oder den Beitrag des "Bürgermeisterkonvents", und unterstützt in diesem Zusammenhang die Idee eines Inselkonvents ("Covenant of Islands") zur Verbreitung bewährter Verfahrensweisen und für den Ausbau der Versorgung von Ortschaften und Städten mit erneuerbaren Energiequellen mit hohem Wirkungsgrad;
- 11. vertritt die Auffassung, dass eine angemessene gemeinsame Politik im Energiebereich auf einer ausgewogenen Auswahl an Energieträgern beruhen muss, bei der Energieträger ohne CO₂-Emissionen, die fossilen Energieträger, die die geringsten Emissionen verursachen, und neue Technologien herangezogen werden, mit denen sich die durch feste fossile Energieträger bedingten Treibhausgasemissionen ganz erheblich verringern lassen;
- 12. meint, dass die Mitgliedstaaten nationale Strategien entwickeln sollten, um sich mit der Frage der Energiearmut innerhalb ihres Gebiets zu befassen;
- 13. ist der Überzeugung, dass sich die Aufgabenteilung zwischen Unternehmen und der Politik, nach denen die Unternehmen die Verantwortung für die Versorgungssicherheit tragen, bewährt hat und daher im Grundsatz beibehalten werden sollte; fordert von der Politik angesichts des schwieriger werdenden globalen Umfelds künftig eine stärkere Flankierung von Unternehmenstätigkeiten;
- 14. verweist auf die von den Mitgliedstaaten bei der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon eingegangenen Verpflichtungen, den Klimawandel zu bekämpfen und im Fall von Energiekrisen Solidarität zu praktizieren;
- 15. ist der Auffassung, dass die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon allen Bemühungen zur Einführung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik zusätzliches Gewicht geben wird;
Versorgungssicherheit
- 16. begrüßt den Aktionsplan der Europäischen Union für Energieversorgungssicherheit und -solidarität; Förderung der zur Deckung des Bedarfs der Europäischen Union nötigen Infrastrukturen
- 17. verweist auf einen ganz erheblichen Rückstand bei der Schaffung der vorrangigen Transport- und Energienetze sowie der Netze von europäischem Interesse; betont, dass diese schwache Investitionstätigkeit das Funktionieren des Binnenmarktes hemmt und zur Folge hat, dass auf allen energiewirtschaftlichen Sektoren knappe oder unzulängliche Kapazitäten bestehen; weist darauf hin, dass dies nur zum Teil an der Wirtschaft liegt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bürger besser einzubeziehen, insbesondere, indem sie über den Bedarf an neuen Infrastrukturen und Projekten zur Energieerzeugung informiert werden; fordert daher die nationalen Regulierungsbehörden auf, in ihren Entscheidungsbereichen das Mögliche zu tun, um Investitionen zu beschleunigen;
- 18. stellt fest, dass die neue Investitionswelle in die Zukunft gerichtet sein muss, sodass dem Wandel bezüglich der Art und Weise wie Energie verbraucht und erzeugt wird, Rechnung getragen wird, und dass dezentrale Energieversorgungssysteme mit großen erneuerbaren Energiequellen einhergehen müssen;
- 19. weist darauf hin, dass der Europäische Rat das Ziel gesetzt hat, bei Erdgas und Elektrizität 10 % Verbundkapazität zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen;
- 20. begrüßt den Gedanken einer Aufstockung der EU-Aufwendungen zur Förderung der Investitionen in die Netze; nimmt den Vorschlag der Kommission mit Interesse zur Kenntnis, im Rahmen des Konjunkturprogramms 2008 5 Mrd. EUR an nicht verwendeten Haushaltsmitteln von 2008/2009 insbesondere für neue Energieverbünde vorzusehen; verlangt, dass es am Entscheidungsprozess über die endgültige Liste der Projekte uneingeschränkt beteiligt wird; vertritt die Auffassung, dass die Europäische Investitionsbank eine wichtigere Rolle bei der Bereitstellung von Mitteln für Projekte der Bereiche Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen sowie bei Forschung und Entwicklung (FuE) spielen sollte;
- 21. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, tatkräftig auf die Erhöhung der Zahl der Akteure auf dem Energiemarkt hinzuarbeiten und insbesondere Maßnahmen einzuleiten, die der Energieerzeugung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) und ihrem Marktzugang zugute kommen;
- 22. hält den Aufbau von Erdgas- und Elektrizitätsverbindungen durch Mittel- und Südosteuropa entlang einer Nord-Süd-Achse für wichtig und weist darauf hin, dass die Netze in der Ostseeregion ausgebaut und in die westeuropäischen Netze integriert werden sollten; betont, dass der Aufbau eines Ostsee-Verbundplans, der Erdgas, Strom und Speicherung umfasst, 2009 besonders wichtig genommen werden muss; befürwortet zudem die Schaffung von Verbünden mit Inselregionen sowie abgelegenen und isolierten Gebieten in der Europäischen Union;
- 23. fordert aus denselben Gründen eindringlich, die Verbünde mit Südwesteuropa, insbesondere von der spanischen Halbinsel nach Nordfrankreich, auszubauen;
- 24. erinnert daran, dass bereits zwischen mehreren Ländern grenzüberschreitende Verbindungen bestehen; weist darauf hin, dass Regionalinitiativen wie z.B. das Pentalaterale Forum praktische und anwendbare Lösungen entwickelt haben, die die Integration des Binnenmarktes voranbringen; ermutigt diese Initiativen, ihre erfolgreiche Arbeit fortzusetzen;
- 25. fordert die Kommission auf, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, mit denen die Verbundbildung gefördert und die Stromnetze ausgebaut werden, damit eine optimierte Integration und Austarierung der schwankenden Erzeugung erneuerbarer Energie an Land und vor den Küsten möglich wird;
- 26. begrüßt das Vorhaben, einen Plan für ein Offshore-Netz in der Nordsee vorzulegen, um deren enormes Windenergiepotenzial zu nutzen; begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Schaffung eines europäischen Supernetzes ("Supergrid") durch die Verbindung der Netzinfrastrukturen der Nordsee, des Mittelmeerraums und des baltischen Raumes;
- 27. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für angemessene Regulierungstätigkeit zu sorgen und diskriminierungsfreien Zugang zu neuen Infrastrukturen, beispielsweise zum Nordsee-Offshorenetz, zu ermöglichen;
- 28. meint, dass die Europäische Union die Diversifizierung und die Sicherheit im Hinblick auf die Energiequellen weiterhin beträchtlich und so schnell wie möglich steigern muss; fordert die Kommission und den tschechischen Vorsitz auf, dem nächsten Europäischen Rat einen neuen anspruchsvollen und vorausschauenden Diversifikationsplan vorzulegen;
- 29. befürwortet die Projekte zur Diversifizierung der Versorgungsquellen, vor allem den Aufbau eines südlichen Erdgaskorridors mit den Projekten Nabucco, der Erdgasverbindungsleitung Türkei-Griechenland-Italien und South Stream; betont, dass mit den betroffenen Staaten, vor allem im Kaspischen Raum, zusammengearbeitet werden muss; sieht es als sehr wichtig an, dass längerfristig, wenn es die politischen Verhältnisse zulassen, Lieferungen aus anderen Staaten des genannten Raums, wie Usbekistan und Iran, eine weitere wesentliche Versorgungsquelle für die Europäische Union bilden;
- 30. befürwortet auch die volle Einbindung des Projekts MEDGAZ, das Algerien, Spanien, Frankreich und Kontinentaleuropa verbindet und von der Kommission im Rahmen des vorrangigen Verbundplans zur weiteren Diversifizierung der Zugangswege für Gas nach Europa als Vorhaben von europäischem Interesse betrachtet wird;
- 31. befürwortet angesichts des Rückgangs der heimischen Erdgasförderung und des Wandels des Energiemixes in zahlreichen Mitgliedstaaten die zügige Umsetzung aller derzeit geplanten Erdgas- und Strominfrastrukturprojekte, um eine Deckung der Nachfrage auch künftig sicherzustellen;
- 32. ist der Auffassung, dass die Beziehungen und Partnerschaften mit den Hauptenergielieferanten, den Transitländern und den Verbraucherländern von großer Bedeutung sind und vertieft werden müssen; weist jedoch darauf hin, dass die Vertiefung dieser Beziehungen und Partnerschaften unter keinen Umständen unter Missachtung der Gründungswerte der Europäischen Union, vor allem im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte, erfolgen darf; betont in dieser Hinsicht, dass der Aufbau einer Vertrauensgrundlage und tiefgreifende und rechtlich bindende Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Erzeuger- und den Transitländern mit der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie deren Einhaltung einhergehen sollten; fordert die Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten und konkreten Maßnahmen zu diesem Zweck;
- 33. fordert in diesem Zusammenhang ein trilaterales Abkommen zwischen der Europäischen Union, Russland und der Ukraine über den Transit von Gas von Russland in die Europäische Union, um die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren zu gewährleisten;
- 34. fordert die Kommission auf, ihre Bemühungen zu verstärken, eine Lösung für die offenen Fragen, die noch ungelöst sind, hinsichtlich der Bedingungen für den Transit von Erdgas durch die Türkei über die Nabucco-Gaspipeline zu finden;
- 35. vertritt die Auffassung, dass ausreichende Kapazitäten für Flüssiggas (LNG) verfügbar sein sollten, und zwar in Form von Verflüssigungsanlagen in den Erzeugerländern und LNG-Terminals sowie schiffsgestützten Anlagen zur Rücküberführung von Flüssiggas in den gasförmigen Zustand in der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten entweder direkt an Ort und Stelle oder im Rahmen von Solidaritätsvereinbarungen über andere Mitgliedstaaten; ist der Auffassung, dass neue LNG-Terminals aufgrund ihres zentralen Beitrags zur Diversifizierung der Versorgungswege als Projekte von gemeinschaftlichem Interesse betrachtet werden sollten;
- 36. fordert die Kommission auf, Investitionen in den Bau strategischer Erdgaslagerungseinrichtungen als wichtiges Element für die Versorgungssicherheit der Europäischen Union uneingeschränkt zu unterstützen;
- 37. vertritt die Auffassung, dass die Ölraffineriekapazität ein weiterer wichtiger Faktor für die Energieversorgungssicherheit der Union ist; hält es deshalb für wichtig, das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bezüglich der zur Deckung des Bedarfs der Union notwendigen Raffineriekapazität transparenter zu gestalten, wobei insbesondere den Anliegen in Bezug auf die künftige potenzielle Verfügbarkeit von Dieselkraftstoff Rechnung zu tragen ist;
- 38. ist gemäß dem Grundsatz der Energiesolidarität innerhalb Europas bestrebt, die Energieversorgung und deren Sicherheit für den baltischen Raum unter den Bedingungen einer wirtschaftlichen Rezession sicherzustellen;
Energiebinnenmarkt
- 39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, langfristig strategische Leitlinien festzulegen, wobei die Akteure der Privatwirtschaft dazu angeregt werden sollten, sich an der Umsetzung der Leitlinien zu beteiligen, und zwar in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Marktmechanismen und Regulierung;
- 40. hält es für wichtig, einen eindeutigen und stabilen Rechtsrahmen zu schaffen, indem die Verhandlungen über das Legislativpaket über den Binnenmarkt für Energie vor Ablauf der Wahlperiode des Parlaments im Jahr 2009 zum Ende gebracht werden; befürwortet die Einrichtung der in dem oben genannten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung vorgesehenen unabhängigen Agentur, die mit starken Kompetenzen und Unabhängigkeit auszustatten ist, auch was ihre Befugnisse in puncto Versorgungssicherheit und Netze betrifft; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Durchführung des dritten Energiepakets voranzutreiben und zusammenzuarbeiten, um die regionale und bilaterale Solidarität mit Blick auf eine gesicherte Versorgung auf dem Erdgasbinnenmarkt zu fördern;
- 41. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, umfangreiche Netzinvestitionen zu tätigen und den Energiebinnenmarkt durch zukunftsgerichtete Initiativen wie die Schaffung des Europäischen Übertragungsnetzbetreibers und den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Erdgasnetzes zu vollenden;
- 42. fordert die Kommission auf, den Aufbau und die Vervollständigung eines intelligenten Stromnetzverbunds auf 2020 vorzuverlegen, was eine wesentliche Voraussetzung für die Erreichung der für 2020 gesetzten Ziele ist;
- 43. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung eines strategischen europäischen Plans zusammenzuarbeiten, um die zur Deckung des künftigen Bedarfs im Bereich der Stromerzeugung notwendigen Investitionen auf mehrere Jahre zu planen, und zwar auf der Grundlage von Studien über den voraussichtlichen mittelfristigen Energiebedarf; vertritt die Auffassung, dass auch für den Bereich Erdgas ein Mehrjahres-Richtplan in Betracht gezogen werden sollte, damit ein Gesamtbild des Investitionsbedarfs auf europäischer Ebene entsteht;
- 44. fordert die Mitgliedstaaten und die relevanten Interessengruppen auf, Konsultationen vorzunehmen und künftige Pläne für grenzüberschreitende Infrastrukturinvestitionen (Netze, Fernleitungen, Kraftwerke usw.) mit den einschlägigen Partnern in allen Staaten zu koordinieren, die von geplanten Investitionen betroffen sein könnten, damit die verfügbaren Ressourcen optimal genutzt werden; vertritt die Auffassung, dass die Schaffung einer "Koordinierungsgruppe für Infrastrukturen" auf EU-Ebene diese Koordinierungsbemühungen unterstützen und die Ausarbeitung eines Zehnjahres-Netzentwicklungsplans, wie im Energiebinnenmarkt-Paket vorgesehen, ergänzen könnte;
- 45. unterstreicht, dass die Vollendung des Energiebinnenmarktes nur dann von Erfolg gekrönt sein wird, wenn Investitionshindernisse abgebaut und physische Verbindungen geschaffen werden, die alle Mitgliedstaaten zu einem gemeinsamen Energienetz verbinden, und wenn es möglich ist, langfristig starke Schwankungen der Energieprise zu vermeiden sowie einen fairen Markt für alle Stromerzeuger und Netzanbindung, Zugang und Integration für neue Energieerzeuger und Energietechnologien herbeizuführen; betont, dass in der kürzlich überarbeiteten Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft15 auf nachvollziehbare und absehbare Art und Weise eine Bewertung der CO₂-Kosten vorgenommen wird;
Externe Energiepolitik
- 46. begrüßt die Mitteilung zur Zweiten Überprüfung der Energiestrategie und insbesondere die darin gemachten Vorschläge zur externen Energiepolitik, die weitgehend mit der oben genannten Entschließung vom 26. September 2007 in Einklang stehen; äußert seine Enttäuschung darüber, dass keine detaillierten Vorschläge vorgelegt wurden, und unterstreicht nochmals, dass sich die Europäische Union stärker darum bemühen muss, eine kohärente und wirkungsvolle gemeinsame europäische Energieaußenpolitik zu entwickeln, die den Schwerpunkt auf Energie erzeugende Länder setzt;
- 47. fordert die Kommission auf, die Einfügung der so genannten "Energiesicherheitsklausel" in Handels-, Assoziierungs- und Partnerschafts- sowie Kooperationsabkommen mit Erzeuger - und Transitländern zu unterstützen, wodurch ein Verhaltenskodex und das Verbot einer Unterbrechung wegen kommerzieller Streitigkeiten festgelegt und ausdrücklich Maßnahmen bestimmt würden, die im Falle einer einseitigen Unterbrechung oder im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen oder Lieferbedingungen durch einen der Partner zu ergreifen sind;
- 48. erinnert daran, dass die Europäische Union, selbst wenn die ambitionierten Pläne für die Steigerung der Energieeffizienz und die Einsparung von Energie bei strikter Umsetzung hilfreich wirken, voraussichtlich in Bezug auf die fossilen Energieträger mittelfristig von der Versorgung durch Drittländer abhängig sein wird; fordert folglich, dass die Dialoge mit den Erzeugerländern, den Transitländern und anderen Abnehmerländern verstärkt werden und dass allgemein die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene verbessert wird, um für Transparenz auf den Weltmärkten für Energie zu sorgen und die Frage der nachhaltigen Entwicklung anzugehen;
- 49. weist auf die Bedeutung langfristiger Lieferverträge für die Entwicklung vertrauensvoller und langfristiger Beziehungen zwischen Förder- und Abnehmerstaaten hin sowie auf ihre Bedeutung zur Absicherung der erforderlichen Investitionen sowohl im Upstream- als auch im Downstreambereich;
- 50. fordert die Europäische Union auf, mit den Ländern des Mittelmeerraums und Nordafrikas in Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials an Energieressourcen und der erheblichen Entwicklungschancen für Afrika zusammenzuarbeiten; ist insbesondere der Auffassung, dass die Nutzung der Solar- und der Windenergie erforscht und gefördert werden sollte; fordert daher die Einbeziehung gemeinsamer Ziele für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz im Rahmen des Barcelona-Prozesses: Union für den Mittelmeerraum;
- 51. fordert die Europäische Union auf, mit den Staaten des Nahen Ostens - in Anbetracht ihres bedeutenden Potenzials an Energieressourcen - zusammenzuarbeiten;
- 52. befürwortet die Absicht, ein umfassendes neues Übereinkommen anstelle des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens von 1997 mit Russland auszuhandeln, einschließlich des Kapitels über Energie, wobei die Grundsätze des Vertrags über die Energiecharta und seiner Transitprotokolle uneingeschränkt eingehalten werden sollten; stellt fest, dass Russland den Vertrag über die Energiecharta unterzeichnet und die Ukraine ihn ratifiziert hat; erinnert daran, dass er unter anderem einen Streitbeilegungsmechanismus enthält, nach dem eine Streitbeilegung beispielsweise im Falle von Transit- oder Handelsstreitigkeiten zwischen den jeweiligen Partnern des Vertrags vorgesehen ist;
- 53. betont, dass die Ukraine wegen der Schlüsselrolle, die sie als Transitstaat spielt, in die Strukturen auf EU-Seite für den laufenden Dialog mit Russland einbezogen werden muss;
- 54. legt der Kommission zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit dringend nahe, die Ausweitung des Energievertrags zwischen der Europäischen Union und Südosteuropa auf weitere Drittstaaten und die Schaffung neuer regionaler Energiemärkte mit benachbarten Staaten nach dem Muster der Südosteuropa-Energiegemeinschaft, einschließlich beispielsweise einer Europa-Mittelmeer-Energiegemeinschaft, in Betracht zu ziehen;
- 55. hält es für notwendig, die Türkei in den permanenten Dialog zwischen Europa und der Region Kaspisches Meer - Kaukasus einzubeziehen, weil die Türkei als Transitland eine Schlüsselrolle spielen kann; verweist zugleich auf die Verpflichtungen der Türkei, sich als Kandidatenland an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen;
- 56. betont die geopolitische Bedeutung des Schwarzmeerraums für die Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union und die Diversifizierung ihrer Versorgung;
- 57. fordert die Mitgliedstaaten auf, die energiewirtschaftlichen Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas im Rahmen der bisherigen und künftigen Assoziierungs- und Kooperationsabkommen weiter zu vertiefen;
- 58. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Euro zur Strukturierung der internationalen Finanzbeziehungen einzusetzen, um die Fluktuationen zu verringern, die sich aus der Fakturierung des Einkaufs von Öl und Gas ergeben; fordert die Europäische Union auf, im Wege der Anwendung der Gegenseitigkeitsklausel die Frage ausländischer Investitionen im europäischen Energiesektor eingehender zu prüfen; meint in der Tat, dass, solange die Gegenseitigkeit hinsichtlich des Marktzugangs nicht gewährleistet ist, die Europäische Union - wie vom Parlament und der Kommission vorgeschlagen - eine wirksame Drittlandsklausel im Hinblick auf den Erwerb eines Übertragungsnetzes oder eines Übertragungsnetzbetreibers anwenden sollte;
- 59. fordert die Kommission auf, verschiedene Möglichkeiten zu analysieren, wie die Volatilität der Erdöl- und Erdgaspreise verringert werden könnte; verweist insbesondere darauf, dass Transparenz und ausreichende Reserveförderkapazitäten eine Rolle spielen und dass Finanzspekulationen eine Katalysatorwirkung auf die Marktpreisbildung haben; lehnt die Nutzung strategischer Ölvorräte zur Eindämmung von Preisschwanken aus ökonomischen Gründen ab;
- 60. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungswege, insbesondere der Seewege, zu verstärken und zu koordinieren;
- 61. fordert die Mitgliedstaaten auf, bewährte Verfahrensweisen auf internationaler Ebene zu ermitteln und die technologische Zusammenarbeit mit den Ländern, die dabei am besten abschneiden, zu intensivieren, um die Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, ihre technologische Zusammenarbeit mit Japan zu intensivieren, dessen Wirtschaft vollständig von Energieimporten abhängig ist und das die Energiesysteme mit dem weltweit höchsten Effizienzniveau entwickelt hat;
- 62. stellt fest, dass Chinas steigender Energieverbrauch und zunehmende Treibhausgasemissionen eine enorme Gefährdung für die umweltpolitischen Ziele und die Energieversorgungssicherheit sind; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China, um den Transfer kohlendioxidemissionsarmer Technologien, insbesondere zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energiequellen, zu fördern; betont, dass die Entwicklung und Anwendung von Systemen zur CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS-Systemen) in China von wesentlicher Bedeutung ist, da Kohle eine wichtige Rolle für die chinesische Wirtschaft spielt;
- 63. weist auf die Bedeutung des energiepolitischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und der OPEC hin und fordert die Kommission auf, den energiepolitischen Dialog mit Norwegen zu verstärken;
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
- 64. ist erfreut über die Absicht der Kommission, die Richtlinie 2006/67/EG vom 24. Juli 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten (kodifizierte Fassung)16, zu überprüfen, und schlägt vor, dass die Daten nicht mehr nur einmal im Monat, sondern wöchentlich veröffentlicht werden, um den Markt transparenter zu machen und eine überzogene Reaktion auf die Lage in Amerika zu vermeiden;
- 65. stellt fest, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Erhöhung der Gasmenge, die den betroffenen Mitgliedstaaten während der jüngsten Gaskrise zwischen der Ukraine und Russland zur Verfügung stand, keine Solidarität gezeigt haben; fordert den Rat und die Kommission nachdrücklich auf, einen Solidaritätsmechanismus im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon zu schaffen, der es der Europäischen Union ermöglichen würde, wirkungsvoll, rasch und kohärent in Krisensituationen zu reagieren, die durch eine Unterbrechung der Versorgung, Schäden an kritischen Infrastrukturen oder sonstige Ereignisse verursacht werden;
- 66. begrüßt angesichts der genannten jüngsten Gaskrise, von der die Union betroffen war, die Absicht der Kommission, den Rahmen der Richtlinie 2004/67/EG des Rates vom 26. April 2004 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung17 zu verbessern, und fordert die Kommission auf, bis Ende 2009 einen Vorschlag zur Änderung dieser Richtlinie vorzulegen, der sich an den Vorschlägen orientiert, die in der oben genannten Mitteilung (KOM (2008) 0769) enthalten sind;
- 67. betont, dass die zentralen Punkte der Überarbeitung der Richtlinie des Rates 2004/67/EG verbindlich vorgeschrieben werden sollten und auf nationaler und EU-Ebene wirksame Aktionspläne für den Notfall umfassen sollten, in denen unter anderem Folgendes festgelegt wird: gemeinsame Erklärung einer Notfallsituation, Aufteilung der verfügbaren Vorräte und der Infrastrukturkapazitäten auf die betroffenen Staaten, Koordinierung der Abgabe, Auslösung von Sofortmaßnahmen in nicht oder weniger betroffenen Staaten, damit auf den betroffenen Märkten größere Gasmengen verfügbar sind, wobei alle erdenklichen Mittel eingesetzt werden sollten, einschließlich u. a. beispielsweise unterbrechbare Verträge, Umstellung auf andere Energieträger, Entnahmen aus Vorräten und Lieferflexibilitäten; hält es für wesentlich, das Funktionieren des Marktes durch Transparenz und die Aufstockung der auf dem Markt verfügbaren Gasmengen zu verbessern; fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, Gasspeicherkapazitäten zu entwickeln, die schnell freigegeben werden können;
- 68. schlägt vor, dass die Informationstechnologie bei krisenbedingten Total- oder Teilausfällen besser genutzt wird, und ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass unter der Kontrolle der Regelungsbehörde ein System eingeführt werden sollte, mit dem der Verbrauch auf kollektiven Beschluss verringert werden kann;
Energieeffizienz
- 69. ist der Auffassung, dass die Verbesserung der Energieeffizienz um mindestens 20 % bis zum Jahr 2020 als Beitrag zu den Zielen der nachhaltigen Entwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit Vorrang hat und auch das wirksamste und kosteneffizienteste Mittel zur Verbesserung der Energieversorgungssicherheit ist; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, umgehend ein rechtlich bindendes Energieeffizienzziel von mindestens 20 % bis 2020 anzunehmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Sensibilisierungskampagnen zu intensivieren und praktische Informationen über die Lösungen, die im Bereich der Energieeffizienz angewandt werden müssen, bereitzustellen und außerdem Bildungs- und Schulungsprogramme zum Thema Energie an den Schulen und Hochschulen in der gesamten Europäischen Union zu fördern;
- 70. betont die Bedeutung einer strengen und raschen Umsetzung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Energieeinsparungen und Energieeffizienz durch die Mitgliedstaaten und die Kommission; hält es für wichtig, verbindliche Maßnahmen im Bereich öffentliche Aufträge auf der Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zu verabschieden, um die Nachfrage nach innovativen Produkten und Dienstleistungen zu fördern, mit denen die Energieeffizienz gesteigert wird; fordert deshalb dazu auf, bei der künftigen Gesetzgebung in den Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz (Gebäude, Industrie und Verkehr sowie Stadtplanung und Geräte) eine ehrgeizige Strategie zu verfolgen;
- 71. begrüßt, dass die Kommission die Fortschritte bei der Kraft-Wärme-Kopplung genau beobachten will, und fordert sie dazu auf, weitere unterstützende Maßnahmen im Rahmen der Überarbeitung des Energieeffizienz-Aktionsplans im Jahr 2009 vorzulegen; erinnert die Kommission daran, dass Einsparungen bei der Primärenergie, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit die wesentlichen Ziele des Kraft-Wärme-Kopplungs-Prozesses sind, unabhängig davon, welche Technologie benutzt wird; stellt fest, dass es dem Markt überlassen werden muss, die leistungsfähigsten Technologien zu entwickeln und auszuwählen; befürwortet die Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung von Infrastrukturen wie Fernwärme- und -kältenetze, die den Einsatz von vor Ort vorhandenen Ressourcen wie Geothermie und Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichen;
- 72. befürwortet eine internationale Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz, um die Vereinheitlichung der Normen zu fördern und weltweit zu ehrgeizigen Zielsetzungen anzuregen;
- 73. spricht sich dafür aus, dass Öl effizienter genutzt wird, insbesondere im Verkehrssektor, auf den sich die Verwendung dieses Energieträgers hauptsächlich konzentriert; fordert, dass mittelfristig (bis 2020) ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Effizienz der Treibstoffe von Fahrzeugen gesetzt, gleichzeitig aber die Mitgliedstaaten dazu ermuntert werden, nach alternativen Energieträgern und Antriebstechnologien, beispielsweise Elektromotoren, für den Güter- und Personenverkehr zu suchen, insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten; ist der Auffassung, dass das Ziel, eine Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel, zum Beispiel vom privaten individuellen Straßenverkehr auf öffentliche Transportmittel, zu erreichen, eines der zentralen Elemente in der Strategie der Europäischen Union zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor sein sollte;
- 74. ist der Auffassung, dass ein "frontrunner"-Ansatz für Fahrzeuge der europäischen Automobilbranche helfen würde, internationale Absatzmärkte insbesondere gegenüber asiatischen Herstellern zurückzugewinnen;
- 75. bedauert, dass der Schienenverkehr im europäischen Güterverkehr lediglich 10 % ausmacht; fordert die Mitgliedstaaten auf, Schienenverkehr und Wasserwege besser zu nutzen; fordert verstärkte Bemühungen darum, festzustellen, wie Schienen-, Wasser- und Straßentransport optimal kombiniert werden können;
- 76. betont, dass ein angemessenes Maßnahmenpaket verabschiedet werden muss, um die Energieeffizienz von vorhandenen und neuen elektrischen Geräten zu steigern;
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
- 77. ist der Auffassung, dass die erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Biogas, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse, geothermische und Gezeitenenergie zu den wichtigsten potenziellen Energiequellen der Europäischen Union zählen, die zu einer Stabilisierung der Energiepreise und zur Eindämmung der steigenden Energieabhängigkeit beitragen können, und steht der Initiative einer Mitteilung über die Beseitigung der Hindernisse für erneuerbare Energiequellen wohlwollend gegenüber; betont in diesem Zusammenhang, dass neue Initiativen nicht zum Aufschub bereits vorhandener Projekte führen dürfen;
- 78. ist der Auffassung, dass die Nutzung der einheimischen fossilen Ressourcen, insbesondere der Erdgasfelder an Land und im Meeresboden, zu einer größeren energiewirtschaftlichen Unabhängigkeit Europas beitragen kann und dass die Ressourcen deshalb, sofern sie zugänglich sind, unter Einhaltung des Umweltrechts der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union erschlossen werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei den Rechtsvorschriften einen angemessenen Ausgleich zwischen den Belangen des Umweltschutzes und den Gasfördermöglichkeiten auf dem Gebiet der Europäischen Union an Land und im Meeresboden zu finden;
- 79. weist darauf hin, dass aufgrund der Tatsache, dass erneuerbare Energiequellen nicht ständig verfügbar sind, die Zusammenschaltungskapazität in der gesamten Europäischen Union wesentlich erhöht und dabei besonders den Ländern und Regionen Rechnung getragen werden muss, die am stärksten vom Energiemarkt der Europäischen Union abgeschottet sind, damit die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, bis 2020 das Ziel zu erreichen, 20 % ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken;
- 80. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, die Beziehungen zwischen der Landwirtschaft und dem Energiesektor mit Hilfe eines Plans zu revolutionieren, in dessen Rahmen die Dächer von landwirtschaftlichen Einrichtungen mit Vorrichtungen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, z.B. mit Solarpanels, ausgestattet werden; fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen Gebietskörperschaften auf, auf lokaler Ebene Anreize für die Verwendung von Altöl und nachhaltigen Ressourcen aus lokal erzeugter Biomasse zu schaffen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Anbau von Energiepflanzen und der Flächennutzung zur Nahrungsmittelerzeugung sicherzustellen;
- 81. fordert die Kommission auf, dem Parlament einen Bericht darüber vorzulegen, welche technischen Hindernisse und Normen die Möglichkeit für kleinere und mittlere Unternehmen einschränken, in die Energieerzeugung zu investieren und die erzeugte Energie über bestehende Netze zu vertreiben;
- 82. fordert die Kommission auf, der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Elektrizitätsspeicherung und IKT-gestützte Vernetzung der dezentralen Anlagen zu ihrer Erzeugung ("virtuelle Kraftwerke"), intelligente Netze und Steigerung der Infrastrukturkapazität größere Priorität beizumessen, um eine vorrangige Einbindung erneuerbarer Energiequellen zu ermöglichen;
- 83. fordert die Kommission auf, die europäische Entwicklungshilfepolitik neu zu formulieren, indem ein neuer Energiepfeiler darin aufgenommen wird; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die geplanten Solarkraftwerke in Nordafrika in erster Linie für den lokalen Bedarf bestimmt sein müssen;
- 84. erinnert daran, dass sowohl Braun- als auch Steinkohle nach wie vor ein wichtiges vorläufiges Element des Energiemixes sind und im Hinblick auf die Versorgungssicherheit der Europäischen Union wegen der großen Menge einheimischer Reserven eine Alternative zu Öl und Gas bilden; hebt jedoch hervor, dass der CO₂-Ausstoß von Kohle höher ist als der anderer Primärenergieträger; fordert daher die Senkung dieser Emissionen durch die Modernisierung der Kraftwerke mit Hilfe der CCS-Technologien und fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, alle finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, um die zwölf Demonstrationsvorhaben bis 2015 zu verwirklichen;
- 85. erkennt an, dass die Mitverbrennung von Biomasse in modernen Kohlekraftwerken bereits heute Wirkungsgrade von 45 % erreicht und dass im Rahmen der KWK sogar Wirkungsgrade von 90 % erreicht werden können; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize zur verstärkten Beimengung biogener Brennstoffe in fossil betriebenen Kraftwerken zu schaffen;
- 86. schließt sich der Analyse der Kommission an, der zufolge die Atomkraft weiterhin Teil des Energiemixes bleiben sollte und hierzu unverzüglich einheitliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um die notwendigen Investitionsentscheidungen zu ermöglichen; fordert die Kommission auf, einen konkreten Fahrplan für Investitionen in die Kernenergie zu erstellen; ist der Auffassung, dass es dringend geboten ist, in der Gesellschaft eine vorurteilsfreie Debatte über die Nutzung dieser Energiequelle anzustoßen; fordert die Kommission auf, darauf hinzuwirken, dass als wesentliches Element der Europäischen Nachbarschaftspolitik der gemeinschaftliche Besitzstand im Bereich der kerntechnischen Sicherheit von den Nachbarländern übernommen wird, wenn dort ein neues Kernkraftwerk geplant oder ein altes modernisiert wird;
- 87. erinnert an die Bedeutung der Kernenergie, die in 15 von 27 Mitgliedstaaten erzeugt und in weitaus mehr Mitgliedstaaten genutzt wird und rund ein Drittel der Stromnachfrage in der Europäischen Union befriedigt; weist auch darauf hin, dass derzeit sechs neue Kraftwerksblöcke in vier Mitgliedstaaten errichtet werden;
- 88. weist nachdrücklich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Kernenergie hin, die, weil der Brennstoff Uran einen geringen Kostenanteil an den Erzeugungskosten hat, weitgehend unabhängig von den Preisschwankungen für Brennstoffe ist;
- 89. betont, dass die europäische Atomindustrie Weltmarktführer bei allen Technologien des Brennstoffkreislaufs ist, insbesondere bei der Anreicherung, und dass dadurch ein wesentlicher Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der Europäischen Union geleistet wird;
- 90. begrüßt die generell befürwortende Position der Kommission zur Kernenergie; weist aber darauf hin, dass sie die Thematik der Endlager für radioaktive Abfälle trotz der immensen Bedeutung für die öffentliche Wahrnehmung nicht ausreichend anspricht; fordert die betroffenen Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen im Hinblick auf die Lösung der Probleme der Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle, aber insbesondere für hochradioaktive Abfälle, zu erhöhen;
- 91. hält es für wesentlich, dass den Unionsbürgern die Zusicherung gegeben wird, dass die Nutzung der Nuklearenergie in der Europäischen Union auf sichere und transparente Weise und auf dem höchsten technisch erreichbaren Sicherheitsniveau erfolgt, insbesondere was die Entsorgung der nuklearen Abfälle betrifft; begrüßt den genannten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen; fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEO) Modelle und Verfahren zu entwickeln, die verhindern, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie zu einer Weiterverbreitung von Atomwaffen führt;
- 92. betont, dass die Kommission weder in ihrem revidierten Demonstrationsprogramm noch in der strategischen Planung die Entwicklung der Nukleartechnologie bis zum Jahr 2050 untersucht hat, wie im Referenzdokument der Technologieplattform für die nachhaltige Nutzung der Kernenergie vorgeschlagen wird, und dass sie auch nicht geprüft hat, welchen Platz das ITER-Projekt der kontrollierten Fusion einnehmen soll;
Perspektiven für 2050
- 93. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine europäische Energiepolitik zu konzipieren, die eine massive Umstellung auf energieeffiziente Technologien und Energietechnologien mit geringem CO₂-Ausstoß ermöglicht, um den Energiebedarf zu decken; hebt hervor, dass der Bedarf an Energie bis 2050 aus emissionsarmen Quellen gedeckt werden kann, vorausgesetzt, die Energieeffizienz und die Einsparung von Energie bleiben weiterhin ebenso eine Priorität wie die Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen;
- 94. erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten daran, dass ein systemischer Ansatz auf der Grundlage von Synergieeffekten zwischen verschiedenen Sektoren gewählt werden muss, um den Übergang zu einem hocheffizienten Energieversorgungssystem zu steuern; betont, dass es besonders wichtig ist, alle Maßnahmen anhand ihres Beitrags zur Senkung der CO₂-Emissionen zu bewerten; ist der Auffassung, dass zu diesem Zweck vorrangig die Entwicklung lokal integrierter Lösungen verfolgt werden sollte;
- 95. ist der Auffassung, dass die langfristigen Herausforderungen in den Bereichen Energieversorgung und Klimawandel in Europa und weltweit eine einmalige Möglichkeit für neue Geschäftsmodelle in der gesamten Wirtschaft bieten, um Innovationen und Unternehmergeist im Bereich Umweltschutz zu fördern.
- 96. fordert die Kommission auf, Studien über die Durchführbarkeit von Projekten zum Bau von Windenergieparks in der Nordsee sowie von Projekten für Solarkraftwerke in Afrika durchzuführen;
- 97. billigt im Rahmen des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie die Ausarbeitung einer politischen Agenda für 2030 und eines Fahrplans für eine Energiepolitik bis zum Jahr 2050; fordert die Kommission deshalb auf, anhand mehrerer Szenarien zu bewerten, wie sich die Zusammensetzung des Energiemixes entwickeln wird, je nachdem, wie sich die Nachfrage nach Energie, die potenziellen Energiequellen, die Umweltauswirkungen, der geschätzte Preis für Energie und der CO₂-Ausstoß entwickeln;
- 98. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass mit dem Fahrplan die Forschung und Entwicklung im Bereich Energietechnologien sowie die Bildung darauf ausgerichtet werden, die Kosten für erneuerbare Energiequellen und die Speicherung von Energie zu senken, den Erfolg der Nuklearreaktoren der vierten Generation und der Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid sicherzustellen und vor allem eine Alternative für Öl als Verkehrskraftstoff aufzutun, wobei die Solarenergie, die als unendliche Ressource genutzt werden kann, im Mittelpunkt stehen sollte;
- 99. erinnert daran, dass die Erforschung der Transmutation der nuklearen Abfälle und der Nuklearfusion als langfristige Energiequelle kontinuierlich gefördert werden muss;
- 100. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- 1 ABl. C 293 E vom 2.12.2006, S. 114.
- 2 ABl. C 76 E vom 27.3.2008, S. 114.
- 3 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 82.
- 4 ABl. C 219 E vom 28.8.2008, S. 206.
- 5 ABl. C 263 E vom 16.10.2008, S. 424.
- 6 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0033.
- 7 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0096.
- 8 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0354.
- 9 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0294.
- 10 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0347.
- 11 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0295.
- 12 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0346.
- 13 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0296.
- 14 Angenommene Texte, P6_TA(2008)0545.
- 15 ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.
- 16 ABl. L 217 vom 8.8.2006, S. 8.
- 17 ABl. L 127 vom 29.4.2004, S. 92.