Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Bundesministerium der Finanzen Parlamentarischer Staatssekretär Berlin, 15. November 2016

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 18. März 2016 festgestellt, dass die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in den Deutschen Bundestag einzubringen, der die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50,00 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr vorsieht.

Die Bundesregierung beabsichtigt bis auf Weiteres nicht, dem Gesetzgeber die Einführung einer Mindestwertgrenze für die Anwendung der Steuerbefreiung gemäß § 4 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, § 6 Absatz 3a Umsatzsteuergesetz für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Bagatellgrenze) vorzuschlagen.

Nach Auffassung der Bundesregierung könnte eine Bagatellgrenze zu Wettbewerbsverzerrungen im Einzelhandel führen. Es wäre nicht auszuschließen, dass Kunden bei Einführung einer Bagatellgrenze ihre Einkäufe bei den sogenannten "Vollsortimentern" bündeln würden, was zu Lasten der spezialisierten kleineren Einzelhändler gehen würde.

Die etwaige Einführung einer Bagatellgrenze könnte nicht auf Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr über Landgrenzen beschränkt werden, sondern müsste aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben (Neutralitätsprinzip) auch für die Ausfuhrlieferungen über See- und Flughäfen (also auch für die Taxfree-Verkaufsstellen) gelten. Auch insoweit wären Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten, als Einkäufe in Taxfree-Stellen (insbesondere auf Flughäfen) tendenziell eher umsatzsteuerlich belastet würden, als vergleichbare Einkäufe über den Landweg.

Die Bundesregierung favorisiert eine EDV-gestützte Automatisierung des Verfahrens der Erteilung der Ausfuhrbescheinigungen zu Umsatzsteuerzwecken im nichtkommerziellen Reiseverkehr, die für den Handel, die Kunden und die Zollverwaltung gleichermaßen entlastend wirken könnte. Entsprechende Vorbereitungsarbeiten dafür wurden bereits in Angriff genommen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Meister