883. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2011
A
- 1. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:
Zu Abschnitt I Nummer 1 Sätze 1 bis 3, Nummer 1a - neu -, Nummer 3 Satz 3 - neu -, Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe d Satz 3
- a) Abschnitt I ist wie folgt zu ändern:
- aa) In Nummer 1 sind die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:
"Die Freizügigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählt zu den vier fundamentalen Freiheiten der Europäischen Union. In jedem Land der Union leben und arbeiten zu können, ist ein Recht, das für alle Menschen in der EU gelten muss. Ab 1. Mai 2011 ist Europa der Umsetzung dieses Rechts einen Schritt näher gekommen. Denn an diesem Stichtag sind die deutschen Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ausgelaufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Neben Österreich ist Deutschland das einzige Land in der EU gewesen, das die kompletten sieben Jahre der Übergangsregelung in Anspruch genommen hat."
- bb) Nach Nummer 1 ist folgende Nummer einzufügen:
"1a. Der Bundesrat betont, dass die Freiheit, in jedem Land der Union leben und arbeiten zu können, eine wichtige europäische Errungenschaft ist, die Chancen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und Europas bietet. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht jeder EU-Bürgerin und jedem EU-Bürger, grenzüberschreitend neue Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten für sich zu erschließen. Allerdings muss die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts begleitet sein von den notwendigen Maßnahmen, um allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland Sicherheit und Schutz vor Lohn-und Sozialdumping zu bieten."
- cc) Der Nummer 3 ist folgender Satz anzufügen:
'Dies gilt nicht zuletzt auch für die Funktionsfähigkeit der Arbeitsmärkte in den osteuropäischen Mitgliedstaaten, denen ein verstärkter "brain drain"-Effekt durch Abwanderung der heimischen Fachkräfte droht.'
- aa) In Nummer 1 sind die Sätze 1 bis 3 durch folgende Sätze zu ersetzen:
- b) In Abschnitt II Nummer 1 Buchstabe d ist Satz 3 zu streichen.
B
- 2. Der Finanzausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.
C
- 3. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.