Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu dem Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie
(Bürokratieentlastungsgesetz)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 10. Mai 2016
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung betreffend das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) (BR-Drs. 304/15(B) HTML PDF ) vom 10. Juli 2015.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Gleicke

Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung betreffend das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) (BR-Drs. 304/15(B) HTML PDF )

Im Zusammenhang mit dem Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) vom 10. Juli 2015 ist auch eine Entschließung verabschiedet worden. Darin wird die Bundesregierung gebeten, weitere Vorschläge zur Bürokratieentlastung zeitnah vorzulegen sowie insbesondere zu prüfen, inwieweit weitere Vereinfachungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern umgesetzt werden können (Ziff. 2 und 3).

Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren wichtige Maßnahmen zum Abbau unnötiger Bürokratie in Angriff genommen. Derzeit befindet sich der Entwurf eines neuen Arbeitsprogramms "Bessere Rechtsetzung" in der Ressortabstimmung. Dieses zweite Arbeitsprogramm soll für die laufende Legislaturperiode auf den bisherigen Erfolgen aufbauen und sie verstärken.

Die Bundesregierung strebt an, die Wirtschaft insbesondere durch ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz weiter zu entlasten. Über mögliche Inhalte wird sie sich im Rahmen der Erstellung des neuen Arbeitsprogrammes verständigen. In einem möglichen zweiten Bürokratieentlastungsgesetz sollen unter anderem auch Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie im Bereich des Steuerrechts enthalten sein