Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 180. Sitzung am 24. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 18/8907 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen - Drucksachen 18/4714, 18/4952 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 21.07.16
Erster Durchgang: Drucksache. 142/15 (PDF)