Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Bundesfreiwilligendienstes - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen, Schleswig-Holstein -

900. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2012

A

Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ) und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Die Entschließung ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur für das Plenum):

Der Entschließungsantrag Nordrhein-Westfalens zielt ausschließlich auf die Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD).

Ein hoher Bedarf an Plätzen besteht über den BFD hinaus auch bei den Jugendfreiwilligendiensten. Um die Konkurrenzfähigkeit der Jugendfreiwilligendienste zu gewährleisten, hat der Bund die gleichgewichtige Förderung des BFD und der Jugendfreiwilligendienste zugesagt. Gerade vor dem Hintergrund, dass es beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) keine Kontingentierung gibt, sondern jeder Platz im Rahmen der insgesamt bestehenden Deckelung gefördert wird, ist zu befürchten, dass FSJ und FÖJ zu Freiwilligendiensten zweiter Klasse werden, wenn allein für den BFD zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Unverändert wichtig ist deshalb die gleichgewichtige Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des BFD sowie die Erhaltung der Pluralität der Dienstformate.

Einer der Grundsätze bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist der Aufbau nachhaltiger Strukturen. Aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ergänzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes um Regelungen des Freiwilligendienstes aller Generationen (BR-Drucksache 297/12(B) HTML PDF ) unter Hinweis auf die haushaltsrechtliche Situation, besteht die Gefahr, dass das mit hohem finanziellen Aufwand etablierte Format "Freiwilligendienst aller Generationen" als wichtige Säule der Freiwilligendienste und als Vervollständigung des Angebotsspektrums wegbricht.

2. Zu Absatz 7 Nummer 5 und Nummer 6 - neu -*

Absatz 7 ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur für das Plenum):

Ein einheitlicher Rechtsrahmen der Freiwilligendienste wäre unter der Voraussetzung, dass die Vielfalt und die zivilgesellschaftliche Verankerung der Freiwilligendienste erhalten bleiben, wünschenswert.

Mit einem Freiwilligendienstestatusgesetz könnte die Übersichtlichkeit des Angebots für die potenziellen Nutzerinnen und Nutzer besser als bisher gewährleistet werden. Weiter könnten die gesellschaftliche Anerkennung und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessert, die Zuständigkeiten einheitlich und transparent geregelt und die Qualität der Einsatzstellen gesichert werden.