Beschluss des Bundesrates
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30. Juni 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.