Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 21. Oktober 2009 zu der Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Im Zusammenhang mit der Beratung der Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2107) hat der Bundesrat eine Entschließung (Drucksache 398/09 (PDF) - Beschluss) gefasst. Danach wird die Bundesregierung gebeten, eine Regelung zu erlassen, mit der sichergestellt wird, dass die Vorschriften des Pflanzenpasses auch beim Inverkehrbringen von Pflanzgut von Erhaltungssorten von Kartoffeln angewendet werden.

Aus Sicht der Bundesregierung ist der Erlass einer speziellen Regelung in diesem Fall nicht notwendig, da die bestehenden Rechtsvorschriften bereits mit der Pflanzenbeschauverordnung auch für das Pflanzgut von Erhaltungssorten gelten.

Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den zuständigen Dienststellen der Länder.