Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 91a Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.