Beschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Vierten Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes - Drucksachen 18/8578, 18/8958, 18/9074 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/9074 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Deutschland steht für seine Vielfalt. Sie macht den Reiz unseres Landes aus, sie ist seine Stärke: Lebendige ländliche Räume, bunte Kleinstädte und pulsierende Metropolen. Jede Region hat ihre eigene Geschichte, jede setzt einzigartige kulturelle Akzente, und jede verfügt über ein eigenes wirtschaftliches Profil.

Doch nicht nur unsere Städte, sondern auch die ländlichen Räume haben sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelt. Ländliche Räume in Deutschland bieten eine hohe Lebensqualität. Einige prosperieren wie nie zuvor, andere drohen dennoch, den Anschluss zu verlieren: Alterung, Abwanderung, geringe wirtschaftliche Perspektiven. In manchen Regionen Deutschlands prägen zunehmend Leerstände die Straßenbilder von Dörfern und Kleinstädten. Eine ortsnahe Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung ist keine Selbstverständlichkeit mehr, und mancherorts steht auch die Zukunft sozialer und kultureller Einrichtungen infrage.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) rechnet in seiner "Raumordnungsprognose 2025" für die meisten ländlich geprägten Regionen Deutschlands bis 2025 mit einem Bevölkerungsrückgang von mindestens drei bis zehn Prozent gegenüber dem Jahr 2005. In einigen östlichen Regionen sind noch deutlich höhere Bevölkerungsrückgänge zu erwarten. Ebenso geht das BBSR von einer deutlichen Zunahme des Anteils der über 60-Jährigen bis 2025, mancherorts von bis zu 40 Prozent aus.

Für diese Herausforderungen muss die Politik Antworten entwickeln - aufgrund der Heterogenität der ländlichen Räume passgenau für jede Region und gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Nur so wird die Heimat der Menschen im ländlichen Raum auch in Zukunft lebenswert und existenzsichernd sein. Wir bestätigen: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind und bleiben unser übergeordnetes Ziel.

Wir appellieren an die Länder, ihrer originären Verantwortung für die ländliche Entwicklung nachzukommen, aber auch im Bund müssen wir die Förder- und Strukturpolitik für die ländlichen Räume an die veränderten Voraussetzungen anpassen.

Ein zentrales Förderinstrument zur Entwicklung ländlicher Räume ist die Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Aus den Mitteln der GAK werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft, des Küstenschutzes und der ländlichen Räume finanziert.

Angesichts der beschriebenen Herausforderungen wollen wir einen Schritt weiter gehen: In Zukunft sollen im Rahmen des Artikels 91a des Grundgesetzes mit der GAK auch Investitionen in nicht landwirtschaftliche Kleinst- und Kleinbetriebe und in kleine Infrastrukturen und Basisdienstleistungen gefördert werden, bei denen es darum geht, die Regionen zu stärken.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

IV. Der Deutsche Bundestag fordert die Länder auf,