Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen - Drucksachen 18/8556, 18/9036(neu), 18/9080 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/9036(neu) angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen.

Nach intensiven Beratungen im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren bekräftigt der Deutsche Bundestag den gesetzgeberischen Willen zum Schutz von Schwangeren, zum Schutz von Nichthandlungsfähigen und zur Information über die Krankenversicherungspflicht und den Gesundheitsschutz von in der Prostitution tätigen Personen:

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

Dabei gilt es insbesondere zu prüfen, inwiefern sich in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Möglichkeiten des Erlaubniswiderrufs sowie der Erlaubnisrücknahme als praxistauglich erwiesen haben.

Zu prüfen ist darüber hinaus, ob und wie eine Gesetzesergänzung mit Einführung einer Ordnungswidrigkeit mit entsprechender Bußgeldbewehrung von § 26 Absatz 4 ProstSchG geeignet ist, die Möglichkeiten der Ausbeutung über Mieten und Kosten für sonstige Leistungen durch die Betreiber zu bekämpfen.