Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.