Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Frankfurt, August 2016

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 7 Absatz 6 der Satzung der KfW teile ich Ihnen in meiner Funktion als Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses des KfWVerwaltungsrats mit, dass aufgrund von § 7 Absatz 2 des KfW-Gesetzes mit Ablauf des Jahres 2016 folgende gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 des KfW-Gesetzes vom Bundesrat bestellte Mitglieder des Verwaltungsrats ausscheiden werden:

Die Mitglieder waren durch Beschluss vom 8. November 2013 bestellt bzw. wiederbestellt worden.

Ich bitte Sie, in Bezug auf die ausscheidenden Mitglieder jeweils die Bestellung einesneuen Mitglieds oder die Wiederbestellung zum 1. Januar 2017 in die Wege zu leiten. Die Wiederbestellung ist unbegrenzt zulässig.

Für die Neu- oder Wiederbestellung ist die erweiterte Anwendung von Normen des Kreditwesengesetzes (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.

Grundlage der Bestellung von Personen in den Verwaltungsrat der KfW ist gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 KfW-Satzung eine vom Präsidial- und Nominierungsausschuss des KfW-Verwaltungsrats zu erstellende Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil, die die Anforderungen an die zu bestellenden Personen insbesondere in Bezug auf die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie die für die Mandatswahrnehmung aufzuwendende Zeit zusammenfasst. Die vom Präsidial- und Nominierungsausschuss am 17. September 2014 beschlossene Stellenbeschreibung mit Bewerberprofil ist beigefügt (Anlage), aus ihr ergibt sich alles Wesentliche.

In der Folge der erweiterten KWG-Anwendung hat die KfW Personen, die in den Verwaltungsrat bestellt werden, unverzüglich nach ihrer Bestellung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Aus diesem Grund haben die zu bestellenden Personen bei erstmaliger Bestellung (oder im Fall einer Wiederbestellung, wenn in der Vergangenheit noch nicht erforderlich gewesen) bestimmte Unterlagen bei der KfW einzureichen. Die Einzelheiten zu den einzureichenden Formularen und Unterlagen können dem Merkblatt der BaFin zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB vom 04.01.2016 entnommen werden, abrufbar unter www.bafin.de. Die KfW wird zeitnah nach der Bestellung wegen der nötigen Unterlagen direkt mit dem Mitglied Kontakt aufnehmen.

Für Rückfragen hierzu steht die KfW jederzeit gerne zur Verfügung,

Ansprechpartner ist Herr Dr. Dirk Plankensteiner (E-Mail: dirk.plankensteiner@kfw.de, Tel. 069/7431-4061).

Für Mitglieder des Verwaltungsrats der KfW ist die Mandatelimitierung gemäß § 25d Abs. 3a Nr. 3 KWG zu berücksichtigen. Danach kann Mitglied des Verwaltungsrats der KfW nicht sein, wer in mehr als fünf Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, Mitglied des Aufsichts- oder Kontrollorgans ist, es sei denn, diese Unternehmen gehören demselben institutsbezogenen Sicherungssystem an. Mandate in Unternehmen, die nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen, sind danach unschädlich, so lange die zu bestellende Person in der Lage ist, der Wahrnehmung des Mandats bei der KfW ausreichend Zeit zu widmen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass nach § 7 Absatz 5 Satz 2 der KfW-Satzung bei der Bestellung auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen hinzuwirken ist.

Schließlich bitte ich, bei der Bestellung die Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräte und sonstige Überwachungsorgane (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Die Berufungsrichtlinien sind als Teil C in die am 1. Juli 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" integriert.

Bitte teilen Sie mir die erfolgten Neu- oder Wiederbestellungen für die ab dem 1. Januar 2017 beginnende dreijährige Amtszeit der vom Bundestag zu bestellenden Mitglieder möglichst bis zum 3. November 2016 mit. Dieses Datum ist dem Zeitplan für in diesem Zusammenhang zu treffende Beschlussfassungen des Verwaltungsrats der KfW am 7. Dezember 2016 geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel