Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

Punkt 6 der 949. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2016

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte steuerliche Förderung der Elektromobilität als einen wichtigen Beitrag zur Reduktion klimaschädlicher CO₂-Emmissionen. Er ist der Auffassung, dass zukünftig weitere Maßnahmen erforderlich sind, um bis 2020 den CO₂-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 Prozent zu senken.

Im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdient eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb eine noch stärkere Förderung als bisher.

So können etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaft, die über das bestehende sogenannte

Dienstwagenprivileg hinausgehen, den Anteil der betrieblich bzw. beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen käme möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht.

Als weitere Maßnahme käme die zeitnahe Schaffung eines vom Bund finanzierten bundesweiten Radschnellwegeinvestitionsprogrammes in Betracht, mit dem 1000 km Radschnellwege geplant und gebaut werden können.