Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kapitalmarktunion - die Reform rasch voranbringen

C(2017) 342 final
Brüssel, den 26.01.2017

Frau Malu Dreyer
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Kapitalmarktunion: die Reform rasch voranbringen" {COM (2016) 601 final; und für seine Unterstützung der Kapitalmarktunion.

Die Kommission möchte dem Bundesrat insbesondere,für seine Rückendeckung bei den Bemühungen um eine rasche Einigung über Initiativen der Kapitalmarktunion danken, die auf eine Wiederbelebung der Märkte für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen), auf eine Anpassung der Prospektrichtlinie sowie auf Änderungen der Verordnungen über Europäische Risikokapital Fonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum abzielen. Die einschlägigen Legislativvorschläge durchlaufen derzeit das Gesetzgebungsverfahren des Europäischen Parlaments und des Rates.

Die Kommission begrüßt auch die Ansicht des Bundesrates, dass sich der Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vor dem Hintergrund der Veränderungen des politischen, wirtschaftlichen und technischen Umfelds weiterhin an zweckdienlichen politischen Prioritäten ausrichten sollte. Eine gute Gelegenheit für eine Bestandsaufnahme der bisher erzielten Fortschritte und die Festlegung der Prioritäten für die Zukunft wird die Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion bieten, die für 2017 vorgesehen ist.

Die Kommission hat sich im Vorschlag für STS-Verbriefungen hinsichtlich der Bestimmung einer angemessenen Höhe des Risikoselbstbehalts dafür ausgesprochen, die aktuelle verbindliche Risikoselbstbehaltquote von 5 % beizubehalten. Ausgehend von Bewertungen der Regulierungs- und Aufsichtsbehörden hält die Kommission diesen Wert mit Blick auf das Ziel der Wiederbelebung des europäischen Verbriefungsmarkts unter Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Finanzstabilität für ausgewogen und angemessen.

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag. für STS-Verbriefungen durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat. Die Frage eines angemessenen Risikoselbstbehalts steht dabei nach wie vor im Mittelpunkt der Gespräche zwischen den gesetzgebenden Organen.

Die Kommission hofft, die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt zu haben. und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit freundlichen Grußen
Frans Timmermans Valdis Dombrovskis
Erster Vizepräsident Vizepräsident