Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten

C(2017) 8495 final Europäische Kommission

Brüssel, den 14.12.2017
C(2017) 8495 final

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Deutschland

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) sowie der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinsichtlich der für die Zulassung von zentralen Gegenparteien anwendbaren Verfahren und zuständigen Behörden und der Anforderungen für die Anerkennung zentraler Gegenparteien aus Drittstaaten (COM (201 7) 331 final).

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die kohärente Aufsicht über zentrale Gegenparteien (CCP) eine notwendige Bedingung für einen wirksamen Clearing-Markt ist. Nach Ansicht der Kommission gilt diese Bedingung unabhängig davon, ob eine zentrale Gegenpartei, die Dienstleistungen im gemeinsamen Markt erbringt, innerhalb oder außerhalb der Union niedergelassen ist.

Die Kommission schlägt daher eine verstärkte Beaufsichtigung unter stärkerer Einbeziehung der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Unionswährungen emittierenden Zentralbanken, insbesondere der Europäischen Zentralbank, vor.

Die Kommission nimmt die vom Bundesrat in Bezug auf die Aufsichtsstruktur für europäische zentrale Gegenparteien geäußerten Bedenken ernst. Sie teilt die Auffassung des Bundesrates, dass die im Rahmen der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen eingerichteten Kollegien ein wertvolles Instrument zur Förderung der Interaktion zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sind, und strebt eine noch wirksamere und kohärentere Aufsicht und eine stärkere Beteiligung der Unionswährungen emittierenden Zentralbanken an. Die Kommission ist überzeugt, dass die von ihr vorgeschlagene Governance-Struktur diesem Ziel gerecht wird, bleibt aber selbstverständlich offen für Verbesserungsvorschläge, die in die laufenden Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat aufgenommen werden könnten.

In Bezug auf in einem Drittstaat ansässige zentrale Gegenparteien teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates, dass die Regeln für die Anerkennung dieser zentralen Gegenparteien daran gemessen werden müssen, ob sie die Finanzstabilität der Union und ihrer Mitgliedstaaten gewährleisten. Insbesondere teilt die Kommission die Ansicht des Bundesrates, dass die Möglichkeit, einer Drittstaaten-CCP mit wesentlicher Systemrelevanz die Anerkennung zu versagen, sodass diese gegebenenfalls eine Niederlassung in der Union gründen muss, notwendig ist, um die Finanzstabilität der Union und ihrer Mitgliedstaaten gewährleisten zu können. Die Kommission nimmt auch die Vorschläge des Bundesrates zur Kenntnis, die vorgeschlagene Verordnung im Hinblick auf die folgenden Punkte spezifischer auszugestalten: wirksame europäische Beaufsichtigung von in Drittstaaten ansässigen zentralen Gegenparteien durch die ESMA, Anforderungen, die systemrelevante Gegenparteien erfüllen müssen, Notwendigkeit von Übergangsregelungen und von kohärenten Vorschriften für in Drittstaaten ansässige zentrale Gegenparteien mit wesentlicher Systemrelevanz, die ihr Clearinggeschäft (oder Teile davon) in die Union verlagern. All diese Vorschläge werden in die derzeit laufenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat einfließen.

In Bezug auf die Forderungen, die der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme 103/17 (PDF) vom 31. März 2017 formuliert hat, möchte die Kommission auf die strengeren Anforderungen verweisen, die sie für die Anerkennung von Drittstaaten-CCP vorschlägt.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden es der ESMA ermöglichen, strengstens und fortlaufend zu prüfen, ob der Rechtsrahmen des Drittstaates mit dem EU-Recht und seinen Entwicklungen Schritt hält. Die Forderung des Bundesrates, darauf hinzuwirken, dass die Anerkennung von in Drittstaaten ansässigen zentralen Gegenparteien davon abhängig gemacht wird, dass diese einem gleichwertigen Sanierungs- und Abwicklungsregime unterworfen sind, muss sorgfältig geprüft werden, da nicht alle Drittstaaten dem Konzept folgen, das dem Vorschlag der Kommission über die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien zugrunde liegt.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung