Unterrichtung durch die Bundesregierung
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Bahn 2013 - Reform zügig umsetzen!

Monopolkommission
Bonn, den 17. Juni 2013
Vorsitzender

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Monopolkommission hat heute ihr viertes Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung auf den Eisenbahnmärkten fertiggestellt und der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. Als Anlage übersende ich Ihnen ein Exemplar unseres Sondergutachtens*.

Das Gutachten trägt den Titel "Bahn 2013: Reform zügig umsetzen!". Darin stellt die Monopolkommission fest, dass die Entwicklung des Wettbewerbs auf den deutschen Märkten für Personen- und Güterverkehr unbefriedigend bleibt und weiterhin erhebliche Wettbewerbsdefizite bestehen. Die Monopolkommission fordert die unverzügliche Umsetzung der geplanten Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Durch die Novellierung können wichtige Impulse für eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des Eisenbahnsektors gesetzt werden.

Zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens legt die Monopolkommission ein umfassendes Konzept zur Förderung des Wettbewerbs auf den Eisenbahnmärkten vor.

Ich würde mich freuen, wenn die Ergebnisse und Empfehlungen des Gutachtens Ihr Interesse finden.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Daniel Zimmer