Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 197. Sitzung am 21. Oktober 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/10068 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes - Drucksache 18/9041 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 11.11.16
Initiativgesetz des Bundestages