Punkt 5 der 828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2006 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit dem Ziel der Überarbeitung von § 265a SGB V einberufen wird.
Begründung
Die vorgesehene Neuregelung von § 265a SGB V beinhaltet Verfahrensvorschriften über finanzielle Hilfen für Krankenkassen in besonderen Notlagen sowie zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Entschuldung von Krankenkassen. Sie ändert in erheblichem Umfang die bisherige Rechtslage und steht in einem Sachzusammenhang mit der Gesundheitsreform 2006, die in Form eines Regierungsentwurfs als Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) in Kürze im Bundesrat beraten wird.
Die in § 265a SGB V vorgesehenen Regelungen sind grundlegend zu überarbeiten. Das Verfahren muss klarer, rechtssicherer und gerechter ausgestaltet werden. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:
- - Zeitpunkt und Verfahren der Entscheidungen im Bundesverband. Hierbei ist insbesondere eine Beteiligung der Landesverbände wie bisher sicherzustellen.
- - Bereits geleistete bzw. vereinbarte Entschuldungsbeiträge müssen Berücksichtigung finden.