Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2017
Mitteilung nach § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1701 Titel 632 07 - Ausgaben nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 19. Dezember 2017
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1701 Titel 632 07 eine überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 74.824 T€ zu leisten. Von bereits angefallenen Mehrausgaben von 20.176.852,22 € konnte das BMF nur noch Kenntnis nehmen, hätte aber bei rechtzeitiger Antragstellung seine Einwilligung nach Artikel 112 GG erteilt. Für diesen Titel hat BMF bereits am 6. November 2017 eine erste Einwilligung nach Artikel 112 GG über eine überplanmäßige Ausgabe bis zu 50 Mio. € erteilt.

Der zusätzliche Bedarf resultiert aus dem Ausbau des Unterhaltsvorschussgesetzes. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nach seiner Konstituierung informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn