Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 37 Abs. 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1225 Titel 893 01 - Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz - bis zur Höhe von 30Mio.€

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 20. Dezember 2013
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1225 Tit. 893 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 30 Mio. E zu leisten.

Der erhöhte Mittelbedarf ergibt sich aus gegenüber der Veranschlagung und den bisherigen Annahmen gestiegenen Prämienansprüchen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages wird nachträglich informiert. Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter