Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise im Bereich des Hochschulrechts
- Berlin -

Vom 23. März 2023
(GVBl. Nr. 10 vom 04.04.2023 S. 121)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Das Berliner Hochschulgesetz in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 126b wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "abgelegt" werden die Wörter "oder im Wintersemester 2022/2023" eingefügt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "abzugebende" werden die Wörter "oder im Wintersemester 2022/2023" eingefügt.

2. In § 126c Satz 1 wird die Angabe "Sommersemesters 2022" durch die Angabe "Wintersemesters 2022/2023" ersetzt.

3. In § 126d werden das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und vor dem Wort "nicht" die Wörter " und das Wintersemester 2022/2023" eingefügt.

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin bekannt machen.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 230665

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 05.03.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion