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Regelwerk

Änderungstext

Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes
- Berlin -

Vom 11. Juli 2023
(GVBl. Nr. 20 vom 21.07.2023 S. 260)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Berliner Hochschulgesetzes

Das Berliner Hochschulgesetz vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2023 (GVBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 126e wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort "zwei" durch das Wort "drei" ersetzt.

b) In Absatz 2 Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe "Sommersemester 2023" durch die Angabe "Sommersemester 2024" ersetzt und es wird folgender Halbsatz angefügt:

"; durch Beschluss des Akademischen Senats kann eine Hochschule ab dem Sommersemester 2023 bereits auf die Geltung des neuen Rechts optieren."

2. § 126f wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "1. Oktober 2023" durch die Angabe "1. April 2025" ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe "30. September 2023" durch die Angabe "31. März 2025" ersetzt.

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung kann den Wortlaut des Berliner Hochschulgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntmachen.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

ID 231508

ENDE

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