Regelwerk, Gefahrgut, Binnschifffahrt

BinSchKapAusbV
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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Abschnitt 2
Abschlussprüfung

§ 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt

§ 7 Inhalt des Teiles 1

§ 8 Prüfungsbereich des Teiles 1

§ 9 Inhalt des Teiles 2

§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2

§ 11 Prüfungsbereich
"Planen von Reisen"

§ 12 Prüfungsbereich
"Durchführen von Reisen"

§ 13 Prüfungsbereich
"Wirtschafts- und Sozialkunde"

§ 14 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

§ 15 Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3
Schlussvorschriften

§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 17 Inkrafttreten

Anlage 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Anlage 2 Inhalte des Prüfungsbereichs "Planen von Reisen"
(zu § 11 Absatz 1)

Anlage 3 Inhalte des Prüfungsbereichs "Durchführen von Reisen"