Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft, Berufe

FeinwAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Struktur der Berufsausbildung

§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 Gesellenprüfung

§ 7 Teil 1 der Gesellenprüfung

§ 8 Teil 2 der Gesellenprüfung

§ 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung

§ 10 Mündliche Ergänzungsprüfung

§ 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
Ausbildungsrahmenplan

Abschnitt I Berufliche Grundbildung

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung

A. Gemeinsame Ausbildungsinhalte

B Betriebliche Fachbildung in den Schwerpunkten

1. Schwerpunkt Maschinenbau

2. Schwerpunkt Feinmechanik

3. Schwerpunkt Werkzeugbau

4. Schwerpunkt Zerspanungstechnik