Regelwerk, Allgemeines, Wirtschaft
§ 1 Allgemeines
§ 2 Sicherheit
§ 3 Registrierung der Nutzer
§ 4 Art der Datenübermittlung
§ 5 Datenübermittlung durch die Landesjustizverwaltungen
§ 6 Übermittlung von Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
§ 7 Übermittlung von Indexdaten zu Bekanntmachungen aus dem Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister
§ 8 Übermittlung von Indexdaten zu Insolvenzbekanntmachungen
§ 9 Übermittlung von Unterlagen der Rechnungslegung
§ 10 Datenübermittlung durch den Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
§ 11 Datenübermittlung durch Veröffentlichungspflichtige oder mit der Veranlassung der Veröffentlichung beauftragte Dritte
§ 12 Zugänglichkeit, Berichtigung und Löschung von Daten
§ 13 Einsichtnahme in das Unternehmensregister
§ 14 Suche im Register
§ 15 Auskunftsdienstleistungen; Zahlungen und Rechnungsstellung
§ 16 Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 17 Erstmalige Übermittlung der Indexdaten