Regelwerk, Gefahrenabwehr, Feuerwehr

Zweite FahrberechtigungsVO
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§ 1 Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen

§ 2 Ausbildung

§ 3 Prüfung

§ 4 Zuständigkeit zur Erteilung von Fahrberechtigungen

§ 5 Erlöschen, Ruhen und Widerruf der Fahrberechtigung

§ 6 Übergangsregelung

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2 Satz 1)

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Satz 3)

1. Inhalt der Ausbildung

2. Umfang der Ausbildung

3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug

Anlage 3 (zu § 2 Absatz 4)

Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 3)

1. Prüfungsinhalt

2. Prüfungsdauer

3. Bewertung der Prüfung

4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Anlage 5