Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoffe/Waffen

SprengG
- Inhalt =>

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich VwV

§ 1a Ausnahmen für Behörden und sonstige Einrichtungen des Bundes und der Länder und für deren Bedienstete sowie für Bedienstete anderer Staaten; Verordnungsermächtigungen

§ 1b Ausnahmen für den Umgang und den Verkehr mit sowie für die Einfuhr, für die Durchfuhr und für die Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen

§ 2 Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe VwV

§ 3 Begriffsbestimmungen VwV

§ 3a Kategorien von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen; Klassen von Wettersprengstoffen und Wettersprengschnüren

§ 4 Verordnungsermächtigung Anwendungsbereich VwV

§ 5 Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände VwV

§ 5a Ausnahmen vom Erfordernis des Konformitätsnachweises und der CE-Kennzeichnung

§ 5b Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände vor dem Inverkehrbringen; Baumusterprüfung; Einzelprüfung

§ 5c Konformitätsbewertung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in der Serienfertigung; Qualitätssicherungsverfahren; CE-Kennzeichnung

§ 5d Aufbewahrungspflicht

§ 5e Benannte Stellen

§ 5f Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 5g Ausnahmen vom Zulassungserfordernis für sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör

§ 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss VwV

Abschnitt II
Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich, Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht

§ 7 Erlaubnis VwV

§ 8 Versagung der Erlaubnis VwV

§ 8a Zuverlässigkeit

§ 8b Persönliche Eignung, Begutachtung

§ 8c Pflichten des Gutachters

§ 9 Fachkunde VwV

§ 10 Inhalt der Erlaubnis VwV

§ 11 Erlöschen der Erlaubnis VwV

§ 12 Fortführung des Betriebes VwV

§ 13 Befreiung von der Erlaubnispflicht VwV

§ 14 Anzeigepflicht VwV

§ 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen VwV

§ 15a Verfahren der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen

§ 16 Aufzeichnungspflicht VwV

§ 16a Kennzeichnung von Explosivstoffen

§ 16b Pflichten des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

§ 16c Kennzeichnungspflicht des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen; Gebrauchsanleitung; Registrierungsnummer

§ 16d Bevollmächtigung durch den Hersteller von Explosivstoffen

§ 16e Maßnahmen des Herstellers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen bei Nichtkonformität

§ 16f Pflichten des Einführers von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

§ 16g Kennzeichnungspflicht des Einführers; Registrierungsnummer; Aufbewahrungspflicht

§ 16h Weitere Pflichten des Einführers

§ 16i Pflichten des Händlers

§ 16j Herstellerpflichten der Einführer und Händler

§ 16k Pflichten der Wirtschaftsakteure gegenüber der zuständigen Behöde

§ 16l Identifizierung und Angaben der Wirtschaftsakteure

Abschnitt III
Aufbewahrung

§ 17 Lagergenehmigung VwV

§ 18 Ermächtigungen VwV

Abschnitt IV
Verantwortliche Personen und ihre Pflichten

§ 19 Verantwortliche Personen VwV

§ 20 Befähigungsschein VwV

§ 21 Bestellung verantwortlicher Personen VwV

§ 22 Vertrieb und Überlassen VwV

§ 23 Mitführen von Urkunden VwV

§ 24 Schutzvorschriften VwV

§ 25 Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften VwV

§ 26 Anzeigepflicht VwV

Abschnitt V
Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich

§ 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang VwV

§ 28 Anwendbare Vorschriften VwV

§ 29 Ermächtigungen VwV

Abschnitt VI
Überwachung des Umgangs und des Verkehrs

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 30 Allgemeine Überwachung VwV

§ 31 Auskunft, Nachschau VwV

§ 32 Anordnungen der zuständigen Behörden VwV

§ 32a (aufgehoben)

§ 33 Beschäftigungsverbot VwV

Unterabschnitt 2
Marktüberwachung

§ 33a (aufgehoben)

§ 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör

§ 33c Maßnahmen bei Information durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union über Explosivstoffe oder pyrotechnische Gegenstände; Aufhebung oder Änderung getroffener Maßnahmen

§ 33d Weitere Maßnahmen im Rahmen der Marktüberwachung

Abschnitt VII
Sonstige Vorschriften

§ 34 Rücknahme und Widerruf VwV

§ 35 Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines VwV

§ 36 Zuständige Behörden VwV

§ 37 (aufgehoben)

§ 38 (aufgehoben)

§ 39 Beteiligung beim Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 39a Datenübermittlung an und von Meldebehörden

Abschnitt VIII
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr

§ 41 Ordnungswidrigkeiten VwV

§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 43 Einziehung VwV

Abschnitt IX
Bundesanstalt für Materialforschung

§ 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt

§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt

Abschnitt X
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse VwV

§ 47 Übergangsvorschriften VwV

§ 47a Übergangsvorschrift zu den §§ 8 bis 8b und 34

§ 47b Übergangsvorschrift zur Kostenordnung zum Sprengstoffrecht

§ 48 Bereits errichtete Sprengstofflager VwV

§ 49 Anwendbarkeit anderer Vorschriften VwV

§ 50 (Änderung anderer Vorschriften)

§ 51 Nicht mehr anwendbare Vorschriften

Anlage I Erforderliche Angaben im Antrag auf Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen nach § 15a Absatz 1 und Angaben in der Genehmigung des Verbringens von Explosivstoffen nach § 15a Absatz 3

Anlage II

Anlage III

Anlage IV