Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI 858 / DGUV-I 201-028
- Inhalt
=>

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV)

3.1 Gefährdungsbeurteilung

3.2 Eingruppierung der Mikroorganismen

3.3 Ableitung von Schutzmaßnahmen

4 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung

4.1 Aufnahmepfade

4.2 Allergisierende und toxische Wirkungen

4.3 Infektionsgefährdung

5 Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung bei Gebäudesanierungsarbeiten

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.2 Spezielle Anforderungen bei biologischen Arbeitsstoffen

5.2.1 Schimmelpilze

5.2.2 Legionellen

5.2.3 Fäkalkeime

6 Schutzmaßnahmen

6.1 Aufgaben des Unternehmers

6.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen

6.3 Schutzmaßnahmen, wenn "keine besondere Gefährdung" entspr. Abschnitt 5 vorliegt

6.4 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1

6.4.1 Technische Maßnahmen

6.4.2 Vermeidung der Kontamination unbelasteter Bereiche

6.4.3 Organisation des Arbeitsbereiches

6.4.4 Betriebsanweisung, Unterweisung

6.4.5 Persönliche Schutzausrüstungen

6.5 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2

6.5.1 Technische Maßnahmen Lüftungsmaßnahmen:

6.5.2 Schwarz-Weiß-Trennung

6.5.3 Persönliche Schutzausrüstungen Atemschutz

6.6 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3

6.6.1 Technische Maßnahmen

6.6.2 Schwarz-Weiß-Trennung

6.6.3 Persönliche Schutzausrüstungen

6.7 Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit fäkalhaltigem Abwasser

6.8 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

7 Arbeitsmedizinische Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen

7.1 Beratung

7.2 Arbeitsmedizinische

Anhang 1 - Anforderungen und Anwendung der BioStoffV bezüglich der Gefährdungsbeurteilung

Anhang 2 - Beispielhafte Auflistung einzelner Tätigkeiten und die dabei zu erwartende Sporenkonzentration

Anhang 3 - Hygiene- und Hautschutzplan

Anhang 4 - Muster-Betriebsanweisung

Anhang 5 - Muster-Gefährdungsbeurteilung

Anhang 6 - Schutzmaßnahmen, abhängig von der Gefährdungsklasse

Anhang 7 - Glossar

Anhang 8