Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI 892 / DGUV-I 201-031
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1 Vorbemerkungen

2 Anwendungsbereich

3 Begriffsbestimmungen

4 Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Taubenkot

4.1 Infektionsgefährdung

4.2 Sensibilisierende, toxische Wirkung

4.3 Weitere Gefährdungen

4.4 Aufnahmepfade

4.5 Symptome einer Infektion oder einer Allergie

5 Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, die mit Taubenkot kontaminiert sind

5.1 Tätigkeiten in Arbeitsbereichen ohne direkten Taubenkotkontakt

5.2 Tätigkeiten in Bereichen, die geringfügig mit Taubenkot verunreinigt sind

5.3 Tätigkeiten in Bereichen, die stark mit Taubenkot verunreinigt sind

6 Schutzmaßnahmen

6.1 Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 1

6.2 Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2

6.2.1 Technische und organisatorische Maßnahmen

6.2.2 Persönliche Schutzausrüstung (Grundausstattung)

6.2.3 Persönliche Schutzausrüstung (Zusätzliche Ausstattung)

6.3 Betriebsanweisung, Unterweisung

6.4 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

6.5 Dokumentation

7 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Betreuung

7.1 Allgemeines

7.2 Vorsorgeuntersuchung

7.3 Beratung

Anhang 1 - Anforderungen und Anwendung der Biostoffverordnung bezüglich der Gefährdungsbeurteilung

Anhang 2 - Entscheidungsdiagramm für die Auswahl von Schutzmaßnahmen

Anhang 3 - Auszüge aus der TRBa 500

Anhang 4 - Hygiene- und Hautschutzplan

Anhang 5 - Musterbetriebsanweisung

Anhang 6 - Glossar

Anhang 7