Regelwerk, Bau&Planung Bauprodukte

ETAG Nr. 005-5
- Inhalt -

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlagen

1.2 Status der ETA-Leitlinien

2 Geltungsbereich

3 Begriffe

3.1 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

3.2 Besondere Begriffsbestimmungen

3.2.1 Bitumen:

3.2.2 Bitumenemulsion:

3.2.3 Bitumenprimer:

3.2.4 Bitumenlösung:

3.2.5 Block:

3.2.6 Polymer/Kopolymer (Modifizierer):

3.2.7 Polymer-modifiziertes Bitumen mit Füllern:

3.2.8 Schutzschicht:

3.3 Besondere Abkürzungen

Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

4 Anforderungen

4.0 Allgemeines

4.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

4.2 ER 2: Brandschutz

4.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz (Aspekte der Nutzungsdauer und der Dauerhaftigkeit)

4.4 ER 4: Nutzungssicherheit

4.5 ER 5: Schallschutz

4.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

4.7 Weitere Aspekte der Gebrauchstauglichkeit

5 Besondere Nachweisverfahren

5.0 Allgemeines

5.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

5.2 ER 2: Brandschutz

5.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

5.4 ER 4: Nutzungssicherheit

5.5 ER 5: Schallschutz

5.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

5.7 Weitere Aspekte der Gebrauchstauglichkeit

5.8 Identifizierung der Komponenten

6 Bewertung und Beurteilung der Brauchbarkeit von Produkten für ihren vorgesehenen Verwendungszweck

6.0 Allgemeines

6.1 ER 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.2 ER 2: Brandschutz

6.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.4 ER 4: Nutzungssicherheit

6.5 ER 5: Schallschutz

6.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.7 Weitere Aspekte der Gebrauchstauglichkeit

6.8 Identifizierung der Komponenten

7 Voraussetzungen hinsichtlich des Einbaus der Produkte in das Bauwerk

7.1 Verarbeitungsverfahren und Bemessungsregeln (Ausführungsanweisungen)

7.2 Instandhaltung und Reparatur

Abschnitt 3
Bescheinigung der Konformität

8 Bescheinigung und Bewertung der Konformität

8.1 Entscheidungen der Europäischen Kommission

8.2 AoC-Verfahren

8.3 CE-Kennzeichnung und Angaben

Abschnitt 4
Inhalt der ETA

9 Inhalt der ETA

9.1