Regelwerk, Bau und Planung

Rechtliche Sicherung
durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
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Einleitung

1 Begriff der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

2 Entstehung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

2.1 Einigung

2.2 Eintragung

3 Anwendungsbereich des § 65 BbgBO

4 Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 65 BbgBO)

4.1 Befristete Baugenehmigungen

4.2 Duldung von Leitungen nach § 44 Abs. 1 BbgNRG

4.3 Gemeinsame Bauteile, § 11 Abs. 2 BbgBO

4.4 Ausnahme nach § 65 Abs. 4 BbgBO

5 Verfahrensfragen

5.1 Mitteilung der Bauaufsichtsbehörde an den Bauherrn

5.2 Feststellung der rechtlich zu sichernden Anforderung

5.3 Verwendung der Muster-Formulare

5.4 Kosten des Antragsverfahrens

5.5 Erfordernis der Eintragung im Rang vor Grundpfandrechten

5.6 Verfahrensstand bei Erteilung der Baugenehmigung

5.7 Anwendung des § 65 BbgBO im Zustimmungsverfahren nach § 72 BbgBO

6 Besonderheiten bei der Bestellung eines Erbbaurechts

7 Besonderheiten bei der Teilung von Grundstücken nach § 4 Abs. 3 BbgBO

8 Erfassung der Dienstbarkeiten

9 Verfahren im Zwangsversteigerungsverfahren

10 Löschung

11 Fortgeltung der Baulastenverzeichnisse

Anlage 1/1

Anlage 1/2

Anlage 2/1

Anlage 2/2

Anlage 3/1

Anlage 3/2

Anlage 4/1

Anlage 4/2

Anlage 5/1

Anlage 5/2

Anlage 6/1

Anlage 6/2

Anlage 7/1

Anlage 7/2

Anlage 8/1

Anlage 8/2

Anlage 9/1

Anlage 9/2