Regelwerk, Bau und Planung

BauO NRW 2018
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Allgemeine Anforderungen

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

§ 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden

§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

§ 6 Abstandsflächen

§ 7 Teilung von Grundstücken

§ 8 Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Erster Abschnitt
Gestaltung

§ 9 Gestaltung

§ 10 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten

Zweiter Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

§ 11 Baustelle

§ 12 Standsicherheit

§ 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse

§ 14 Brandschutz

§ 15 Wärme-, Schall-, Erschütterungsschutz

§ 16 Verkehrssicherheit

Dritter Abschnitt
Bauarten und Bauprodukte

§ 17 Bauarten

§ 18 Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten

§ 19 Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

§ 20 Verwendbarkeitsnachweise

§ 21 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

§ 22 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

§ 23 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall

§ 24 Übereinstimmungsbestätigung und -erklärung, Zertifizierung

§ 25 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen

Vierter Abschnitt
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken, Dächer

§ 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

§ 27 Tragende Wände, Stützen

§ 28 Außenwände

§ 29 Trennwände

§ 30 Brandwände

§ 31 Decken

§ 32 Dächer

Fuenfter Abschnitt
Rettungswege, Treppen, Öffnungen, Umwehrungen

§ 33 Erster und zweiter Rettungsweg

§ 34 Treppen

§ 35 Notwendige Treppenräume, Ausgänge

§ 36 Notwendige Flure, offene Gänge

§ 37 Fenster, Türen, sonstige Öffnungen

§ 38 Umwehrungen

Sechster Abschnitt
Technische Gebäudeausrüstung

§ 39 Aufzüge

§ 40 Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle

§ 41 Lüftungsanlagen

§ 42 Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Energiebereitstellung

§ 42a Solaranlagen

§ 43 Sanitäre Anlagen, Wasserzähler

§ 44 Aufbewahrung fester Abfallstoffe

§ 45 Blitzschutzanlagen

Siebenter Abschnitt
Nutzungsbedingte Anforderungen

§ 46 Aufenthaltsräume

§ 47 Wohnungen

§ 48 Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze

§ 49 Barrierefreies Bauen

§ 50 Sonderbauten

§ 51 Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude

Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten

§ 52 Grundpflichten

§ 53 Bauherrschaft

§ 54 Entwurfsverfassende

§ 55 Unternehmen

§ 56 Bauleitende

Fuenfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verfahren

Erster Abschnitt
Bauaufsichtsbehörden

§ 57 Aufbau und Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

§ 59 Bestehende Anlagen

Zweiter Abschnitt
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit

§ 60 Grundsatz

§ 61 Vorrang anderer Gestattungsverfahren

§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

§ 63 Genehmigungsfreistellung

Dritter Abschnitt
Genehmigungsverfahren

§ 64 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

§ 65 Baugenehmigungsverfahren

§ 66 typengenehmigung

§ 67 Bauvorlageberechtigung

§ 68 Bautechnische Nachweise

§ 69 Abweichungen

§ 70 Bauantrag, Bauvorlagen

§ 71 Behandlung des Bauantrags

§ 72 Beteiligung der Nachbarinnen und Nachbarn und der Öffentlichkeit

§ 73 Ersetzen des gemeindlichen Einvernehmens

§ 74 Baugenehmigung, Baubeginn

§ 75 Geltungsdauer der Baugenehmigung

§ 76 Teilbaugenehmigung

§ 77 Vorbescheid

§ 78 Fliegende Bauten

§ 79 Bauaufsichtliche Zustimmung

Vierter Abschnitt
Bauaufsichtliche Maßnahmen

§ 80 Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte

§ 81 Einstellung von Arbeiten

§ 82 Beseitigung von Anlagen, Nutzungsuntersagung

Fuenfter Abschnitt
Bauüberwachung

§ 83 Bauüberwachung

§ 84 Bauzustandsbesichtigung, Aufnahme der Nutzung

Sechster Abschnitt
Baulasten

§ 85 Baulasten, Baulastenverzeichnis

Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 86 Ordnungswidrigkeiten

§ 87 Rechtsverordnungen

§ 88 Technische Baubestimmungen

§ 89 Örtliche Bauvorschriften

§ 90 Übergangsvorschriften

§ 91