Regelwerk, Bau- und Planungsrecht

FlBauR - RP
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1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

1.2 Begriffe

2. Allgemeine Bauvorschriften

2.1 Standsicherheit und Brandschutz

2.1.1 Die Tragfähigkeit und Oberflächenbeschaffenheit des Standplatzes muss dem

2.1.4 Glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK) dürfen für tragende Konstruktionen nur

2.2 Rettungswege in Räumen, Tribünen und Bühnen

2.2.1 Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang ins Freie

2.3 Balkone, Emporen, Galerien, Podien

2.4 Rampen, Treppen und Stufengänge

2.5 Beleuchtung

2.6 Feuerlöscher

2.6.2 Zahl, Art und Löschvermögen der Feuerlöscher und ihre Bereitstellungsplätze

2.7 Anforderungen an Aufenthaltsräume

2.8 Hinweisschilder und -zeichen

3. Bauvorschriften für Tribünen

4. Bauvorschriften für Fahrgeschäfte

4.5 Die Einstiegsöffnungen bzw. Türen in Fahrzeugen oder Gondeln müssen

4.10 Können Höhenbewegungen der Ausleger von Karussellen durch den Fahrgast

5. Bauvorschriften für Zelte und vergleichbare Räume für mehr als 200 Besucher

5.1 Zugänge, Rettungswege

5.2 Lüftung

5.3 Rauchabzüge

5.4 Beheizung

5.5 Beleuchtung

5.6 Bestuhlung

5.7 Manegen

5.8 Sanitätsraum

6. Allgemeine Betriebsvorschriften

6.1 Verantwortliche Personen

6.2 Überprüfungen

6.3 Rettungswege, Beleuchtung

6.4 Brandverhütung

6.5 Brandsicherheitswache

6.6 Benutzungseinschränkungen für Benutzer und Fahrgäste

6.7 Hinweisschilder

7. Besondere Betriebsvorschriften

7.1 Fahrgeschäfte allgemein

7.1.1 Fahrgeschäfte mit bewegten und/oder ausschwingenden Teilen müssen einen

7.1.2 Das Betreten der Zusteigpodien darf nur so vielen Personen gestattet werden,

7.1.4 Triebwerke, Fahrzeuge oder Gondeln dürfen nicht in Bewegung gesetzt werden, bevor

7.2 Achterbahnen, Geisterbahnen

7.3 Autofahrgeschäfte, Motorrollerbahnen

7.4 Schaukeln

7.5 Karusselle

7.6 Riesenräder

7.7 Belustigungsgeschäfte

7.7.1 Die Stoßbanden von Drehscheiben sind während der Fahrt von Zuschauern

7.8 Schießgeschäfte

Anlagen 1
Schilder zur Kennzeichnung der Rettungswege

Anhang 2
Verbotsschilder auf Rettungswegen im Freien

Anhang 3