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Bau & Planung

Standardprogramm für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein
- Schleswig-Holstein -
- Stand August 2012 -
(AmtsBl. Schl.-H. Nr. 38 vom 17.09.2012 S. 875)
Gl.Nr. 2122.15


Archiv 2007

Das Standardprogramm für ein Regelkrankenhaus in Schleswig-Holstein wurde ab 1973 durch Ärzte und Architekten aus dem Sozial- und Finanzministerium unter Einbeziehung externer Sachverständiger entwickelt und bereits 1975 in vorläufigen Exemplaren verteilt. Es existiert offiziell als Richtlinie in Schleswig-Holstein seit 1981, wurde intervallweise fortgeschrieben und den medizinischen und baulichen Entwicklungen angepasst. Die letzte Aktualisierung erfolgte 1999.

Das Krankenhausreferat der Gesundheitsabteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung hat vor dem Hintergrund sich weiter verändernder baulicher und medizinischer Anforderungen erneut eine Überarbeitung des Grundkonzeptes für ein modernes Krankenhaus vorgenommen.

Der Krankenhausbereich zeichnet sich gegenwärtig insbesondere aufgrund der veränderten Finanzierungsbedingungen mit fallpauschalierten Entgelten (DRG = diagnosis related groups) aus durch

Der Krankenhausbereich generiert insgesamt ein hohes Innovationspotential, insbesondere im Bereich der Medizintechnik, da entscheidende Impulse zur Verbesserung und Optimierung des medizintechnischen Equipements, wie z.B. im Operationsbereich, in der Funktionsdiagnostik oder in der Patientendokumentation, von den im Krankenhaus tätigen Leistungserbringern, nämlich Ärzteschaft, Pflege-, therapeutisches und Technikpersonal, ausgeht.

Der Krankenhausbereich hat einen hohen Investitionsbedarf, um die Häuser zukunftssicher und prozessorientiert zu modernisieren. Zeitgleich werden mit diesen Investitionen in schleswigholsteinische Krankenhäuser Arbeitsplätze im Land gesichert. Die Krankenhäuser sind der größte Arbeitgeber der Gesundheitswirtschaft in Schleswig-Holstein.

Die Änderung des Finanzierungssystems im Gesundheitswesen führt zu einem Veränderungsprozess der Krankenhauslandschaft. Der Strukturwandel im Gesundheitswesen erfordert die Prozessoptimierung der Abläufe in den Krankenhäusern. Sie stehen zukünftig im Zentrum eines sich ausweitenden Versorgungsnetzes.

Prozess- und Ablaufoptimierung

Das DRG-System zwingt die Häuser in die Überprüfung der am Versorgungsbedarf der Patienten orientierten Prozessabläufe und generiert

  1. die Etablierung von interdisziplinären und integrierten Versorgungsangeboten in den Bereichen der Notfallversorgung, der regulären stationären Versorgung und der Funktionsdiagnostik,
  2. ein gestuftes Versorgungsangebot im Bereich der Intensivmedizin mit einem intensivtherapeutischen Bereich und einem Intermediate-Care Bereich.

Wirtschaftliche Belange

Die Auswirkungen des DRG-Systems zwingen die Krankenhäuser zu kontinuierlichen betriebswirtschaftlichen Überprüfungen mit der Konsequenz

  1. der Schwerpunktsentwicklung von Versorgungsangeboten bei einem Krankenhausträger mit mehreren Krankenhausstandorten oder
  2. Kooperationen zwischen unterschiedlichen Trägern - mit konsekutiven Bau- und Anpassungsmaßnahmen.

Das vorliegende neue Standardprogramm stellt eine - auf einer kontinuierlichen Diskussionsbasis mit Krankenhausarchitekten und -trägern erarbeitete - verlässliche Planungsgrundlage und Leitlinie für die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu fördernden Krankenhäuser in Schleswig-Holstein dar. Es gilt für Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen gleichermaßen wie für Neubauten.

Die fachliche Auseinandersetzung im schleswigholsteinischen Krankenhauswesen lebt vom offenen Gedankenaustausch und der gegenseitigen Achtung begründeter Positionen, in der die kontinuierliche Optimierung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Menschen in den Krankenhäusern unseres Bundeslandes im Vordergrund steht.

In Schleswig-Holstein soll weiterhin auf die partnerschaftliche Begleitung der Krankenhausträger durch das für die Krankenhausplanung, den Krankenhausbau und die Krankenhausfinanzierung zuständige Ministerium gesetzt werden. Dabei ist der Praxisbezug mit Blick auf die medizinische Gesamtkonzeption, die Medizintechnik und die Bautechnik mit den heutigen ökologischen Aspekten sowie die enge Verknüpfung zur Krankenhausplanung die wichtigste Argumentationsgrundlage.

Schleswig-Holstein schafft mit diesem neuen modularen Krankenhausraumprogramm die Grundlage für die Entwicklung zum multifunktionalen Gesundheitszentrum.

Die Krankenhausinvestitionen in Schleswig-Holstein sollen dazu dienen,

Die Bekanntmachung ist befristet bis zum 31. Dezember 2017.

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Maßstäbe für die Bau- und Ausstattungsplanung  Anlage

I Baukonstruktionen, Außenanlagen

Planung

Um zu einer wirtschaftlichen Krankenhausplanung zu finden, ist im Vorwege ein medizinisches Anforderungsprofil zu erstellen und in einem abstrakten Raumprogramm zu erfassen, das sich an dem unter Ziff. IV

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