Regelwerk, Bau und Planung

ThürVermGeoG
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Erster Abschnitt
Amtliches Vermessungswesen und öffentliches Geoinformationswesen

§ 1 Auftrag

§ 2 Amtliches Vermessungswesen

§ 3 Öffentliches Geoinformationswesen

§ 4 Wahrnehmung der Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens

Zweiter Abschnitt
Raumbezug

§ 5 Amtliches Raumbezugssystem

§ 6 Zuständigkeit

Dritter Abschnitt
Geotopographie

§ 7 Amtliche Geotopographie

§ 8 Zuständigkeit

Vierter Abschnitt
Liegenschaftskataster

§ 9 Allgemeines

§ 10 Grenzfeststellung, Zerlegung und Verschmelzung

§ 11 Fortführung

§ 12 Beglaubigung

§ 13 Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellungsvertrag

§ 14 Abmarkung

§ 15 (aufgehoben)

§ 16 Erneuerung und Neuaufstellung des Liegenschaftskatasters

§ 17 Zuständigkeit

Fuenfter Abschnitt
Benutzung der Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens

§ 18 Zugang zu den Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens

§ 19 Automatisierter Abruf von Daten

§ 20 Verwendung der Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens

Sechster Abschnitt
Pflichten und Befugnisse

§ 21 Melde- und Auskunftspflichten

§ 22 Aktualität des Nachweises von Flurstücken

§ 23 (aufgehoben)

§ 24 Betreten von Grundstücken und baulichen Anlagen

§ 25 Einbringen und Erhaltung von Grenz- und Vermessungsmarken

Siebter Abschnitt
Rückführung und Auflösung der Marksteinschutzflächen

§ 26 Rückführung

§ 27 Auflösung

Achter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnisse

§ 28 Allgemeines

§ 29 Voraussetzungen

§ 30 Verfahren

§ 31 Zuständigkeit

Neunter Abschnitt
Verwaltungskostenregelungen und Ordnungswidrigkeiten

§ 32 Verwaltungskosten

§ 33 Ordnungswidrigkeiten

Zehnter Abschnitt
Verordnungsermächtigung, Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 34 Verordnungsermächtigung

§ 35 Übergangsbestimmungen

§ 36