Regelwerk, Strahlenschutz

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§ 1 Zuständigkeit des Regierungspräsidiums

§ 2 Zuständigkeit der obersten Landesbehörde

§ 3 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen und in der Tierheilkunde

§ 4 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin

§ 5 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beförderung von radioaktiven Stoffen

§ 6 Besondere Zuständigkeit auf dem Gebiet des Schutzes vor Radioaktivität in Bauprodukten

§ 7 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des radiologischen Notfallschutzes

§ 8