Regelwerk, EU chronologisch, EU 2001

Entsch. 2001/681/EG
zu EMAS II

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Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang I Leitfaden zu Einheiten, die für eine EMAS-Eintragung in Frage Kommen Zielsetzung des Leitfadens

1. Organisationen, die nur an einem Standort tätig sind

2. Aussergewöhnliche Umstände, unter denen eine kleinere Einheit als ein Standort eingetragen werden kann

3. Organisationen, die an mehreren Standorten tätig sind

3.1. Mit denselben oder ähnlichen Produkten und Diensten

3.2. Mit unterschiedlichen Produkten und Diensten

4. Organisationen, für die sich kein Bestimmter Standort festlegen lässt

5. Organisationen, die vorübergehend bestehende Standorte betreiben

6. Unabhängige Organisationen, die in einem begrenzten Gebiet tätig sind und sich als gemeinsame Organisation eintragen lassen

7. Kleine Unternehmen, die in einem bestimmten grossen Gebiet tätig sind, dieselben oder ähnliche Produkte herstellen oder Dienste erbringen und eine getrennte Eintragung anstreben

8. Lokale Behörden und staatliche Einrichtungen

Anhang II Leitfaden zur Begutachtung und Gültigkeitserklärung sowie zur Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfung

1. Einführung

2. Begutachtungsprogramm

2.1. Anforderung

2.2. Zweck

2.3. Leitlinien

3. Aktualisierung von Umweltinformationen

3.1. Anforderung

3.2. Leitlinien

3.3. Gültigkeitserklärung von Auszügen aus der Umwelterklärung

4. Häufigkeit der Umweltbetriebsprüfungen

4.1. Anforderung

4.2. Zweck

4.3. Leitlinien

Anhang III Leitfaden zur Verwendung des EMAS-Zeichens

1. Grundsätze

1.1. Ziele des EMAS-Zeichens

1.2. Beziehung zwischen dem EMAS-Zeichen und Umwelt-Kennzeichnungssystemen (Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 761/2001)

2. In der Verordnung (EG) NR. 761/2001 genannte Anforderungen

2.1. Relevante gesetzliche Bestimmungen

2.2. Verwendung des Zeichens zur Werbung für das EMAS-System

2.3. Die Funktion des Zeichens in verschiedenen Arten von Informationen

3. Leitlinien für die Verwendung des Zeichens auf Ausgewählten Informationen aus der Umwelterklärung

3.1. Allgemeine Anforderungen

3.2. Beispiele

4. Leitlinien für die Verwendung des Zeichens in oder auf Werbung mit der Beteiligung der Organisation an dem System

4.1. Allgemeine Anforderungen

4.2. Beispiele

5. Leitlinien für die Verwendung des Zeichens in oder auf Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen

5.1. Allgemeine Anforderungen

5.2. Beispiele